Parteitag/2016.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 002: Unterschied zwischen den Versionen
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|titel=Wirksamkeit der Satzungsänderung lt. SÄA 008 | |titel=Wirksamkeit der Satzungsänderung lt. SÄA 008 | ||
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+ | Die Satzungsänderung lt. [[Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 008|SÄA 008]] tritt sofort in Kraft. <br /> | ||
+ | Die Legislaturperiode des derzeitigen Landesvorstandes verlängert sich entsprechend bis 2017. | ||
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oder | oder | ||
− | Modul 2: Die Satzungsänderung tritt nach der nächsten Neuwahl eines Landesvorstandes in Kraft. Die Legislaturperiode des derzeitigen Landesvorstandes endet entsprechend in 2016. | + | |
+ | Modul 2: | ||
+ | Die Satzungsänderung tritt nach der nächsten Neuwahl eines Landesvorstandes in Kraft. <br /> | ||
+ | Die Legislaturperiode des derzeitigen Landesvorstandes endet entsprechend in 2016. | ||
|begruendung=Es ist aus [[Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 008|SÄA 008]] nicht ersichtlich, ab wann dieser wirksam werden soll. Um Abgrenzungsprobleme bei der Annahme des Antrages zu vermeiden, wird dieser Antrag zur Frage der Wirksamkeit gestellt. | |begruendung=Es ist aus [[Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 008|SÄA 008]] nicht ersichtlich, ab wann dieser wirksam werden soll. Um Abgrenzungsprobleme bei der Annahme des Antrages zu vermeiden, wird dieser Antrag zur Frage der Wirksamkeit gestellt. | ||
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Version vom 5. Februar 2016, 06:39 Uhr
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | X002 |
Einreichungsdatum | 5 Februar 2016 04:36:02 (UTC) |
Gliederung | Landesverband |
Antragssteller |
[[Benutzer:Holger-DOS|Holger-DOS]] |
Antragstyp | Sonstiger Antrag |
Zusammenfassung des Antrags | Ab wann soll die Satzungsänderung wirksam werden? |
Letzte Änderung | 05.02.2016 |
Status des Antrags | |
Abstimmung |
Antragstitel Wirksamkeit der Satzungsänderung lt. SÄA 008 Antragstext Der Landesparteitag möge im Falle der Annahme von SÄA 008 beschließen: Modul 1:
Die Satzungsänderung lt. SÄA 008 tritt sofort in Kraft. oder Modul 2:
Die Satzungsänderung tritt nach der nächsten Neuwahl eines Landesvorstandes in Kraft. Antragsbegründung Es ist aus SÄA 008 nicht ersichtlich, ab wann dieser wirksam werden soll. Um Abgrenzungsprobleme bei der Annahme des Antrages zu vermeiden, wird dieser Antrag zur Frage der Wirksamkeit gestellt. Piratenpad
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Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
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