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SAPO/SO/0021: Unterschied zwischen den Versionen

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Bisher fehlten im Telemediendienstgesetz aber Regeln „zur Auskunft anhand von IP-Adressen, zur Abfrage von Passwörtern, zur Vertraulichkeit der Auskunft“ und zur Form des Ersuchens. Ebenfalls ausdrücklich geregelt werde die Verpflichtung von Telemediendiensteanbieter über derlei Anfragen Stillschweigen zu bewahren.
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Bisher fehlten im Telemediendienstgesetz aber Regeln „zur Auskunft anhand von IP-Adressen, zur Abfrage von Passwörtern, zur Vertraulichkeit der Auskunft“ und zur Form des Ersuchens. Ebenfalls ausdrücklich geregelt wird die Verpflichtung von Telemediendiensteanbietern, über derlei Anfragen Stillschweigen zu bewahren.
  
  

Version vom 15. Dezember 2019, 11:27 Uhr

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Antragsübersicht

Antragsnummer SO 0021
Einreichungsdatum 15 Dezember 2019 09:25:44 (UTC)
Antragssteller

Bastian

Antragstyp Sonstiger Antrag
Zusammenfassung des Antrags Die Piraten Brandenburg lehnen die Pflicht zur Offenlegung Passwörtern oder IP-Adressen durch Telemediendienste strikt ab.
Letzte Änderung 15.12.2019
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Ablehnung der Pflicht zur Offenlegung von Passwörtern oder IP-Adresse

Antragstext

Der Parteitag des LV Brandenburg möge beschließen:


Die Piraten Brandenburg lehnen die Pflicht zur Offenlegung von Passwörtern oder IP-Adressen durch Telemediendienste strikt ab.

Antragsbegründung

Die Bundesregierung will Telemediendienste wie WhatsApp, Gmail, Facebook, Tinder & Co., verpflichten, auf Anfrage sensible Daten von Verdächtigen wie Passwörter oder IP-Adressen teils ohne Richterbeschluss an Sicherheitsbehörden herauszugeben.


Bisher fehlten im Telemediendienstgesetz aber Regeln „zur Auskunft anhand von IP-Adressen, zur Abfrage von Passwörtern, zur Vertraulichkeit der Auskunft“ und zur Form des Ersuchens. Ebenfalls ausdrücklich geregelt wird die Verpflichtung von Telemediendiensteanbietern, über derlei Anfragen Stillschweigen zu bewahren.


Diese Verpflichtung bedeutet einen weiteren Eingriff in die Privatsphäre der Bürger und beendet quasi die vertrauliche Kommunikation.

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