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Vorstand/Antrag/2010.39: Unterschied zwischen den Versionen

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== Antrag 2010.39 ==
 
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===Veröffentlichung von Sachspenden und Dauerleihgaben durch Firmen===
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Der Vorstand möge beschließen:
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Sachspenden, Dauerleihgaben und Unterstützung durch Firmen an den Landesverband Brandenburg der Piratenpartei Deutschland werden an einer öffentlich zugänglich und sichtbaren zentralen Stelle, beispielsweise im Landeswiki des Landesverbandes Brandenburg, zeitnah aufgelistet. In dieser Übersicht wird der entsprechende Gegenstand beziehungsweise die Dienstleistung, wenn möglich der Sach- beziehungsweise Einkaufswert und der Spender aufgeführt.
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Der Dokumentationszeitraum beginnt rückwirkend mit dem 07.08.2010. Der Vorstand empfiehlt außerdem allen Untergliederungen des Landesverbandes Brandenburg, also allen Stadt-, Kreis- und Ortsverbänden, sich ebenfalls an diese Richtlinien zu orientieren - die rückwirkenden Dokumentationszeiträume können dabei variieren.
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=== 2010.39.2: Veröffentlichung von Sachspenden und Dauerleihgaben durch Privatpersonen===
 
==== Antragstext ====
 
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Der Vorstand möge beschließen:
 
Der Vorstand möge beschließen:
# Sachspenden, Dauerleihgaben und Unterstützung durch Firmen an den Landesverband Brandenburg der Piratenpartei Deutschland werden an einer öffentlich zugänglich und sichtbaren zentralen Stelle, beispielsweise im Landeswiki des Landesverbandes Brandenburg, zeitnah aufgelistet. In dieser Übersicht wird der entsprechende Gegenstand beziehungsweise die Dienstleistung, wenn möglich der Sach- beziehungsweise Einkaufswert und der Spender aufgeführt.
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Sachspenden, Dauerleihgaben und finanzielle Unterstützung durch Privatpersonen an den Landesverband Brandenburg der Piratenpartei Deutschland werden an einer öffentlich zugänglich und sichtbaren zentralen Stelle, beispielsweise im Landeswiki des Landesverbandes Brandenburg, zeitnah aufgelistet, wenn der Wert 100,00 Euro übersteigt. In dieser Übersicht wird der entsprechende Gegenstand beziehungsweise die Dienstleistung, wenn möglich der Sach- beziehungsweise Einkaufswert und, sofern die Privatperson dem zustimmt, der Spender aufgeführt.
# Sachspenden, Dauerleihgaben und finanzielle Unterstützung durch Privatpersonen an den Landesverband Brandenburg der Piratenpartei Deutschland werden an einer öffentlich zugänglich und sichtbaren zentralen Stelle, beispielsweise im Landeswiki des Landesverbandes Brandenburg, zeitnah aufgelistet, wenn der Wert 100,00 Euro übersteigt. In dieser Übersicht wird der entsprechende Gegenstand beziehungsweise die Dienstleistung, wenn möglich der Sach- beziehungsweise Einkaufswert und, sofern die Privatperson dem zustimmt, der Spender aufgeführt.
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Der Dokumentationszeitraum beginnt rückwirkend mit dem 07.08.2010. Der Vorstand empfiehlt außerdem allen Untergliederungen des Landesverbandes Brandenburg, also allen Stadt-, Kreis- und Ortsverbänden, sich ebenfalls an diese Richtlinien zu orientieren - die rückwirkenden Dokumentationszeiträume können dabei variieren.
Der Dokumentationszeitraum nach Nummer 1 und Nummer 2 beginnt rückwirkend mit dem 07.08.2010. Der Vorstand empfiehlt außerdem allen Untergliederungen des Landesverbandes Brandenburg, also allen Stadt-, Kreis- und Ortsverbänden, sich ebenfalls an diese Richtlinien zu orientieren - die rückwirkenden Dokumentationszeiträume können dabei variieren.
 
  
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=== Gemeinsame Begründung ===
 
Die Piratenpartei verfügt insbesondere in Brandenburg nur über sehr
 
Die Piratenpartei verfügt insbesondere in Brandenburg nur über sehr
 
beschränkte Geldmittel. Daher ist die Unterstützung durch Firmen und
 
beschränkte Geldmittel. Daher ist die Unterstützung durch Firmen und

Version vom 8. Oktober 2010, 15:03 Uhr

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ACHTUNG: Fragen/Diskussionen zu diesem Antrag findest du auf der Diskussionsseite


Antrag 2010.39

2010.39.1: Veröffentlichung von Sachspenden und Dauerleihgaben durch Firmen

Antragstext

Der Vorstand möge beschließen: Sachspenden, Dauerleihgaben und Unterstützung durch Firmen an den Landesverband Brandenburg der Piratenpartei Deutschland werden an einer öffentlich zugänglich und sichtbaren zentralen Stelle, beispielsweise im Landeswiki des Landesverbandes Brandenburg, zeitnah aufgelistet. In dieser Übersicht wird der entsprechende Gegenstand beziehungsweise die Dienstleistung, wenn möglich der Sach- beziehungsweise Einkaufswert und der Spender aufgeführt. Der Dokumentationszeitraum beginnt rückwirkend mit dem 07.08.2010. Der Vorstand empfiehlt außerdem allen Untergliederungen des Landesverbandes Brandenburg, also allen Stadt-, Kreis- und Ortsverbänden, sich ebenfalls an diese Richtlinien zu orientieren - die rückwirkenden Dokumentationszeiträume können dabei variieren.

2010.39.2: Veröffentlichung von Sachspenden und Dauerleihgaben durch Privatpersonen

Antragstext

Der Vorstand möge beschließen: Sachspenden, Dauerleihgaben und finanzielle Unterstützung durch Privatpersonen an den Landesverband Brandenburg der Piratenpartei Deutschland werden an einer öffentlich zugänglich und sichtbaren zentralen Stelle, beispielsweise im Landeswiki des Landesverbandes Brandenburg, zeitnah aufgelistet, wenn der Wert 100,00 Euro übersteigt. In dieser Übersicht wird der entsprechende Gegenstand beziehungsweise die Dienstleistung, wenn möglich der Sach- beziehungsweise Einkaufswert und, sofern die Privatperson dem zustimmt, der Spender aufgeführt. Der Dokumentationszeitraum beginnt rückwirkend mit dem 07.08.2010. Der Vorstand empfiehlt außerdem allen Untergliederungen des Landesverbandes Brandenburg, also allen Stadt-, Kreis- und Ortsverbänden, sich ebenfalls an diese Richtlinien zu orientieren - die rückwirkenden Dokumentationszeiträume können dabei variieren.

Gemeinsame Begründung

Die Piratenpartei verfügt insbesondere in Brandenburg nur über sehr beschränkte Geldmittel. Daher ist die Unterstützung durch Firmen und auch Privatpersonen oft der einzige Weg, Probleme zu lösen. Um so wichtiger ist es dann aber, diese Unterstützung komplett öffentlich zu machen, um jeden Verdacht einer Einflussnahme der Spender/Verleiher von vorne herein auszuschließen. Insbesondere wenn dabei zentrale Aspekte wie Finanz- und/oder Mitgliederdaten betroffen sind. Dies erlaubt es auch, die Hilfen der Spender/Leihgeber angemessen zu würdigen. Beispiele sind der root-Server bei ByteCamp, die Unterstützung des Schatzmeisters durch die Buchhaltung der Firma "Friends Fools & Family GmbH" durch Nutzung der Buchhaltungssoftware und die Leihgabe von Büroeinrichtungsgegenständen wie Aktenschränke und Farblaserdrucker.

Antragsteller

Karsten Heymann

Unterstützer

  1. --RicoB CB 15:54, 23. Sep. 2010 (CEST) mit dem Wunsch der Ergänzung um "Sachspenden, Dauerleihgaben und Unterstützung durch Firmen". Außerdem sollte diese Regelung auch für alle Untergliederungen (Kreisverbände und Stadtverbände) gelten.
  2. Sascha Goebel

Gegner