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Vorstand/Beschluss/2016-020: Unterschied zwischen den Versionen

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Gegen den Beschluss des Landesschiedsgerichtes Hessen vom 26.05.2016 (LSG-HE 2015-11-26) sowie das Urteil des Landesschiedsgerichtes Hessen vom 27.05.2016 (LSG-HE 2015-11-26), zugegangen jeweils am 28.05.2016, werden Rechtsmittel eingelegt.  
 
Gegen den Beschluss des Landesschiedsgerichtes Hessen vom 26.05.2016 (LSG-HE 2015-11-26) sowie das Urteil des Landesschiedsgerichtes Hessen vom 27.05.2016 (LSG-HE 2015-11-26), zugegangen jeweils am 28.05.2016, werden Rechtsmittel eingelegt.  
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Es tut mir sehr leid, dass ich nunmehr in der Sache und auch in der Anhörung zu meiner OM durch den LV nichts mehr hinzufügen kann. HIER gilt der gleiche - von mir etwas sarkastisch und mit Absicht - kritisierte Sachverhalt.
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HIER kommt sogar noch erschwerend hinzu, dass der Antragsteller in Personalunion auch noch der Ausführende und natürlich der Nutznießer des Verfahrens sein möchte.
  
 
== Abstimmung ==
 
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Version vom 4. Juni 2016, 23:35 Uhr

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Thema: Rechtsmittelverfahren (Urteil und Beschluss zu: LSG-HE 2015-11-26)
Name: Vorstandsbeschluss, Antragsteller Andreas Schramm
Datum: 04.06.2016
Status: Antrag für die nächste Sitzung des Landesvorstandes (05.06.2016)

Rechtsmittelverfahren (Urteil und Beschluss zu: LSG-HE 2015-11-26)

Der Landesvorstand möge beschließen:

Gegen den Beschluss des Landesschiedsgerichtes Hessen vom 26.05.2016 (LSG-HE 2015-11-26) sowie das Urteil des Landesschiedsgerichtes Hessen vom 27.05.2016 (LSG-HE 2015-11-26), zugegangen jeweils am 28.05.2016, werden Rechtsmittel eingelegt.

Andreas Schramm wird (auch) im Rechtsmittelverfahren mit der Vertretung des Landesparteitages des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland beauftragt.

Begründung

Der Kläger klagt gegen die Mitglieder (Landesparteitag). Vom Landesvorstand ist ein Vertreter zur Rechtsmitteleinlegung sowie weiteren Vertretung vor dem Bundesschiedsgericht zu benennen.

Anmerkung

Es tut mir sehr leid, dass ich nunmehr in der Sache und auch in der Anhörung zu meiner OM durch den LV nichts mehr hinzufügen kann. HIER gilt der gleiche - von mir etwas sarkastisch und mit Absicht - kritisierte Sachverhalt. HIER kommt sogar noch erschwerend hinzu, dass der Antragsteller in Personalunion auch noch der Ausführende und natürlich der Nutznießer des Verfahrens sein möchte.

Abstimmung

Abstimmung: 2016-020
Dafür:
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: angenommen / abgelehnt / vertagt
Bemerkung: keine