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SAPO/SO/0033: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Betroffenen haben kaum eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Dabei wurden seit 2000 vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien erlassen, die erst durch ein Vertragsverletzungsverfahren in Deutschland umgesetzt worden sind. Leider regelt das AGG nur das Verhalten nichtöffentlicher Stellen. Es ist überfällig, auch die öffentlichen Stellen einzubeziehen, welches Ländersache ist.
 
Die Betroffenen haben kaum eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Dabei wurden seit 2000 vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien erlassen, die erst durch ein Vertragsverletzungsverfahren in Deutschland umgesetzt worden sind. Leider regelt das AGG nur das Verhalten nichtöffentlicher Stellen. Es ist überfällig, auch die öffentlichen Stellen einzubeziehen, welches Ländersache ist.
 
Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind zu verhindern oder zu beseitigen.
 
Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind zu verhindern oder zu beseitigen.
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Aktuelle Version vom 21. Juni 2020, 12:49 Uhr

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Antragsübersicht

Antragsnummer SO 0033
Einreichungsdatum 5 Juni 2020 21:51:16 (UTC)
Antragssteller

Bastian

Antragstyp Sonstiger Antrag
Zusammenfassung des Antrags Landes-Antidiskriminierungsgesetz beschließen
Letzte Änderung 21.06.2020
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmung

Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen

Antragstitel

Landes-Antidiskriminierungsgesetz

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen:


Wir fordern die Landesregierung Brandenburg bzw. die im Landtag Brandenburg vertretenen Parteien auf, dem Beispiels Berlins zu folgen und ebenfalls ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz auszufertigen und zu beschließen

Antragsbegründung

Es gibt bereits ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als Bundesgesetz. Dies regelt allerdings nur den Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität durch private Akteure (z. B. Arbeitgeber, Vermieter, Anbieter von Waren und Dienstleistungen.

Leider muss man immer wieder feststellen, dass auch in Brandenburg Menschen von öffentlichen Stellen ungleich behandelt werden, sei es im ÖPNV, im ÖPV, beim Jobcenter, bei Bürgerämtern, bei Ausländerbehörden etc.. Auch typisches „Racial Profiling“ z.B. in Verkehrsmitteln oder an öffentlichen Plätzen durch Ordnungskräfte ist festzustellen.

Die Betroffenen haben kaum eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Dabei wurden seit 2000 vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien erlassen, die erst durch ein Vertragsverletzungsverfahren in Deutschland umgesetzt worden sind. Leider regelt das AGG nur das Verhalten nichtöffentlicher Stellen. Es ist überfällig, auch die öffentlichen Stellen einzubeziehen, welches Ländersache ist. Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind zu verhindern oder zu beseitigen.

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Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1.  ?
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  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Frank E. (Knarf_BB)
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
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Diskussion

Bitte hier rein.

Argument 1

Das Berliner LADG ist denkbar schlecht gemacht und impliziert einen Generalverdacht gegen die Angestellten und Beamten, insbesondere gegen die Polizei. Hier jetzt etwas ähnliches für Brandenburg zu fordern ist daher falsch. Staatliches Handeln ist zudem an das Grundgesetz gebunden, welches bereits Diskriminierung verbietet.

Argument 2

Gegen die Diskriminierung behinderter Menschen gibt es bereits das Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz - BbgBGG), daß trotz des Bestehens seit 2013 noch immer nicht beachtet wird, auch vom Landtag nicht.
Also wäre ein allgemeines Antidiskriminierungsgesetz derzeit sinnlos.
Wir sollten uns erst mal für die Einhaltung bestehender Gesetze stark machen. Holger-DOS (Diskussion)

Argument 3

Dein Argument?

URL

https://wiki.piratenbrandenburg.de/SAPO/SO/0033


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