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Potsdam/SPT2010.1/Anträge/SÄA-2010.1

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Satzungsänderungsantrag 2010.1

Änderung von §6 (7)

Antragstext

§6 (7) der Stadtsatzung wird wie folgt ergänzt:

Einzufügender Text ist unterstrichen.

(7)Der Vorstand gibt sich auf der ersten gemäß §6 (5) einberufenen Vorstandssitzung eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie
umfasst u. a. Regelungen zu:
a) Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder,
b) Dokumentation der Sitzungen,
c) Virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen,
d) Form und Umfang des Tätigkeitsberichts,
e) Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes.
Diese Geschäftsordnung verliert die Gültigkeit, wenn eine neue Geschäftsordnung beschlossen wird.
Verliert eine der Regelungen ihre Gültigkeit, bleiben die übrigen Regelungen in Kraft.

Begründung

Die bisherige Satzung sagt aus: Man muss eine GO beschließen, es ist aber nicht gesagt, wann. Laut Satzung könnten also Sitzungen ohne GO stattfinden. Eine Regelung ist auch leider nicht im Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz) zu finden.
Ein Gültigkeitsbereich sollte in der Satzung festgelegt werden. Wird ein neuer Vorstand gewählt, so muss er sich an die dennoch bestehende GO halten, z.B. beim Einberufen der ersten Vorstandssitzung des neuen Vorstands.

Antragssteller

Sebastian Pochert 11:46, 7. Sep. 2010 (CEST)

Unterstützer