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+ | Der Antrag beinhaltet zu Teilen die Begründung. Wichtiger Hintergrund besteht darin, dass der Bürger in Kenntnis gesetzt wird, wer welche Daten über ihn abgerufen hat (zB. GEZ, Firmen usw.). Darunter fallen nicht die Auskunftsersuchen zB. seitens der Polizei und Staatsanwaltschaften. | ||
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Aktuelle Version vom 22. August 2011, 13:59 Uhr
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Nummer: 09
Beschlossen am: 06.02.2011
Status: aktuell
Eingeschränkte Datenherausgabe durch Kommunalverwaltungen
Eine Weitergabe von Meldeinformationen und Meldedaten über Bürger ohne deren Einwilligung lehnen wir ab. Diese Praxis widerspricht dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Stattdessen muss in Zukunft sichergestellt sein, dass die Erlaubnis der betroffenen Bürger eingeholt wurde, bevor Informationen über sie herausgegeben werden. Wurde diese Erlaubnis erteilt, soll der Bürger auf Anfrage Informationen über die getätigten Abfragen erhalten. Es muss zudem möglich sein, die erteilte Erlaubnis jederzeit widerrufen zu können. Liegt keine Einwilligung vor, dürfen die Daten nicht herausgegeben werden.
Begründung
Der Antrag beinhaltet zu Teilen die Begründung. Wichtiger Hintergrund besteht darin, dass der Bürger in Kenntnis gesetzt wird, wer welche Daten über ihn abgerufen hat (zB. GEZ, Firmen usw.). Darunter fallen nicht die Auskunftsersuchen zB. seitens der Polizei und Staatsanwaltschaften.