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Vorstand/Beschluss/2013-069: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 9. August 2013, 13:24 Uhr

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Thema: Widerspruch Gliederungswechsel
Name: Umlaufbeschluss
Datum: 06.08.2013
Status: angenommen

Thema: Widerspruch Gliederungswechsel | Ausschluss von der Ausübung seiner Rechte | Parteiausschluss

I. Dem Begehren vom [Name entfernt], einen Gliederungswechsel vom LV Berlin zum LV Brandenburg nach § 3 Abs 4 der Bundessatzung durchzuführen, wird nicht zugestimmt.

II. Der Vorstand des LV Berlin wird gebeten zu prüfen, ob die Aufnahme des Antragstellers nach den gültigen Satzungen und Beschlüssen korrekt erfolgt ist.

Das Mitglied [Name entfernt] gemäß §6(4) der Landessatzung von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichtes wegen arglistiger Täuschung ausgeschlossen.

III. Der Vorstand des LV Berlin wird gebeten zu entscheiden, ob er die Aufnahme in den LV Berlin als rechtskräftig abgeschlossen ansieht und ob er zur Klärung das Landesschiedsgericht anruft bzw. selbst ein Parteiausschlussverfahren einleitet.

Sollte der Vorstand des LV Berlin weiterhin auf Zuweisung des Antragsstellers zum LV Brandenburg bestehen, wird vor dem Landesschiedsgericht Brandenburg eine Feststellungsklage sowie ein Antrag auf Parteiausschluss gegen [Name entfernt] eingereicht.

Begründung

Der Aufnahmeantrag von [Name entfernt] wurde mehrfach abgelehnt, der nach § 2 Abs. der Satzung des LV Brandenburg mögliche Rechtsbehelf wurde vom Antragsteller zurückgezogen. Gegen das Mitglied wurde gemäß Beschluss 2012-098 eine Aufnahmesperre verhängt.

Nunmehr hat der Antragsteller seinen Wohnsitz zum Schein in den LV Berlin verlegt und begehrt seine Übernahme in den LV Brandenburg unter dem alten Wohnsitz.

Offensichtlich hat der Antragsteller ein altes Aufnahmeformular verwendet, in dem die Frage, ob schon einmal ein Aufnahmeantrag abgelehnt wurde, nicht beantwortet werden musste.


Abstimmung

Abstimmung: Vorstand/Beschluss/2013-069
Dafür: Clara, Eik, Veit, Nadine, Thomas
Dagegen: Holger
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: angenommen
Bemerkung: keine