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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP 0051 |
Einreichungsdatum | 12 Februar 2023 22:17:19 (UTC) |
Antragssteller | |
Antragstyp | Wahlprogramm |
Zusammenfassung des Antrags | Der Abschnitt "Auflösung des Verfassungsschutzes" wird gestrichen |
Letzte Änderung | 08.07.2023 |
Status des Antrags |
Geprüft |
Abstimmung |
Abgelehnt |
Antragstitel Abschnitt "Auflösung des Verfassungsschutzes" streichen Antragstext Der Parteitag möge beschließen, das Unterkapitel "Auflösung des Verfassungsschutzes" ersatzlos aus dem Wahlprogramm zu streichen. Antragsbegründung Eine komplette Auflösung des Verfassungsschutzes ist zudem angesichts der aktuellen Sicherheitslage (v. A. politisch-motivierter Kriminalität links und rechts, einem rechtsextremen Verdachtsfall im Parlament, "Reichsbürger", "Selbstveralter", aber auch religiöser Extremismus wie etwa die tschetschnische Islamistischenszene in Brandenburg, sowie die Bedrohungen in Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine) im anstehenden Wahlkampf nicht vermittelbar. Zudem wurde das BbgVerfSchG seit der letzten Wahl im Februar 2020 und Juni 2021 umfassend nouvelliert und dabei die parlamentarische Kontrolle verbessert. Die im Text geforderte Übertragung der Aufgaben an die Staatsschutzabteilung der Polizei vor dem Hintergrund des Trennungsgebotes indiskutabel. Die schon jetzt aufgeweichte Trennung hat bspw. dazu geführt, dass etwa geplante polizeiliche Razzien in der rechtsextremen Szene über V-Leute an diese verraten wurden. Link
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