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Vorstand/Beschluss/2014-084: Unterschied zwischen den Versionen

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(Einleitung eines Verfahrens zur Verhängung einer Ordnungsmassnahme)
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Der Landesvorstand möge beschließen:
 
Der Landesvorstand möge beschließen:
 
Gegen das Mitglied [Name dem Landesvorstand bekannt] wird ein Verfahren zur Einleitung einer Ordnungsmassnahme nach § 6 der Landessatzung eingeleitet.
 
Gegen das Mitglied [Name dem Landesvorstand bekannt] wird ein Verfahren zur Einleitung einer Ordnungsmassnahme nach § 6 der Landessatzung eingeleitet.
 
Anm.: Gegen Th.Budich.org [[Benutzer:Budlbn|mfG_TB]] ([[Benutzer Diskussion:Budlbn|Diskussion]]) 10:58, 24. Nov. 2014 (CET)
 
  
 
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Guten Morgen!
 
1. S.a. meine E-Mail von soeben.
 
2. Es fehlt eure rechtsverbindliche Papierpost.
 
3. Es fehlt ein Protokoll zu diesem Beschluß.
 
4. Ich führe die Akte auf http://www.budich.org/_pp/lsg-bb/om1484a1.pdf
 
5. Warum wird nicht die gesamte Basis der brandenburger
 
    Parteimitglieder zu eurem Bestrafungs-/Aussperrungs-Anliegen befragt?
 
    Natürlich nachdem eine ordentliche Diskussion anhand Fakten und
 
    Ursachen (welche der LaVo gerne ausblendet) stattfand.
 
[[Benutzer:Budlbn|mfG_TB]] ([[Benutzer Diskussion:Budlbn|Diskussion]]) 10:52, 24. Nov. 2014 (CET)
 
 
 
 
== Abstimmung ==
 
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<!-- Bitte Namen an der richtigen Stelle einsetzen: Micha, Lutz, Jens, Mandy, Jörg, Andreas, Jürgen -->
 
<!-- Bitte Namen an der richtigen Stelle einsetzen: Micha, Lutz, Jens, Mandy, Jörg, Andreas, Jürgen -->

Aktuelle Version vom 25. November 2014, 11:34 Uhr

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Thema: Einleitung eines Verfahrens zur Verhängung einer Ordnungsmassnahme
Name: Umlaufbeschluss, Antragsteller Andreas Schramm
Datum: 17.11.2014, Laufzeit: 48h, Beginn: 18.30 Uhr
Status: angenommen

Einleitung eines Verfahrens zur Verhängung einer Ordnungsmassnahme

Der Landesvorstand möge beschließen: Gegen das Mitglied [Name dem Landesvorstand bekannt] wird ein Verfahren zur Einleitung einer Ordnungsmassnahme nach § 6 der Landessatzung eingeleitet.

Begründung

Die Begründung liegt dem Landesvorstand vor. Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ist die Begründung nicht öffentlich zu machen.

Anmerkung

Bitte hier rein oder weglassen! :-)

Abstimmung

Abstimmung: 2014-084
Dafür: Andreas, Jürgen, Micha, Jens
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt: Mandy, Lutz
Ergebnis: angenommen
Bemerkung: keine