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Vorstand/Dokumente/Geschäftsordnung 2017-09-20 und Vorstand/Dokumente/Geschäftsordnung 2020-02-13: Unterschied zwischen den Seiten

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== Geschäftsordnung des Vorstandes ==
 
== Geschäftsordnung des Vorstandes ==
<font size=3>'''des Landesverbandes Brandenburg'''</font><br>
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'''GO des Landesvorstandes PIRATEN Brandenburg in der Fassung vom 13.02.2020'''
<font size=3>'''der Piratenpartei Deutschland'''</font><br>
 
<font size=3>'''beschlossen am 27.08.2013'''</font><br>
 
<font size=3>'''zuletzt geändert am 20.09.2017'''</font><br>
 
  
 
 
===Art. 1: Allgemeines===
 
===Art. 1: Allgemeines===
 
:1.) Der Vorstand führt die Geschäfte des Landesverbandes Brandenburg und arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Alle Vorstandsmitglieder sind angehalten, Informationen zum Landesverband und zu relevanten Themen zumindest über die parteiinternen Mailinglisten zu veröffentlichen.  
 
:1.) Der Vorstand führt die Geschäfte des Landesverbandes Brandenburg und arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Alle Vorstandsmitglieder sind angehalten, Informationen zum Landesverband und zu relevanten Themen zumindest über die parteiinternen Mailinglisten zu veröffentlichen.  
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===Art. 3.3: Anfragen und Anträge an den Landesvorstand===
 
===Art. 3.3: Anfragen und Anträge an den Landesvorstand===
  
:1.) Der Landesvorstand nimmt Anfragen und Anträge in Schriftform per Post oder E-Mail entgegen und veröffentlicht sie, wenn möglich, im Landeswiki. Der Eingang wird vom Vorstand bestätigt. Die Behandlung soll innerhalb der nächsten zwei Vorstandssitzungen erfolgen, die Reihenfolge ergibt sich grundsätzlich aus dem Zeitpunkt des Einreichens. Bei thematischen Zusammenhängen sollen Anfragen und Anträge direkt nacheinander behandelt werden. Ist die Anzahl von Anfragen und Anträgen so umfangreich, das sie nicht alle in einer Sitzung behandelt werden können, werden die unbehandelten Themen auf der nächsten Sitzung vorrangig behandelt. Die Auswahl der Themen beschließt in diesem Fall der Vorstand. Anträge sind jährlich mit fortlaufender Nummer nach Zeitpunkt des Einganges zu erfassen.
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:1.) Der Landesvorstand nimmt jederzeit Anfragen und Anträge von Piraten entgegen. Sie werden durch Antragsstellende bzw. Anfragenstellende grundsätzlich im Landeswiki unter    '''https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Antrag''' bzw. '''https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Anfragen''' eingereicht und somit veröffentlicht.
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:Ein Antrag bzw. eine Anfrage richtet sich auf einen konkreten Antragsgrund oder eine konkrete Frage zu einem konkreten Thema.
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:Pro Antragsbegehren ist ein Antrag einzustellen, pro Anfrage eine Anfrage. Für jedes weitere Antragsbegehren ist ein neuer Antrag einzustellen, für jede weitere Anfrage eine neue Anfrage. Dies dient der strukturierten Abarbeitung jedes einzelnen Anliegens.
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:Über Anträge entscheidet der Vorstand einzeln. Die Beantwortung von mehreren Anfragen kann der Vorstand zusammenfassen, sofern die jeweilige(n) Anfrage(n) damit beantwortet werden kann.
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:Die Behandlung soll innerhalb der nächsten zwei Vorstandssitzungen erfolgen, die Reihenfolge ergibt sich grundsätzlich aus dem Zeitpunkt des Einreichens. Bei thematischen Zusammenhängen sollen Anfragen und Anträge direkt nacheinander behandelt werden. Ist die Anzahl von Anfragen und Anträgen so umfangreich, dass sie nicht alle in einer Sitzung behandelt werden können, werden die unbehandelten Themen auf der nächsten Sitzung vorrangig behandelt. Die Auswahl der Themen beschließt in diesem Fall der Vorstand. Anträge und Anfragen werden jährlich mit fortlaufender Nummer nach Zeitpunkt des Einganges durch das System erfasst.
 
:2.) Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Landesverbandes Brandenburg. Gliederungen des Landesverbandes Brandenburg und deren Vorstände haben Antragsrecht, wenn ein entsprechender gültiger Beschluss vorliegt. Das Landesschiedsgericht nach § 21 der Satzung des Landesverbandes Brandenburg und die Arbeitsgemeinschaften nach § 23 der Satzung des Landesverbandes Brandenburg besitzen ebenfalls ein Antragsrecht, wenn ein entsprechender gültiger Beschluss vorliegt - gleiches gilt für Schiedsgerichte und Arbeitsgemeinschaften der untergeordneten Gliederungen.  
 
:2.) Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Landesverbandes Brandenburg. Gliederungen des Landesverbandes Brandenburg und deren Vorstände haben Antragsrecht, wenn ein entsprechender gültiger Beschluss vorliegt. Das Landesschiedsgericht nach § 21 der Satzung des Landesverbandes Brandenburg und die Arbeitsgemeinschaften nach § 23 der Satzung des Landesverbandes Brandenburg besitzen ebenfalls ein Antragsrecht, wenn ein entsprechender gültiger Beschluss vorliegt - gleiches gilt für Schiedsgerichte und Arbeitsgemeinschaften der untergeordneten Gliederungen.  
 
:3.) Anfragen und Anträge sind spätestens 48 Stunden vor Sitzungsbeginn einzureichen. Wenn der Vorstand es beschließt, können auch später eingegangene Anfragen und Anträge behandelt werden.
 
:3.) Anfragen und Anträge sind spätestens 48 Stunden vor Sitzungsbeginn einzureichen. Wenn der Vorstand es beschließt, können auch später eingegangene Anfragen und Anträge behandelt werden.
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===Art. 3.6: Online-Übertragung und Aufzeichnung===
 
===Art. 3.6: Online-Übertragung und Aufzeichnung===
 
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:Öffentliche Teile der Sitzung sollen, wenn möglich, in Echtzeit über ein Medium (Streaming, Videokonferenz und/oder Sprachkonferenz z.B. wie Mumble) und ein öffentliches Protokoll verfolgt werden können.
Öffentliche Teile der Sitzung sollen, wenn möglich, in Echtzeit über ein Streaming-Medium und ein öffentliches Protokoll verfolgt werden können. Audio- und Videoaufzeichnungen sind generell zulässig, sofern dem die Mehrheit der Vorstandsmitglieder nicht widerspricht.  
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:Das zu wählende Medium richtet sich nach den technischen Möglichkeiten bzw. Gegebenheiten.
  
 
===Art. 4: Verwaltung, Zugriff und Sicherung der Mitgliederdaten===
 
===Art. 4: Verwaltung, Zugriff und Sicherung der Mitgliederdaten===
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:2.) Jedes Vorstandsmitglied erhält Zugriff auf die Mitgliederdaten, sofern es diese zur Ausführung seiner Aufgaben benötigt.  
 
:2.) Jedes Vorstandsmitglied erhält Zugriff auf die Mitgliederdaten, sofern es diese zur Ausführung seiner Aufgaben benötigt.  
 
:3.) Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jede/r Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.  
 
:3.) Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jede/r Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.  
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:4.) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte, z.B. Vorstände der Gliederungen wird protokolliert und unterliegt der Weitergabekontrolle. Die Datenempfänger sind darauf zu verpflichten, die Daten zu löschen, wenn sie nicht mehr für die vorgesehenen Zwecke benötigt werden und die Löschung zu bestätigen.
  
 
===Art. 5: Gültigkeitsbereich===
 
===Art. 5: Gültigkeitsbereich===
  
Diese Geschäftsordnung verliert die Gültigkeit, wenn eine neue Geschäftsordnung beschlossen wird. Verliert eine der Regelungen ihre Gültigkeit, bleiben die übrigen Regelungen in Kraft.  
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:Diese Geschäftsordnung verliert die Gültigkeit, wenn eine neue Geschäftsordnung beschlossen wird. Verliert eine der Regelungen ihre Gültigkeit, bleiben die übrigen Regelungen in Kraft.  
  
 
===Art. 6: Inkrafttreten===
 
===Art. 6: Inkrafttreten===
  
Diese Geschäftsordnung wurde am 20.09.2017 beschlossen und tritt sofort in Kraft.
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:Diese Geschäftsordnung bzw. deren geändert Form tritt mit Beschluss sofort nach Schluss der beschließenden Sitzung in Kraft.
 
 
  
 
=== Anlage Zuständigkeiten===
 
=== Anlage Zuständigkeiten===
 
https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Zust%C3%A4ndigkeiten
 
https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Zust%C3%A4ndigkeiten