Unterstütze uns! Spende jetzt!

VV/Verfahren-007: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PiratenWiki
< VV
Wechseln zu: Navigation, Suche
K
 
Zeile 50: Zeile 50:
 
Es gibt keine Übermittlung der Daten an Drittstaaten.
 
Es gibt keine Übermittlung der Daten an Drittstaaten.
  
<!-- 10. Allgemeine Beschreibung, die es ermöglicht, vorläufig zu beurteilen, ob die Maßnahmen nach § 9 zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung angemessen sind -->
+
<!-- 10. Allgemeine Beschreibung, die es ermöglicht, vorläufig zu beurteilen, ob die Maßnahmen nach Art.32 DSGVO zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung angemessen sind -->
 
|10 =  
 
|10 =  
  
Die Maßnahmen der Speicherung sind nach §9 BDSG angemessen.
+
Die Maßnahmen der Speicherung sind nach Art.32 DSGVO angemessen.
  
 
<!-- Ende Verfahren -->
 
<!-- Ende Verfahren -->

Aktuelle Version vom 15. Mai 2018, 10:18 Uhr

Zurück zur Verfahrensübersicht


1. Verfahren

Übermittlung von Adressen an Schatzmeister

2. Name oder Firma der verantwortlichen Stelle

Piratenpartei Deutschland Landesverband Brandenburg; Leiter der verantwortlichen Stelle: Thomas Bennühr

3. Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen

Landesschatzmeister, Schatzmeister der Gliederungen, Mitgliederverwaltungsbeauftragte

4. Anschrift der verantwortlichen Stelle

Piratenpartei Deutschland Landesverband Brandenburg; - Landesgeschäftsstelle - ; Garnstr. 36; 14482 Potsdam

5. Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

Nutzung der Mitgliederdaten für den Rechenschaftsbericht des Landesverbandes, sowie deren Untergliederungen für Spenden.

6. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien

Die betroffenen Personengruppen sind die Mitglieder der Piratenpartei Deutschland die dem Landesverband, oder einer Untergliederung eine Spende entrichtet haben und explizit um namentliche Spende gebeten haben sowie ein eindeutiges Identifizierungsmerkmal (Mitgliedsnummer) hinterlegt haben.

7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können

Die Daten können dem Landesschatzmeister sowie den Schatzmeistern der Untergliederungen übermittelt werden.

8. Regelfristen für die Löschung der Daten:

Für die Löschung gelten die üblichen gesetzlichen Fristen (insbes. nach AO, HGB und PartG.

9. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten:

Es gibt keine Übermittlung der Daten an Drittstaaten.

10. Allgemeine Beschreibung, die es ermöglicht, vorläufig zu beurteilen, ob die Maßnahmen nach Art.32 DSGVO zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung angemessen sind

Die Maßnahmen der Speicherung sind nach Art.32 DSGVO angemessen.

Prüfvermerk: Abgenommen