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Vorstand/Anfragen/Nr-00015

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Thema: Anregung: Ausdrückliche Übernahme eines Beschlusses des Bundesvorstandes für das GJ 2011
Name: --Nr 75:in spe 15:51, 13. Feb. 2011 (CET)
Status: neu

Frage

Die derzeitige Handhabung der Behandlung von Reisekosten durch den Vorstand ist mir nicht bekannt. Der Anlaß dieses Thema einmal anzusprechen ist, dass ich auf dem LPT mit einem Kassenprüfer gesprochen habe, der mir mitteilte, daß(/ss) er im n(/N)achhinein meistens auf Erstattung verzichtet. Das ist natürlich sehr nett von ihm, und unterstreicht sein tolles Engagement. M.E. wäre es unter'm Strich sinnvoll, hierbei auf die Verfahrensweise im Bundesverband zurückzugreifen: Reisekostenerstattung Reisekostenformular.pdf. Womöglich wird das faktisch bereits so gehandhabt; ein Beschluss dazu ist mir jedoch nicht bekannt. Grundlage wäre § 15 Abs 3 Satz 1, 2. Alt der Bundessatzung. M.E. wäre es sinnvoll, so einen Beschluss jeweils immer nur für ein Jahr zu tätigen oder mit der Amtszeit des amtierenden Vorstandes zu verbinden (Frage der jeweiligen finanziellen Situation).

Er könnte etwa so lauten:

Der Vorstand beschließt, Erstattungen der Reisekosten von Mitgliedern des Landesverbandes erfolgen im Jahr 2011 nach der vom Bundesvorstand, am 27. August 2009 beschlossenen, Regelung zur Reisekostenerstattung, die im Bundeswiki unter dem Link http://wiki.piratenpartei.de/Reisekostenerstattung einsehbar ist. Antragsteller haben das dafür erstellte Formular Reisekostenformular.pdf zu verwenden.

Außerdem sollten vom Vorstand im Budget die Reisekosten, der beiden Kassenprüfer für bis zu vier Kassenprüfungen im Jahr 2011, eingeplant werden.


--Nr 75:in spe 15:51, 13. Feb. 2011 (CET)


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