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Vorstand/Beschluss/2014-089

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Thema: Verhängung einer Ordnungsmassnahme
Name: Vorstandsbeschluss, Antragsteller Andreas Schramm
Datum: 05.12.2014
Status: angenommen

Verhängung einer Ordnungsmassnahme

Der Vorstand möge beschließen:

Gegen das Mitglied [Name dem Vorstand bekannt] wird eine Ordnungsmaßnahme verhängt. Art und Umfang der Ordnungsmaßnahme liegen im Ermessen des Landesvorstandes.


Begründung

Die Begründung liegt dem Landesvorstand vor. Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ist die Begründung nicht öffentlich zu machen.

Abstimmung

Abstimmung: 2014-089
Dafür: Andreas, Lutz, Michael, Jens, Jürgen
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt: Mandy
Ergebnis: angenommen
Bemerkung: keine

Protokoll

siehe Vorstandssitzung vom 05.12.2014