Unterstütze uns! Spende jetzt!

Vorstand/Antrag/2011-015

Aus PiratenWiki
< Vorstand‎ | Antrag
Version vom 17. Juni 2011, 11:20 Uhr von Robeson (Diskussion | Beiträge) (Antrag eingestellt)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Übersicht und Kontakt | Zuständigkeiten | Termine, Sitzungen, Protokolle | Dokumente | Beschlüsse | Anträge | Anfragen | Beauftragungen | Ausschreibungen


Zurück zur Übersicht der Anträge


ACHTUNG: Fragen/Diskussionen zu diesem Antrag findest du auf der Diskussionsseite


Nummer: 2011-015

Datum: 17.06.2011

Gliederung: KV Potsdam, tut aber nichts zur Sache

Antragsteller: --Robeson 12:20, 17. Jun. 2011 (CEST)

Termin für Sitzung: 24.06.2011 (?)

Status: neu

Antrag

Klärung der Voraussetzungen zur Gründung des RV Südbrandenburg

Antragsbegehren

Der Vorstand soll prüfen, ob die Gründung des RV Südbrandenburg auch zulässig ist, wenn ein Teil der zusammengeschlossenen Kreise keine stimmberechtigten Piraten stellen konnte.

Außerdem soll geprüft werden, in wieweit die Rechte von Piraten durch die zu beschliessende Satzung unzulässig eingeschränkt werden, insbesondere durch den geplanten §14 Abs.1 Satz 1: Der Regionalverband kann beschließen, sich in Kreisverbände beziehungsweise Stadtverbände aufzuspalten, sofern die neu zu bildenden Kreisverbände mindestens jeweils 15 Mitglieder haben.

Antragsbegründung

Der Vorstand vertritt die Rechte der Mitglieder des Landesverbandes Brandenburg.

Der Vorstand wird daher aufgefordert zu prüfen, ob die Gründung des RV Südbrandenburg auch zulässig ist, wenn ein Teil der zusammengeschlossenen Kreise keine stimmberechtigten Piraten stellen konnte. Außerdem soll geprüft werden, in wieweit die Rechte von Piraten durch die zu beschliessende Satzung unzulässig eingeschränkt werden, insbesondere durch den geplanten §14 Abs.1 Satz 1: Der Regionalverband kann beschließen, sich in Kreisverbände beziehungsweise Stadtverbände aufzuspalten, sofern die neu zu bildenden Kreisverbände mindestens jeweils 15 Mitglieder haben. Die Aufspaltung ist (in der jetziger Form der Satzung) damit auf absehbare Zeit unmöglich, was die Rechte der Piraten zur Gründung eigener KV einschränkt.

Bemerkung

Dieser Antrag wurde per Mail an den Vorstand gesendet.

Unterstützer

  1.  ???
  2. ...

Gegner

  1.  ???
  2. ...