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Vorstand/Antrag/2012-058: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Sperrung der Schreibrechte von (Name ist dem Vorstand bekannt) für alle Mailinglisten des LV Brandenburg'''
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Der Vorstand möge beschließen, dass (Name ist dem Vorstand bekannt) der Schreibzugang auf allen Mailinglisten des Landesverbandes Brandenburg entzogen wird. Die Dauer dieser Maßnahme liegt im Ermessen des Landesvorstandes.
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Der Vorstand möge beschließen, dass (Name ist dem Vorstand bekannt)
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*Alternative A
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** ermahnt wird nicht mehr auf den Mailinglisten zu provozieren und/oder Dinge zu unterstellen und/oder erneut die Ruhe zu stören. Sollte dieses trotz Ermahnung erneut geschehen kann der Landesvorstand (Name ist dem Vorstand bekannt) den Schreibzugang auf allen Mailinglisten des Landesverbandes Brandenburg entziehen. Die Dauer dieser Maßnahme liegt im Ermessen des Landesvorstandes.
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** der Schreibzugang auf allen Mailinglisten des Landesverbandes Brandenburg entzogen wird. Die Dauer dieser Maßnahme liegt im Ermessen des Landesvorstandes.
  
 
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Version vom 20. September 2012, 16:46 Uhr

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ACHTUNG: Fragen/Diskussionen zu diesem Antrag findest du auf der Diskussionsseite


Nummer: Vorstand/Antrag/2012-058

Datum: 19.09.2012

Gliederung: KV HVL

Antragsteller: Oliver Huth

Termin für Sitzung: nächste Sitzung

Status: neu

Antrag

Ermahnung oder Sperrung der Schreibrechte von (Name ist dem Vorstand bekannt) für alle Mailinglisten des LV Brandenburg

Antragsbegehren

Der Vorstand möge beschließen, dass (Name ist dem Vorstand bekannt)
  • Alternative A
    • ermahnt wird nicht mehr auf den Mailinglisten zu provozieren und/oder Dinge zu unterstellen und/oder erneut die Ruhe zu stören. Sollte dieses trotz Ermahnung erneut geschehen kann der Landesvorstand (Name ist dem Vorstand bekannt) den Schreibzugang auf allen Mailinglisten des Landesverbandes Brandenburg entziehen. Die Dauer dieser Maßnahme liegt im Ermessen des Landesvorstandes.

ODER

  • Alternative B
    • der Schreibzugang auf allen Mailinglisten des Landesverbandes Brandenburg entzogen wird. Die Dauer dieser Maßnahme liegt im Ermessen des Landesvorstandes.

Antragsbegründung

Das o.g. Mitglied hat mehrmals auf den Mailinglisten provoziert, unterstellt und im jüngsten Fall sogar einem anderen Mitglied (Name ist dem Vorstand bekannt) Dinge unterstellt, die man als Rufmord bezeichnen könnte. Durch dieses Verhalten hat das Mitglied bereits mehrmals die Ruhe gestört.

Bemerkung

Dieser Antrag wurde per Mail an den Vorstand gesendet.

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