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Vorstand/Antrag/A2019-007: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 21. März 2019, 01:54 Uhr

Übersicht und Kontakt | Zuständigkeiten | Termine, Sitzungen, Protokolle | Dokumente | Beschlüsse | Anträge | Anfragen | Beauftragungen | Ausschreibungen



ACHTUNG: Fragen/Diskussionen zu diesem Antrag findest du auf der Diskussionsseite


Nummer: A2019-007

Datum: 13.03.2019

Gliederung: RV DOS

Antragsteller: FrankB (Diskussion)

Termin für Sitzung: 20.03.2019

Status: unklar

Antrag

Vorgehensweise zum §2 Abs. 2 der Landessatzung darlegen und festschreiben

Antragsbegehren

Der Vorstand des Landesverbandes Brandenburg möge die eigene Vorgehensweise zum Satzungsparagraf §2 Abs. 2 darlegen und festschreiben, sodass Untergliederungen hier Handlungssicherheit haben. Sie müssen wissen, wie die Reaktionen des LaVos zu verstehen sind.

Der Umstand, dass ein Mitgliedsantrag beim LaVo eingeht, dieser an die zuständige Gliederung weitergeleitet wird, der Gliederungsvorstand die Aufnahme beschließt, an den LaVo meldet und von diesem in die Bundesmitgliederverwaltung eingetragen wird, wird – von mindestenseinem LaVo Mitglied – als nicht satzungsgemäße Aufnahme dargestellt, da diese Vorgehensweise keine explizite Zustimmung des LaVo enthalten soll.

Es ist also zu klären, ob nicht bereits die Weiterleitung eines Aufnahmeantrages durch den LaVo an die entsprechende Gliederung eine Zustimmung darstellt, erst recht aber der Eintrag in die Bundesmitgliederverwaltung.

Antragsbegründung

Klarstellung gegen über Untergliederungen

Unterstützer

  1.  ???
  2. ...

Gegner

  1.  ???
  2. ...



Antwort des Vorstands

Die Vorgehensweise war offensichtlich bisher nicht klar definiert. Wir haben dazu in der Sitzung am 20.03.2019 einen verbindlichen Ablauf beschlossen. Siehe Vorstandssitzung vom 20.03.2019

Bei diesem "Antrag" scheint es sich eher um eine Anfrage zu handeln?