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SAPO/SÄA/0005

46 Bytes hinzugefügt, 01:54, 20. Nov. 2019
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'''Neu:''' (2) <sup>1</sup>Der Landesvorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. <sup>2</sup>Die Amtszeit wird durch Nachwahl oder Neuwahl nicht verlängert. <sup>3</sup>Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstandes im Amt.
|begruendung=Das Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz) § 11 Vorstand schreibt lediglich vor: "Der Vorstand wird mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt." Wir müssen uns nicht selbst in unserer Satzung auf ein Zeitfenster für Neuwahlen von 2 Monaten begrenzen.
|prüficon=15|abstimmung=13
|wikiBenutzer=Uk
}}
{{SAPO Talk}}
 
[[Kategorie:SAPO TO Landesparteitag 2019.1]]
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