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Vorstand/Antrag/2010.18: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Landesvorstand möge beschließen und bestätigen:
 
Der Landesvorstand möge beschließen und bestätigen:
  
Die Mitgliederdaten des Landesverbandes werden allein durch den Landesschatzmeister oder einer anderen durch den Landesvorstand bestimmten Person verwaltet. Die Person, die die Mitgliederdaten verwaltet, hat über die Einhaltung des Datenschutzes eine Eidesstaatliche Versicherung abzugeben. Ein Verbleib sämtlicher Daten in der Landesgeschäftsstelle ist sicherzustellen.
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Die Mitgliederdaten des Landesverbandes werden allein durch den Landesschatzmeister oder einer anderen durch den Landesvorstand bestimmten Person verwaltet. Die Person, die die Mitgliederdaten verwaltet, hat über die Einhaltung des Datenschutzes eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Ein Verbleib sämtlicher Daten in der Landesgeschäftsstelle ist sicherzustellen.
  
 
====Begründung====
 
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- eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Mitglieds unzulässig und verstößt gegen das BDSG
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- eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Mitglieds unzulässig und verstößt gegen das BDSG<br />
- der Landesschatzmeister hat bei der Erstbegehung bereits Piraten in die Unterlagen Einblick nehmen lassen, die bis zum heutigen Zeitpunkt (17.08.1010 / 12:11) keine Datenschutzerklärung gegenüber dem Landesverband unterschrieben haben
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- der Landesschatzmeister hat bei der Erstbegehung bereits Piraten in die Unterlagen Einblick nehmen lassen, die bis zum heutigen Zeitpunkt (17.08.1010 / 12:11) keine Datenschutzverpflichtung gegenüber dem Landesverband unterschrieben haben
  
Es gibt desweiteren einige Mitglieder, die erhebliche Bedenken haben, dass die momentane Vertrauensperson des Landesschatzmeisters die Datenschuttzrichtlinien nach BDSG einhält.
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Es gibt desweiteren einige Mitglieder, die erhebliche Bedenken haben, dass die momentane Vertrauensperson des Landesschatzmeisters die Datenschutzrichtlinien nach BDSG einhält.
  
Als Mitglied des Landesvorstands und als bekennenender Datenschützer kann ich solche Hinweise nicht außer Acht lassen und stelle deswegen diesen Antrag zur Abstimmung.
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Als Mitglied des Landesvorstands und als bekennender Datenschützer kann ich solche Hinweise nicht außer Acht lassen und stelle deswegen diesen Antrag zur Abstimmung.
  
 
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Aktuelle Version vom 2. Januar 2012, 09:19 Uhr

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Antrag 2010.18

Antrag zur Verarbeitung der Mitgliederdaten

Antragstext

Der Landesvorstand möge beschließen und bestätigen:

Die Mitgliederdaten des Landesverbandes werden allein durch den Landesschatzmeister oder einer anderen durch den Landesvorstand bestimmten Person verwaltet. Die Person, die die Mitgliederdaten verwaltet, hat über die Einhaltung des Datenschutzes eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Ein Verbleib sämtlicher Daten in der Landesgeschäftsstelle ist sicherzustellen.

Begründung

- eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Mitglieds unzulässig und verstößt gegen das BDSG
- der Landesschatzmeister hat bei der Erstbegehung bereits Piraten in die Unterlagen Einblick nehmen lassen, die bis zum heutigen Zeitpunkt (17.08.1010 / 12:11) keine Datenschutzverpflichtung gegenüber dem Landesverband unterschrieben haben

Es gibt desweiteren einige Mitglieder, die erhebliche Bedenken haben, dass die momentane Vertrauensperson des Landesschatzmeisters die Datenschutzrichtlinien nach BDSG einhält.

Als Mitglied des Landesvorstands und als bekennender Datenschützer kann ich solche Hinweise nicht außer Acht lassen und stelle deswegen diesen Antrag zur Abstimmung.

Antragsteller

--Pirat100

Unterstützer

  1. pheise
  2. axel
  3. dot dot dot, du?

Ablehner

  1. Uwe Abel Rincewind1964

Enthalter