Parteitag/2016.2/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 022: Unterschied zwischen den Versionen
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|parteitag=Landesparteitag | |parteitag=Landesparteitag | ||
|jahreszahl=2016.2 | |jahreszahl=2016.2 | ||
− | |autor=[[Benutzer: | + | |autor=[[Benutzer:Pirat37304|Holger-DOS]] |
|antragstyp=Sonstiger Antrag | |antragstyp=Sonstiger Antrag | ||
|titel=Berufungsverfahren gegen das Urteil des LSG Hessen vom 27.05.2016 | |titel=Berufungsverfahren gegen das Urteil des LSG Hessen vom 27.05.2016 | ||
− | |zusammenfassung=Der neue | + | |zusammenfassung=Der neue LaVo möge das Berufungsverfahren fortsetzen. |
− | |text=Der Landesparteitag möge beschließen: | + | |text=Der Landesparteitag möge beschließen: <br/> |
− | Der neu gewählte Landesvorstand wird beauftragt, das Berufungsverfahren gegen das Urteil des Landesschiedsgerichtes Hessen vom 27.05.2016 (Verfahren LSG-HE 2015-11-26) fortzusetzen. | + | Der neu gewählte Landesvorstand wird beauftragt, das Berufungsverfahren gegen das Urteil des Landesschiedsgerichtes Hessen vom 27.05.2016 (Verfahren LSG-HE 2015-11-26) fortzusetzen. <br/> |
− | |begruendung= | + | |begruendung= |
+ | Der neu zu wählende Landesvorstand könnte durchaus mit dem Berufungsgegner als Mitglied bzw. Vorsitzendem zusammengesetzt sein.<br/> | ||
+ | Daher ist es nicht ausgeschlossen, daß die Rücknahme der Berufung im Vorstand beschlossen wird.<br/> | ||
+ | Berufungsführer ist jedoch nicht der Landesvorstand, sondern der Landesparteitag. <br/> | ||
+ | Daher bedarf es der Deutlichkeit eines Parteitagsbeschlusses zur Fortführung der Berufung. <br/> | ||
+ | Das Berufungsverfahren erscheint erforderlich, um für eine mögliche Rechtsfolgenabwägung zukünftiger Parteitage auf einen Spruch des höchsten Prüfungsgremiums der Partei zurückgreifen zu können. <br/><br/> | ||
+ | siehe hierzu auch: <br/> | ||
+ | [http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Urteil_LSG_HE_2015_11_26_pseudonym.pdf Urteil LSG-HE 2015-11-26] <br/> | ||
+ | [[Vorstand/Beschluss/2016-020]] <br/> | ||
+ | <br/> | ||
+ | Hinweis: <br/> | ||
+ | Hierdurch soll nicht zum Ausdruck gebracht werden, ob dem Urteil zugestimmt wird oder nicht. <br/> | ||
+ | Es soll lediglich erreicht werden, daß für künftige Parteitage derartige Fehler möglichst ausgeschlossen werden. <br/> | ||
+ | Sofern es erneut zu solchen Fehlern kommen sollte (hoffentlich nicht!), sollen die Rechtsfolgen möglichst zeitnah eingeschätzt werden können. <br/> | ||
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|prüficon=1 | |prüficon=1 | ||
|urltype=Parteitag/2016.2 | |urltype=Parteitag/2016.2 |
Aktuelle Version vom 9. Juni 2016, 23:09 Uhr
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | X022 |
Einreichungsdatum | 9 Juni 2016 20:45:25 (UTC) |
Gliederung | Landesverband |
Antragssteller |
[[Benutzer:Holger-DOS|Holger-DOS]] |
Antragstyp | Sonstiger Antrag |
Zusammenfassung des Antrags | Der neue LaVo möge das Berufungsverfahren fortsetzen. |
Letzte Änderung | 09.06.2016 |
Status des Antrags | |
Abstimmung |
Antragstitel Berufungsverfahren gegen das Urteil des LSG Hessen vom 27.05.2016 Antragstext Der Landesparteitag möge beschließen: Antragsbegründung Der neu zu wählende Landesvorstand könnte durchaus mit dem Berufungsgegner als Mitglied bzw. Vorsitzendem zusammengesetzt sein. Piratenpad
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Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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