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Vorstand/Beschluss/B2021-033: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 11. Mai 2021, 13:54 Uhr

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Thema: Mitgliederangelegenheiten
Name: Vorstandsbeschluss
Datum: 30.04.2021
Status: angenommen

Thema: Mitgliederangelegenheiten

Der (künftige) LaVo möge beschließen:

  1. Dem Antrag auf Beitragsminderung des Mitgliedes [Name bekannt, Redmine-Ticket #86887] wird stattgegeben.
  2. Dem Antrag auf rückwirkende Beitragsminderung des Mitgliedes [Name bekannt, Redmine-Tickets #66679 und #64738] wird stattgegeben.
  3. Für das Mitglied [Name bekannt, Redmine-Tickets #86680 und weitere] wird ein Mahnstopp verhängt. Der ausstehende Mitgliedsbeitrag wird in bar in der LGS gezahlt, sobald die Corona-Situation dies wieder zulässt.


Begründung

Zu 1.) Das Mitglied und dessen Lebensumstände sind dem kommissarischen Landesvorstand bekannt. Die Umstände rechtferitigen eine Beitragsminderung.

Zu 2.) Das Mitglied ist mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge mehrere Jahre im Rückstand. Als Dauerbezieher von ALG2 hat es keine Möglichkeit, den aufgelaufenen Beitragsrückstand auf absehbare Zeit zu begleichen. Da dieser Umstand nach Auskunft des Mitgliedes bereits seit mindestens 4 Jahren besteht, sollen die Mitgliedsbeiträge für die vergangenen Jahre rückwirkend auf den verminderten Beitrag reduziert werden, um dem Mitglied absehbar die Möglichkeit zu geben, wieder in vollem Umfang am Parteileben teilzunehmen.

Zu 3.) Das Mitglied bezieht ALG2 und verfügt derzeit über kein eigenes Konto mehr und wickelt seine Finanzgeschäfte über Dritte ab. Es kann daher den ausstehenden Mitgliedsbeitrag gegenwärtig nicht überweisen, hat aber eine Übergabe des Mitgliedsbeitrages in bar ab dem kommenden Monat angeboten. Da die LGS derzeit nur sporadisch besetzt ist und ein persönliches Treffen während der Pandemiesituation nicht angeraten ist, wird bis auf Weiteres ein Mahnstopp empfohlen.

Anmerkung

Dieser Beschluss sollte nicht mehr vom kLaVo gefällt werden, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass vor Abschluss der Vorstandswahl noch einer größere Zahl an Mitgliedern zur Stimmberechtigung verholfen werden soll. Die Entscheidung darüber soll dem künftigen LaVo vorbehalten bleiben. Die drei Mitglieder haben sich mit diesem Vorgehen einverstanden erklärt.

Abstimmung

Abstimmung: B2021-033
Dafür: Daniel S., Thomas N., Katrin, Dirk H., Jeannette
Dagegen: keiner
Enthaltung: keiner
nicht abgestimmt: keiner
Ergebnis: angenommen
Bemerkung: keine

Protokoll

siehe Vorstandssitzung vom 30.04.2021