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SAPO/SÄA/0001

40 Bytes entfernt, 16:40, 20. Nov. 2018
+status -kat
|autor=Holger-DOS
|antragstyp=SÄA
|titel=Ermöglichung von UmlaufbeschlüssenAntrag zurückgezogen am 20.11.2018|zusammenfassung=Anpassung Der Antrag wurde obsolet durch die Änderung von § 17 der Satzung an das Urteil des BSG vom 23.09.18 (13/2018)Bundessatzung
|text=Der Parteitag möge folgenden § 19 Abs. 5 (oder an anderer geeigneter Stelle) in die Satzung eingefügen:
Der Text ist im Wesentlichen von der aktuellen Geschäftsordnung des Vorstandes übernommen ([[Vorstand/Dokumente/Geschäftsordnung_2017-09-20#Art._3.2:_Abstimmungen_und_Beschl.C3.BCsse|Art. 3.2 Abs. 3 GO]]), jedoch wurde eine reguläre Frist von 72 Stunden zu Grunde gelegt. <br />
Durch das Wort "soll" kann der Vorstand diese Frist in '''Ausnahmefällen''' durch Geschäftsordnung verkürzen.<br />
|prüficon=43|abstimmung=14
|wikiBenutzer=Pirat37304
}}
{{SAPO Talk}}
 
[[Kategorie:SAPO TO Landesparteitag 2019.1]]
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