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Parteitag/2016.3/Antragsportal/Wahlprogrammantrag - 005

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Antragsübersicht

Antragsnummer WP005
Einreichungsdatum 14 Oktober 2016 18:13:49 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Bastian

Antragstyp Wahlprogramm
Zusammenfassung des Antrags Einführung eines Datenbescheides
Letzte Änderung 09.11.2016
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Einführung eines Datenbescheides

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich dafür ein, dass Behörden und andere staatliche Institutionen, die personenbezogene Daten verarbeiten, übermitteln oder speichern, die betroffenen Personen jährlich mit einem Datenbescheid über die Art, den Zweck, Herkunft und die rechtliche Grundlage der Speicherung informieren. Die Weitergabe von Daten an Dritte soll kommuniziert und begründet werden.

Die Information über zur zwischenzeitlichen Löschung anstehende Daten sollen mittels eines gesonderten Bescheides mitgeteilt werden. Denn zur Selbstbestimmung über die eigenen Daten gehört auch zu wissen, welche Daten gesammelt werden.

Antragsbegründung

Insbesondere im Bereich der Sicherheitsbehörden (Polizei, Verfassungsschutz) ist im Rahmen der bundesweiten Vorratsdatenspeicherung ein massenhaftes Aufkommen von personenbezogenen Daten zu erwarten. Zwar gibt es die Möglichkeit, gerade bei diesen Behörden einmal pro Jahr nachzufragen, welche Daten hinterlegt sind, doch das wissen nur wenige Menschen. Würden wirklich alle nachfragen, würde das nicht nur zu einem enormen Arbeitsaufkommen in den betreffenden Behörden führen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die "Ich hab ja nichts zu verbergen"-Mentalität bei dem einen oder anderen bei der Ansicht dessen, was über ihn gespeichert ist, ein dumpfes Gefühl hinterlassen würde, könnte steigen.

Mit der automatischen Zusendung derartiger Daten wären diese beiden Folgen erreicht, einerseits das Bewusstsein für die persönlichen Daten erhöhen, andererseits bei Behörden etwas genauer hinzugucken, was tatsächlich gespeichert werden muss.

Der letzte Satz trägt weiterhin der Tatsache Rechnung, dass durch die bundesgesetzliche Beschlussfassung zur Vorratsdatenspeicherung bestimmte Daten nach 6 Monaten gelöscht werden müssen, ohne dass ein Betroffener bei wie bislang einmal pro Jahr möglicher Anfrage über die Speicherung informiert werden müsste.

Der Antrag folgt einer Forderung aus dem Bundesprogramm 2013[1] und einer Forderung des CCC[2]. Er folgt dabei ebenfalls einer aktuellen Initiative in Bayern.

[1] http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm#Informationelle_Selbstbestimmung_st.C3.A4rken.2C_Medienkompetenz_f.C3.B6rdern [2] https://www.ccc.de/datenbrief

Inspiriert vom LV NDS.

Piratenpad

  • -




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. --Neythomas (Diskussion) 19:48, 4. Nov. 2016 (CET)
  2. -- Tojol (Diskussion) 08:54, 5. Nov. 2016 (CET) (aber siehe unten)
  3. -- Nerd (Diskussion) 13:22, 9. Nov. 2016 (CET)
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

  • Inhaltlich ist dieser Antrag in Ordnung, da er den Kernbereich informationeller Selbstbestimmung für alle Beteiligten auch sichtbar macht. Sprachlich sollte der Antrag etwas geglättet werden: Statt "Die Weitergabe von Daten an Dritte soll kommuniziert und begründet werden" besser "Die Weitergabe von Daten an Dritte soll den Betroffenen mitgeteilt und begründet werden" und Streichung des letzten Satzes, der nur ein Halbsatz ist und zur Begründung gehört. Es wäre zudem zu überdenken, ob die weichen "soll"-Anforderungen durch "ist zu"-Formulierungen zu schärfen. -- Tojol (Diskussion) 09:01, 5. Nov. 2016 (CET)
+1 (allerdings fürchte ich, dass die Schärfung auf "soll" eine sinnverändernde Änderung wäre und damit verfristet sein könnte. --Neythomas (Diskussion) 09:06, 5. Nov. 2016 (CET)
  • Ein sehr guter Antrag- wenn er dann rechtssicher ausformuliert worden ist. "Behörden" allg. greift zu kurz, da das BMG in §34, Artikel(4) bereits explizit vorgibt, welche Behörden bei Datenerhebung/Weitergabe generell keine Auskunft erteilen müssen- und es sind derer nicht wenige(s. Antragsbegründung).
    * Das Meldegesetz ist 2015 erst geändert worden und die werden das wg. der PP ein Jahr später nicht erneut tun. Nerd (Diskussion) 10:44, 8. Nov. 2016 (CET)

Argument 1

Dein Argument?

Argument 2

Dein Argument?