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Änderungen

SAPO/PP/0004

2 Bytes entfernt, 17:04, 14. Sep. 2019
Redaktionelle Änderung: erster Wohnsitz gegen Hauptwohnung getauscht
Unter Betrachtung aller rechtlichen und volkswirtschaftlichen Einwände könnte eine Lösung wie folgt aussehen:
Ein erster Wohnsitz Eine Hauptwohnung auf einem Erholungsgrundstück bzw. einem Grundstück im Außengebiet gem. §35 BauGB (d.h. Ferienbungalows, Wochenendhäuser, Wohnwagen, Mobilheime oder TinyHouses) darf ungeachtet bauplanrechtlicher Vorgaben angemeldet werden, wenn das zu bewohnende Grundstück mit allen Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten ausgestattet ist. Dazu zählen die Versorgung mit Trinkwasser, Elektrizität und das Vorhandensein einer Abwasser- und Müllentsorgung. Das zu bewohnende Grundstück muss sich in der Nähe zu einer öffentlichen Straße befinden, die nicht ausschließlich der Zufahrt zu den genannten Flächen dient.
|begruendung=Etwa 30.000 Menschen in Deutschland leben auf Campingplätzen oder in Ferienhausgebieten. Die Entscheidung, den Lebensmittelpunkt außerhalb der Städte und Gemeinden zu gründen, ist häufig gewollt. Die einen suchen den Ausstieg aus dem hektischen Alltagstrott, die anderen müssen sich finanziell einschränken und können sich eine Mietwohnung schlicht nicht leisten. In Zeiten der Wohnraumknappheit, steigenden Mietpreise und der immer größer werdenden Schere zwischen Arm und Reich müssen flexiblere Möglichkeiten geschaffen werden, um bezahlbares Wohnen zu ermöglichen.
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