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VV/Verfahren-005

Aus PiratenWiki
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1. Verfahren

Akkreditierung von Mitgliedern für Parteitage und Hauptversammlungen

2. Name oder Firma der verantwortlichen Stelle

Piratenpartei Deutschland Landesverband Brandenburg; Leiter der verantwortlichen Stelle: Thomas Bennühr

3. Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen

Landesschatzmeister, Mitgliederverwaltungsbeauftragte

4. Anschrift der verantwortlichen Stelle

Piratenpartei Deutschland Landesverband Brandenburg; - Landesgeschäftsstelle - ; Garnstr. 36; 14482 Potsdam

5. Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

Informationen über Eingang von Mitgliedsbeiträgen, Stimmberechtigungen, Name, Adresse, Zugehörigkeit zu einer Untergliederung und Alter eines Mitglieds können zum Zwecke der Akkreditierung für Landesparteitage und Parteitage bzw. Hauptversammlungen der nachgeordneten Gliederungen benutzt werden.

6. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien

Die betroffenen Personengruppen sind die Mitglieder der Piratenpartei Deutschland. Dabei werden Informationen über Eingang von Mitgliedsbeiträgen, Stimmberechtigungen, Name, Adresse, Zugehörigkeit zu einer Untergliederung und Alter eines Mitglieds vorgehalten.

7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können

Die Daten können den technischen Verantwortlichen der Akkreditierung zur Verfügung gestellt werden.

8. Regelfristen für die Löschung der Daten:

Die Daten sind nach Beendigung der Akkreditierung, d.h. dem Ende des Parteitages, umgehend zu löschen.

9. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten:

Es gibt keine Übermittlung der Daten an Drittstaaten.

10. Allgemeine Beschreibung, die es ermöglicht, vorläufig zu beurteilen, ob die Maßnahmen nach Art.32 DSGVO zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung angemessen sind

Die Maßnahmen der Speicherung sind nach §9 BDSG angemessen.

Prüfvermerk: Abgenommen