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SAPO/SO/0037

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Antragsübersicht

Antragsnummer SO 0037
Einreichungsdatum 23 September 2020 20:19:53 (UTC)
Antragssteller

Bastian

Antragstyp Sonstiger Antrag
Zusammenfassung des Antrags OM gegen den ReVo West
Letzte Änderung 28.09.2020
Status des Antrags

Pictogram voting too late.svg nach Fristablauf gestellt

Abstimmung

Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen

Antragstitel

OM gegen den ReVo West

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen:

Der Landesvorstand der Piraten Brandenburg wird aufgefordert, den Vorstand des Regionalverbandes West seines Amtes zu entheben.

Antragsbegründung

Der Regionalvorstand West hat mehrheitlich beschlossen, den RV West auflösen zu wollen und eine Hauptversammlung zwecks Auflösung einzuberufen. Um die Auflösung möglich zu machen, soll die Satzung des RV West auf zweifelhafte Weise geändert werden, um die bisherigen Regeln für eine Urabstimmung zu umgehen und außerdem das Vermögen des RV West auf eine andere Weise zu verteilen, als bisher vorgesehen.

Die Begründung seitens des Regionalvorstandes bezieht sich ausschließlich auf Einzelmeinungen zu angeblich unhaltbaren Zuständen im Landesverband.

Die Einladung zu der kommenden Hauptversammlung wurde vom Vorstand verfasst und beinhaltet einen Tenor, der sich gegen Geist und Regelungen der Bundessatzung richtet.
Text: Region_West/HV_2020-1

Nach § Abs. 1 der Bundessatzung hat „jeder Pirat … die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung und der Satzung seines Landesverbandes die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern …“

Die Auflösung des eigenen, nach eigener Darstellung erfolgreichen arbeitenden Verbandes, mit mehreren Kommunalmandaten widerspricht dieser Verpflichtung im erheblichen Maße und ist durch nichts zu rechtfertigen.

Ein solches Vorgehen ist zudem als schwer parteischädigend einzustufen.

Der Landesvorstand ist aufgefordert, umgehend einen kommissarischen Vorstand zu bestellen, der eine Hauptversammlung des RV West einberuft, um einen neuen Vorstand zu wählen.

Bleibt der Landesvorstand in dieser Sache untätig, verstößt er selbst gegen Geist und Regelungen der Bundessatzung.

Link

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