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Onlinediskussion/Thema des Monats/Treffen/2012-05-25

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Grundrecht auf Internet

“Bürgerbeteiligung und Wahlrecht”, “Kinder, Jugend und Bildung” oder “Frauen in der Piratenpartei und in der Gesellschaft” – dies waren nur einige Themen, mit denen sich die PIRATEN Brandenburg in den vergangenen Monaten im Rahmen der Diskussionsabende zum “http://wiki.piratenbrandenburg.de/Thema_des_Monats" Thema des Monats” beschäftigten. Bei diesen Diskussionsrunden beteiligten sich jeweils etwa 30 Piraten und weitere Interessierte – zuletzt war auch ein Mitglied des Kegelklubs anwesend, um zu Beginn der Veranstaltung die Ergebnisse einer Umfrage darzustellen.

Im aktuellen Monat Mai werden sich die PIRATEN Brandenburg mit dem Thema “Grundrecht auf Internet” beschäftigen. »Die Piratenpartei Brandenburg hat das Grundrecht auf Internet bereits in ihr Landesprogramm aufgenommen und ein ausgearbeitetes Positionspapier verabschiedet. In der heutigen Zeit ist es aus verschiedenen Gründen notwendig, dass flächendeckend ein Breitband-Internetanschluss vorhanden ist«, erklärt Michael Hensel, erster Vorsitzender der Piratenpartei Brandenburg. »Einerseits kann nur auf diese Weise der freie Zugang zu Informationen und Bildungsmöglichkeiten erhalten werden, andererseits wird so Firmen die Möglichkeit gegeben, sich auch in ländlicheren Regionen anzusiedeln. Oftmals ist eine fehlende Infrastruktur der Grund dafür, dass Firmen die Stadt dem Land vorziehen.«

Im Rahmen der Diskussionsrunde zum Thema des Monats kann beispielsweise erörtert werden, welchen Beitrag ein Grundrecht auf Internet zur Stärkung der Medienkompetenz in Brandenburg leisten oder wie das Grundrecht auf Internet in der Praxis realisiert werden kann. Wir laden daher alle Interessierten – sowohl Piraten aus dem Land Brandenburg, als auch Piraten aus anderen Ländern und Sympathisanten – zu einem spannenden Diskussionsabend zum Thema “Grundrecht auf Internet” ein. Stattfinden wird dieses Treffen am Freitag, den 25. Mai 2012 ab 20:00 Uhr online auf dem Mumble-Server mumble.piratenbrandenburg.de. Wir sind gespannt auf vielfältige und interessante Diskussionen!


Ort & Datum

Ansprechpartner

Teilnehmer

vorl. TO

  • Begrüßung
    • Abstimmung über die Aufzeichnung
  • Vortrag von Micha
  • Diskussion
  • Wahl des nächsten Themas und nächster Termin
  • Ende

Diskussionsvorschläge

Protokoll

Begrüßung

Abstimmung über die Aufzeichnung

Vortrag

FireFox trägt vor: Der technologische Fortschritt in den letzten 20 Jahren hat vor allem in der Medien- und Telekommunikationstechnologie Entwicklungen in Gang gesetzt, die bereits vor Jahren die gesellschaftlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen aller nachhaltig beeinflussen. Dieser Digitalisierungsprozess in der Gesellschaft prägt bereits heute viele Bereiche des Lebens - verstärkt im Hintergrund und kaum wahrnehmbar und hat sich im Alltag als selbstverständliche Handlungen durchgesetzt. Auch wenn der Entwicklungsprozess im Informationszeitalter sich verhältnismäßig noch in den Kinderschuhen befindet, sind die damit verbundenen Möglichkeiten und Chancen für die Gesellschaft unüberschaubar.

Die markanteste Ausprägung dieser durch technologischen Fortschritt bedingten gesellschaftlichen Veränderung sind das Internet und die diese weltweit einmalige, homogene Infrastruktur nutzenden Dienste. Viele Unternehmen und Dienstleistungen haben sich in dieser Zeit - stellenweise sogar ausschließlich - Präsenzen im WWW geschaffen. Zusätzlich wird das Internet für das zur Verfügung stellen jeglicher Informationen, zur Kommunikation mit anderen Menschen und in anderen Bereichen genutzt. Es ist inzwischen insgesamt eine deutliche Verschiebung bis hin zur Auflösung klassischer Handlungs- und Informationsalternativen zugunsten digitaler Angebote zu beobachten.

Die stets präsente, grenzenlose, vielfach ungefilterte und von uns PIRATEN geforderte unzensierte Verfügbarkeit von Kultur, Wissen und Informationen, die Möglichkeiten des Austauschs bei der Meinungs- und Willensbildung, die Bildung regional unbegrenzter sozialer Netzwerke bis hin zur politischen Teilhabe, prägen das Internet und dessen Nutzung durch uns alle im Privat- und Berufsleben inzwischen dominanter als die primär von wirtschaftlichen Interessen geleiteten Angebote. Es haben sich Strukturen gebildet, die gar kein oder jedenfalls kein qualitatives oder quantitatives Äquivalent mehr zu Angeboten und Möglichkeiten außerhalb des Internets haben oder außerhalb überhaupt aufgebaut hätten werden können. Das Internet hat im privaten und beruflichen Leben somit den gleichen Stellenwert wie einst Telefon, Rundfunk und Fernsehen eingenommen.

Auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung, der Justiz und der Gesetzgebung lässt sich diese Entwicklung beobachten. Verwaltungen stellen Informationen, Formulare und Kontaktdaten sowie die Möglichkeit zur elektronischen Kontaktaufnahme außerhalb von Sprechzeiten zur Verfügung - auch wenn noch sehr schleppend oder mit langer Veröffentlichungszeit. Schon jetzt werden bestimmte elektronisch übermittelte Anfragen bis hin zur Steuererklärung bevorzugt bearbeitet. Gesetze und Verordnungen werden nicht nur online aktuell bereitgestellt, auch die Verkündung und Veröffentlichung wird schrittweise auf elektronische Medien und zu Lasten der Druckfassung umgestellt. Die Möglichkeit, Petitionen beim Deutschen Bundestag online einzureichen, demonstrieren eine deutliche Tendenz zur verstärkten Nutzung elektronischer Kommunikationswege, die langfristig klassische Mittel und Wege zurückdrängen. Auch wenn dies stiefmütterlich behandelt wird seitens des Staates, ist es ein erster Schritt. Auch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, die einen besonderen Informations- und Aufklärungsauftrag haben, verweisen zunehmend auf ihre weiterführenden Onlineangebote. Entsprechende Initiativen und Bestrebungen finden sich ebenso auf europäischer Ebene.

Die Teilhabe an diesen Möglichkeiten und die damit verbundenen Chancen für die gesamtgesellschaftliche Entwicklung setzen aber voraus, dass der Zugang zu digitalen Angeboten und damit deren Nutzung Allen gleichermaßen, also diskriminierungsfrei eröffnet ist. Die aktuelle Situation in Deutschland zeichnet jedoch ein Bild der digitalen Spaltung in der Gesellschaft. Zwar sind die absoluten Nutzerzahlen stetig steigend, nach der seit 2001 regelmäßig durch die Initiative D21 unter Mitwirkung von TNS Infratest erstellten Studie „(N)Onliner Atlas“ (http://www.nonliner-atlas.de/) zur Onlinenutzung in Deutschland ist aber ersichtlich, dass der Zugang zu online verfügbaren Angeboten vor allem eine Frage der sozialen Herkunft und Stellung ist, aber auch sehr stark von der vorhandenen Infrastruktur abhängig ist. Dieser Zustand ist Besorgnis erregend. Die fehlende Teilhabemöglichkeit, die ihre Wurzeln in der sozialen Herkunft hat, wirkt beschleunigend und selbstverstärkend zurück auf die (soziale) Spaltung der Gesellschaft. Wissen und Information, Kultur, Bildung und politische Teilhabe kommen überproportional denjenigen zugute, die darüber bereits verfügen können.

Dies wirkt sich auch in den Bereichen Bildung und Arbeit aus. Die zunehmend geforderte Kompetenz im Umgang mit modernen Medien und Kommunikationsmitteln, die Möglichkeiten, die sich aus vernetztem Lernen oder der Auflösung klassischer Arbeitsstrukturen ergeben, erreichen gerade diejenigen nicht, die darauf im besonderen Maße angewiesen sind und davon profitieren könnten. Auch Stellenausschreibungen sind vielfach ausschließlich in Online-Portalen oder Ausschreibungen zu finden. Bewerbungen werden immer öfter ausschließlich per E-Mail akzeptiert. Verschärft wird dieses Ungleichgewicht in strukturschwachen und ländlichen Regionen, in denen es kaum Ausweichmöglichkeiten und Alternativen gibt, wie sie in starken Ballungsräumen noch vorhanden sind.

Es besteht auch kaum Zweifel daran, dass insbesondere Bürgerinnen und Bürger und Familien, die Leistungen nach dem SGB II und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) beziehen müssen, überproportional von der digitalen Spaltung betroffen sind. Die staatliche Unterstützung z.B. bei der Anschaffung internetfähiger Technik ist verfassungsrechtlich geboten. Dies ergibt sich aus dem Urteil des OLG München vom 23. März 2010 (1 W 2689/09), wonach "angesichts der zunehmenden Bedeutung, die die Nutzung eines Computers in Privathaushalten hat, hält es der Senat zumindest für diskutabel, dass die ständige Verfügbarkeit eines solchen Gerätes mittlerweile zum notwendigen Lebensbedarf gehört. Maßgebliche Aspekte sind hierbei der hohe Grad der Verbreitung, vor allem aber die ständig zunehmende Internet-Nutzung im privaten Alltag, sei es zur Informationsbeschaffung, zur Kommunikation, zur Abwicklung von Geschäften oder als Unterhaltungsmedium die in aller Regel einen Computer erfordert.", sowie in besonderer Deutlichkeit des Bundesverfassungsgerichtes, Urteil vom 9.2.2010, - 1 BvL 1/09 – (= NZS 2010, 270), wonach Artikel 1 GG „das gesamte Existenzminimum durch eine einheitliche grundrechtliche Garantie [...], die auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst, gewährleistet“ und diese Gewährleistung „durch einen gesetzlichen Anspruch gesichert sein“ muss.

Was bedeutet das für Deutschland und für das Land Brandenburg?

Die Wahrnehmung der grundrechtlich verbürgten Freiheiten und die diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind bereits jetzt ohne einen Zugang zum Internet nicht mehr gewährleistet. Der Zugang zu freier Information und zur freien Kommunikation ist genauso ein Grundrecht, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung. Bürger, die diesen Zugang nicht haben oder nutzen können, sehen sich einer zunehmenden digitalen Barriere ausgesetzt und können sich außerdem nicht aus allgemein verfügbaren Quellen informieren.

Insbesondere in Gebieten mit ländlicher Struktur ist ein Ausgleich der Informations- und Kommunikationsdefizite nur noch durch den Internetzugang möglich. Da das Kommunikations- und Datenvolumenaufkommen bereits derzeit immens ist (zum Beispiel E-Mails, Webseiten, Voice over IP, Video on demand), muss ebenfalls eine angemessene Minimalbandbreite gewährleistet werden, die mit der technischen Entwicklung angepasst werden muss.

Auch die Behörden führen zunehmend Onlineangebote ein, um die Defizite durch die ausgedünnte Struktur auszugleichen. Der Bürger ist daher auf die Nutzung des Internets angewiesen, um seinen Verpflichtungen nachzukommen. Die Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen - wie Schulen, Bibliotheken und Treffpunkten - aus angeblichen Kostengründen haben zu einer erheblichen Erosion der ländlichen Gebiete geführt. Schulen, die immer weiter vom Wohnort entfernt sind, erwarten von den Schülern, dass sie einen umfangreichen Zugang zu Quellen haben, um gestellte Aufgaben auch umsetzen zu können. Die schlechte Bereitstellung des ÖPNV trägt ebenfalls dazu bei, dass insbesondere junge Menschen kaum noch öffentliche Angebote nutzen oder sich mit anderen treffen können.

Das Internet stellt hier keinen gleichwertigen Ersatz dar, kann aber zumindest als Brücke dienen. Die fehlende Anbindung an ein leistungsfähiges Breitbandnetz ist auch für Klein- und mittlere Unternehmen Grundvoraussetzung für den Betrieb eines Gewerbes, da die Datenübermittlung an Behörden und Sozialversicherungsträger in der Regel nur noch online möglich ist. Betriebe sind ohne garantierten Breitbandanschluss nicht arbeitsfähig. Eine Ansiedlung auch in ländlichen Gebieten ist daher nahezu ausgeschlossen. Das Kostenargument ist lediglich ein Scheinargument gegen das Grundrecht auf Internetzugang: Strom-, Telefon-, Gas- und Frischwassernetze wurden aus dem Aspekt der Grundversorgung bereits gelegt. Der Wettbewerb findet nicht durch die Netze an sich statt. Der Wettbewerb findet über die Diensteanbieter statt, denen ihrerseits ein diskriminierungsfreien Zugang gewährleistet werden muss.

Dabei ist es aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten und Chancen, die die Nutzung des Internets birgt, nicht ausreichend, vereinzelt in öffentlich zugänglichen Bereichen den Zugang zum Internet zu ermöglichen. Damit mag im Einzelfall eine Recherche ermöglicht werden, die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben kennt jedoch keine Öffnungszeiten und Nutzungsordnungen. Nur die Gewährleistung dieser Teilhabe in der eigenen Wohnung und vergleichbaren Räumen gewährleistet wirksam den von Artikel 1 GG erfassten Menschenwürdegehalt des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2 Abs. 1 GG).

Basierend auf diesen Ausführungen, wie noch weiteren Punkten, fordern die PIRATEN bereits seit 2010 ein Grundrecht auf einen diskreminierungsfreien Internetanschluss [1]

Diskussion

  • Hier im CRE-Podcast geht es um die Kabeltechnik bei Breitband usw. da kann man sich das im Detail anhören, falls man sich dafür interessiert: http://cre.fm/cre191

Die genaue Diskussion ist der Audioaufzeichnung zu entnehmen. Themen:

  • Wie kann es technisch, finanziell und politisch umgesetzt werden, dass jeder einen Internetanschluss bekommen kann?
  • z.B so wie bei Post/Telefon: Verpflichtung alle anzuschließen, Leerrohre durch die Kabel gezogen werden... Glasfaser vorhanden, aber die Wohnungen müssen noch angeschlossen werden.
  • Gesellschaftliche/Wirtschaftliche Teilhabe ist ohne kaum noch möglich. Vieles läuft verstärkt/nur noch online.
  • Wirtschaft: Regionen ohne Breitband sind abgehängt
  • Bildung: Studium/Schule... ohne Internet kaum noch möglich.
  • Paradigmenwechsel nötig.
  • Internetausbau, muss umgehend umgesetzt werden (zu lange schleifen gelassen)
  • Brückentechnologien können genutzt werden, aber keine Dauerhafte Lösung
  • Bessere Chance für abgelegene Gebiete. Chance für Bildungsferne schichten?
  • Was können wir als Piraten tun?
  • immer wieder Druck machen, auch in den Komunen, diese sollten z.B. auch die Fördermittel beantragen,solange dies möglich ist.
  • Druck landesweit machen?
  • bessere Pressearbeit
  • sich aktiv in die Gemeindeversammlungen/Einwohnerfragestunden einbringen.
  • Internet durchweg notwendig, selbst für Landwirtschaft, Milchbauern schauen z.B. auch Börsenpreise online nach
  • Recherche nach bereits veröffentlichen Konzepten zur Breitbanderschließung / Sammeln der Argumente (Beispielkonzept aus dem Landkreis Cochem-Zell argumentiert imho sehr fundiert: http://www.cochem-zell.de/kv_cochem_zell/Wirtschaft%20&%20Arbeit%20&%20Bildung/Wirtschaft/Breitband/breitband.pdf
  • selbst ältere Menschen arbeiten mit und im Internet
  • Regionen sollten auch attraktiv für die Bevölkerung sein, Stichwort Abwanderung, geht man davon aus, dass bestimmte Regionen kein Internet brauchen schreibt man diese von vornherein ab.
  • online-Banking, einreichen von Formularen etc. oft nur noch online möglich, Schließung von SparkasseBanken, dann abgeschnitten...


Im Laufe der Diskussion kam die Frage auf, wie denn die Breitbandabdeckung in anderen Regionen sei. Hierzu ein Link zum Breitbandatlas: http://www.zukunft-breitband.de/BBA/Navigation/breitbandatlas.html

Es wird beraten, inwieweit es sinnvoll (und machbar) ist, eine AG bzw. einen AK zu diesem Thema zu gründen. In der aktuellen Sitzung wird als ersten Schritt ein AK favorisiert. Veit sagt, er würde den Start mit organisieren. SirTobi erklärt sich bereit, hinsichtlich Gründung, potentieller Ansprechpartner etc unterstützend mit zu arbeiten.

"Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e.V." 
*  http://www.kein-dsl.de/

generell interessiert an sind:


Abschließend wurde sich darauf geeinigt, dass das Thema über ML noch einmal platziert wird, um eventuelle Interessenten an einem solchem AK, die nicht am Mumble teilnahmen, ins Boot zu holen.


Wahl des nächsten Themas und nächster Termin

29.06.2012 um 20:00 Uhr

Ende

AM ENDE

  • Thema des nächsten "Thema des Monats":
  • Vorschläge nächstes Thema: Aus der Abstimmung sind noch offen:

Als nächstes Thema des Monats wurd somit "Gesundheitspolitik" beschlossen.

  • Datum der nächsten Diskussionsrunde, ich (Clara) kann definitiv nicht am 15. Juni (da müsste wenndann jemand anderes übernehmen), der 22 wäre evtl schwierig, da der Tag vorm LPT


Die Sitzung wurde um 21:53 Uhr durch Veit beendet.


Audioaufzeichnung

Links

http://www.silicon.de/41566941/lte-ausbau-in-deutschland-zu-einem-drittel-geschafft/

Der Europarat hat bereits 2009 erklärt, dass er ein Grundrecht auf Intzernet sieht: http://www.golem.de/0906/67684.html --> Kann man diesbezüglich nicht mal bei den einzelnen Europaabgeordneten des Landes Brandenburg) beim Staatsminister für Kultur und Medien Bernd Neumann anfragen, was bisher getan wurde, um dem gerecht zu werden? (Horus)