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Vorstand/Antrag/2009.10

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Antrag auf Ausarbeitung einer Regelung zur Führung eines Protokolls bei Sitzungen des Landesvorstandes der Piratenpartei Brandenburg

Antragssteller: Oliver Huth als Pirat des Landesverband Brandenburg HVL
Antrag: Antrag an den Landesvorstand der Piratenpartei Brandenburg Antragsteller: Oliver Huth Mitgliedsnummer: 42 oliverhuth@digitalbrett.de Brieselang, 08.12.2009 Hiermit beantrage ich, Oliver Huth, dass eine Regelung ausgearbeitet wird, wie ein Protokoll bei Sitzungen des Landesvorstandes der Piratenpartei Brandenburg zu führen ist. Diese Regelung soll dann bindet sein.

Die Regelung soll folgendes beinhalten:

1. Zeitliche Angabe von wann bis wann die Sitzung stattfand

2. Ort

3. Anwesende (Namentlich Vorstandmitglieder, evtl. Anzahl Gäste)

4. Protokollführer

5. Vermerke wenn ein Pirat die Sitzung verlassen hat ( Ausreichend für die Mitglieder des Landesvorstandes und Piraten die im Protokoll namentlich erwähnt werden)

6. Vermerk wenn ein Pirat später zur Sitzung erscheint, bzw. wieder erscheint ( Ausreichend für die Mitglieder des Landesvorstandes und Piraten die im Protokoll namentlich erwähnt werden)

7. Erläuterung warum ein Tagespunkt vertagt wurde

8. Genaue Darstellung der Abstimmungsergebnisse

9. Erläuterung warum neuer Tagespunkt hinzugekommen ist (Wer hat ihn beantragt, warum)

10. Eine Darstellung von Gesprächen, Fragen und Antworten.

Frage und Antwort: Pirat X: Wie ist der aktuelle Stand bei folgenden Anliegen…? Pirat Y: Der aktuelle Stand ist…

Gespräch: Pirat X: Erklärt die Situation Pirat Y: Wirft ein, dass man evtl. auch folgende Dinge beachten sollte

11. Innerhalb welcher Zeit ein Protokoll veröffentlicht werden muss

12. In welcher Form das Protokoll veröffentlicht wird (PDF und/oder DOC und/oder Wiki-Eintrag)

13. Wo das Protokoll veröffentlicht wird (Mailliste und/oder Wiki und/oder Landesseite der Piratenpartei Brandenburg)


Begründung: Es soll durch die Erarbeitung einer Regelung erreicht werden, dass die Protokolle des Landesvorstandes transparenter und inhaltlich vollständig sind. Sinn eines Protokolls ist es, dass andere Personen nachvollziehen können, was Besprochen wurde, wie es zu Entscheidungsfindungen kam, warum Punkte nicht besprochen wurden, usw. Dieses kann unter anderem nur erreicht werden, wenn Gespräche auch festgehalten werden. Dieses muss nicht zwingend im Wortlaut geschehen. Durch die spätere Kontrolle des Protokolls kann jeder kontrollieren, ob der Protokollant den Inhalt korrekt wiedergegeben hat. Wichtig ist, dass alle Gespräche protokolliert werden, auch Fragen und Einwände. Die Gespräche können gekürzt festgehalten werden. Es muss aber der vollständige Inhalt wiedergegeben werden.

Der Landesvorstand und anwesende Piraten haben keine Befugnis zu entscheiden, welche Gespräche und Themen für das Protokoll relevant sind. Auch dürfen Aussagen nicht gestrichen werden.

Sollte vergessen worden sein Inhalte zu protokollieren, so hat der Pirat, dessen Bemerkung, Einwand, Frage, etc. nicht protokolliert wurde, das Recht dieses nachtragen zu lassen. Dieses Recht darf nicht verwehrt werden. Gleiches gilt für eine falsche Wiedergabe von Inhalten.

Für den nicht öffentlichen Teil, ist ein separates Protokoll zu führen, bzw. ein gesonderter Abschnitt, welches nicht veröffentlicht wird und nur den Beteiligten zur Verfügung gestellt wird. Das Protokoll für den nicht öffentlichen Teil hat dabei den gleichen Anforderungen zu genügen wie der öffentliche Teil.

Der Protokollant ist gegenüber anderen nicht Weisungsgebunden. Der Protokollant hat die Pflicht, dass Protokoll sorgfältig und vollständig zu führen.

Das die Erstellung eines solchen Protokolls aufwendiger ist als die bisherige Lösung ist dem Antragsteller bewusst. Da aber gerade Sitzungen des Landesvorstandes eine wichtige Rolle habe, ist eine genaue Protokollierung erforderlich. Diese kann unter Umständen auch bei Streitfragen hilfreich sein. Gruß Oliver Huth