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Vorstand/Beschluss/B2021-034: Unterschied zwischen den Versionen

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|Name = Vorstandsbeschluss
 
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|Datum = 11.05.2021
 
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Der Landesvorstand möge beschließen:
 
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'''Modul A:'''
  
 
Der Landesverband beantragt auf Grundlage von § 5 Abs. 1 der Bundessatzung i. V. m. § 7 der Finanzordnung bei der Bundesmitgliederverwaltung die Streichung aller Mitglieder, deren letzte Buchung von Mitgliedsbeiträgen vor dem 01.01.2015 liegt.
 
Der Landesverband beantragt auf Grundlage von § 5 Abs. 1 der Bundessatzung i. V. m. § 7 der Finanzordnung bei der Bundesmitgliederverwaltung die Streichung aller Mitglieder, deren letzte Buchung von Mitgliedsbeiträgen vor dem 01.01.2015 liegt.
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Mindestens 14 Tage vor der Streichung sind alle betroffenen Mitglieder noch einmal vorrangig per E-Mail, alternativ per Post (sofern die Mitgliederverwaltung über die entsprechenden Adressen verfügt und für diese kein Bounce vermerkt ist) letztmalig zu mahnen.
 
Mindestens 14 Tage vor der Streichung sind alle betroffenen Mitglieder noch einmal vorrangig per E-Mail, alternativ per Post (sofern die Mitgliederverwaltung über die entsprechenden Adressen verfügt und für diese kein Bounce vermerkt ist) letztmalig zu mahnen.
  
Verbunden mit dem Mahnschreiben wird allen Mitgliedern eine rückwirkende Beitragsminderung für alle offenen Beitragsjahre angeboten. Zahlt das betroffene Mitglied innerhalb dieser Frist zumindest den verminderten Beitrag für alle offenen Beitragsjahre nach, so wird die Streichung nicht vollzogen und eine Stimmberechtigung wiederhergestellt. Kommt das betroffene Mitglied der Zahlungsaufforderung nicht nach, ist es nach Fristablauf zu streichen. Mitglieder, zu denen weder eine gültige E-Mail-, noch eine gültige Postadresse bekannt ist, sind unverzüglich zu streichen.
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Verbunden mit dem Mahnschreiben wird allen Mitgliedern eine rückwirkende Beitragsminderung für alle offenen Beitragsjahre mit Ausnahme des laufenden Jahres angeboten. Zahlt das betroffene Mitglied innerhalb dieser Frist zumindest den verminderten Beitrag für alle offenen Beitragsjahre nach, so wird die Streichung nicht vollzogen und eine Stimmberechtigung wiederhergestellt. Kommt das betroffene Mitglied der Zahlungsaufforderung nicht nach, ist es nach Fristablauf zu streichen. Mitglieder, zu denen weder eine gültige E-Mail-, noch eine gültige Postadresse bekannt ist, sind unverzüglich zu streichen.
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Die Streichung erfolgt nicht vor dem 01.10.2021. Mitglieder des Stadtverbandes Potsdam sind von der Streichung ausgenommen.
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Vor der Streichung soll der Versuch einer telefonischen Kontaktaufnahme - sofern Telefonnummer bekannt - erfolgen.
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'''Modul B (falls Modul A angenommen wird):'''
  
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Mitgliedern, die von der o. g. Streichung nicht betroffen sind, deren Beitragsrückstand aber mindestens drei volle Jahresbeiträge (216 €) beträgt, soll gleichermaßen das einmalige Angebot einer rückwirkenden Beitragsminderung gemacht werden.
  
 
== Begründung ==
 
== Begründung ==
  
Von der vorgeschlagenen Streichung wären nach derzeitigem Stand bis zu 262 Personen betroffen. Der Landesverband Brandenburg hat seit geraumer Zeit keinerlei Streichungen mehr vorgenommen und ist innerhalb der Piratenpartei Deutschland der Landesverband mit der mit Abstand niedrigsten Zahlerquote. Selbst mit der hier vorgeschlagenen, wenig restriktiven Streichung lägen wir noch unterhalb des Bundesdurchschnitts. Bei den betroffenen Personen handelt es sich um Mitglieder, die bereits mehrfach erfolglos gemahnt wurden und zu denen seit Jahren keinerlei Kontakt mehr besteht. Diese weisen einen Beitragsrückstand in mittlerer dreistelliger Höhe auf, sodass kaum zu erwarten ist, dass diese den vollen ausstehenden Mitgliedsbeitrag begleichen (können) werden. Daher kann mit einer rückwirkenden Beitragsreduzierung ggf. zumindest ein Teil der Außenstände i. H. v. rund 136.000 € eingetrieben werden.
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Die Piratenpartei braucht im Bundestagswahljahr 2021 möglichst viele aktive Kräfte. Gleichzeitig haben wir eine große Zahl an Mitgliedern, die in den vergangenen Jahren in die Passivität abgeglitten sind und ihre Beiträge nicht mehr gezahlt haben. In diesem Fall wird eine Streichung von der Bundesmitgliederverwaltung befürwortet. Von der hier vorgeschlagenen Streichung wären nach derzeitigem Stand bis zu 270 Personen betroffen. Der Landesverband Brandenburg hat seit geraumer Zeit keinerlei Streichungen mehr vorgenommen und ist innerhalb der Piratenpartei Deutschland der Landesverband mit der mit Abstand niedrigsten Zahlerquote. Mit der hier vorgeschlagenen, wenig restriktiven Streichung lägen wir künftig im Bundesdurchschnitt. Bei den betroffenen Personen handelt es sich um Mitglieder, die bereits mehrfach erfolglos gemahnt wurden und zu denen seit Jahren keinerlei Kontakt mehr besteht. Diese weisen einen Beitragsrückstand in mittlerer dreistelliger Höhe auf, sodass kaum zu erwarten ist, dass diese den vollen ausstehenden Mitgliedsbeitrag begleichen (können) werden. Daher kann mit einer rückwirkenden Beitragsreduzierung diesen ein Wiedereinstieg in die Arbeit der Piratenpartei ermöglicht und ggf. zumindest ein Teil der diese Mitglieder betreffenden Außenstände i. H. v. 138.912 € eingetrieben werden.
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'''Modul B:'''
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Diese Mitglieder fallen zwar nicht unter die Streichungsregeln des Moduls A, haben inzwischen aber ebenfalls einen so hohen Beitragsrückstand, dass sie diesen aller Voraussicht nach auch in Zukunft nicht ausgleichen werden. Durch die einmalige rückwirkende Reduzierung des Mitgliedsbeitrages soll diesen ein Wiedereinstieg in die Arbeit der Piratenpartei erleichtert werden. Hiervon sind nach gegenwärtigem Stand 25 Mitglieder betroffen. Deren Außenstand beträgt zusammengenommen weitere 8.064 €.
  
 
== Anmerkung ==
 
== Anmerkung ==
  
Von der Streichung im Einzelnen betroffen wären:
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Von der Streichung im Einzelnen betroffen wären (Stand: 27.05.2021):
* TF: 22 von 29
+
* TF: 23 von 31 (verbleibend: 8, davon 5 Stimmberechtigte [62,5%])
* (ehemals) RV WEST: 46 von 72
+
* (ehemals) RV WEST: 47 von 70 (verbleibend: 23, davon 9 Stimmberechtigte [39,1%])
* RV SÜD: 36 von 46
+
* RV SÜD: 37 von 46 (verbleibend: 9, davon 5 Stimmberechtigte [55,6%])
* RV NORD: 59 von 97
+
* RV NORD: 59 von 94 (verbleibend: 35, davon 23 Stimmberechtigte [65,7%])
* RV DOS: 54 von 84
+
* RV DOS: 55 von 84 (verbleibend: 29, davon 19 Stimmberechtigte [65,5%])
* SV Potsdam: 24 von 44
+
* SV Potsdam: 25 von 44 (verbleibend: 19, davon 11 Stimmberechtigte [57,9%])
* MOL: 19 von 27
+
* MOL: 19 von 27 (verbleibend: 8, davon 1 Stimmberechtigter [12,5%])
* LV/ohne: 2 von 2
+
* LV/ohne: 2 von 2 (verbleibend: 0)
 
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* ''LVBB gesamt: 267 von 398 (verbleibend: 131, davon 74 Stimmberechtigte [56,5%])''
  
 
== Abstimmung ==
 
== Abstimmung ==
 
<!-- Bitte Namen an der richtigen Stelle einsetzen: Katrin, Jeannette, Dirk, ThomasN, ThomasB -->
 
<!-- Bitte Namen an der richtigen Stelle einsetzen: Katrin, Jeannette, Dirk, ThomasN, ThomasB -->
 
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== Protokoll ==
 
== Protokoll ==
  
siehe Vorstandssitzung vom [[Vorstand/Protokolle/2021-MM-DD|DD.MM.2021]]
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siehe Vorstandssitzung vom [[Vorstand/Protokolle/2021-05-28|28.05.2021]]
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<!-- Kategorien -->
 
<!-- Kategorien -->
 
[[Kategorie:Landesvorstand/Beschluss|2021]]
 
[[Kategorie:Landesvorstand/Beschluss|2021]]

Aktuelle Version vom 29. Mai 2021, 02:10 Uhr

Übersicht und Kontakt | Zuständigkeiten | Termine, Sitzungen, Protokolle | Dokumente | Beschlüsse | Anträge | Anfragen | Beauftragungen | Ausschreibungen


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Thema: Streichung von Karteileichen
Name: Vorstandsbeschluss
Datum: 11.05.2021
Status: angenommen

Thema: Streichung von Karteileichen

Der Landesvorstand möge beschließen:

Modul A:

Der Landesverband beantragt auf Grundlage von § 5 Abs. 1 der Bundessatzung i. V. m. § 7 der Finanzordnung bei der Bundesmitgliederverwaltung die Streichung aller Mitglieder, deren letzte Buchung von Mitgliedsbeiträgen vor dem 01.01.2015 liegt.

Mindestens 14 Tage vor der Streichung sind alle betroffenen Mitglieder noch einmal vorrangig per E-Mail, alternativ per Post (sofern die Mitgliederverwaltung über die entsprechenden Adressen verfügt und für diese kein Bounce vermerkt ist) letztmalig zu mahnen.

Verbunden mit dem Mahnschreiben wird allen Mitgliedern eine rückwirkende Beitragsminderung für alle offenen Beitragsjahre mit Ausnahme des laufenden Jahres angeboten. Zahlt das betroffene Mitglied innerhalb dieser Frist zumindest den verminderten Beitrag für alle offenen Beitragsjahre nach, so wird die Streichung nicht vollzogen und eine Stimmberechtigung wiederhergestellt. Kommt das betroffene Mitglied der Zahlungsaufforderung nicht nach, ist es nach Fristablauf zu streichen. Mitglieder, zu denen weder eine gültige E-Mail-, noch eine gültige Postadresse bekannt ist, sind unverzüglich zu streichen.

Die Streichung erfolgt nicht vor dem 01.10.2021. Mitglieder des Stadtverbandes Potsdam sind von der Streichung ausgenommen.

Vor der Streichung soll der Versuch einer telefonischen Kontaktaufnahme - sofern Telefonnummer bekannt - erfolgen.

Modul B (falls Modul A angenommen wird):

Mitgliedern, die von der o. g. Streichung nicht betroffen sind, deren Beitragsrückstand aber mindestens drei volle Jahresbeiträge (216 €) beträgt, soll gleichermaßen das einmalige Angebot einer rückwirkenden Beitragsminderung gemacht werden.

Begründung

Die Piratenpartei braucht im Bundestagswahljahr 2021 möglichst viele aktive Kräfte. Gleichzeitig haben wir eine große Zahl an Mitgliedern, die in den vergangenen Jahren in die Passivität abgeglitten sind und ihre Beiträge nicht mehr gezahlt haben. In diesem Fall wird eine Streichung von der Bundesmitgliederverwaltung befürwortet. Von der hier vorgeschlagenen Streichung wären nach derzeitigem Stand bis zu 270 Personen betroffen. Der Landesverband Brandenburg hat seit geraumer Zeit keinerlei Streichungen mehr vorgenommen und ist innerhalb der Piratenpartei Deutschland der Landesverband mit der mit Abstand niedrigsten Zahlerquote. Mit der hier vorgeschlagenen, wenig restriktiven Streichung lägen wir künftig im Bundesdurchschnitt. Bei den betroffenen Personen handelt es sich um Mitglieder, die bereits mehrfach erfolglos gemahnt wurden und zu denen seit Jahren keinerlei Kontakt mehr besteht. Diese weisen einen Beitragsrückstand in mittlerer dreistelliger Höhe auf, sodass kaum zu erwarten ist, dass diese den vollen ausstehenden Mitgliedsbeitrag begleichen (können) werden. Daher kann mit einer rückwirkenden Beitragsreduzierung diesen ein Wiedereinstieg in die Arbeit der Piratenpartei ermöglicht und ggf. zumindest ein Teil der diese Mitglieder betreffenden Außenstände i. H. v. 138.912 € eingetrieben werden.

Modul B:

Diese Mitglieder fallen zwar nicht unter die Streichungsregeln des Moduls A, haben inzwischen aber ebenfalls einen so hohen Beitragsrückstand, dass sie diesen aller Voraussicht nach auch in Zukunft nicht ausgleichen werden. Durch die einmalige rückwirkende Reduzierung des Mitgliedsbeitrages soll diesen ein Wiedereinstieg in die Arbeit der Piratenpartei erleichtert werden. Hiervon sind nach gegenwärtigem Stand 25 Mitglieder betroffen. Deren Außenstand beträgt zusammengenommen weitere 8.064 €.

Anmerkung

Von der Streichung im Einzelnen betroffen wären (Stand: 27.05.2021):

  • TF: 23 von 31 (verbleibend: 8, davon 5 Stimmberechtigte [62,5%])
  • (ehemals) RV WEST: 47 von 70 (verbleibend: 23, davon 9 Stimmberechtigte [39,1%])
  • RV SÜD: 37 von 46 (verbleibend: 9, davon 5 Stimmberechtigte [55,6%])
  • RV NORD: 59 von 94 (verbleibend: 35, davon 23 Stimmberechtigte [65,7%])
  • RV DOS: 55 von 84 (verbleibend: 29, davon 19 Stimmberechtigte [65,5%])
  • SV Potsdam: 25 von 44 (verbleibend: 19, davon 11 Stimmberechtigte [57,9%])
  • MOL: 19 von 27 (verbleibend: 8, davon 1 Stimmberechtigter [12,5%])
  • LV/ohne: 2 von 2 (verbleibend: 0)
  • LVBB gesamt: 267 von 398 (verbleibend: 131, davon 74 Stimmberechtigte [56,5%])

Abstimmung

Abstimmung: B2021-034 (Modul A)
Dafür: Daniel S.; Katrin, Thomas N.Jeannette, Dirk
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: angenommen
Bemerkung: keine
Abstimmung: B2021-034 (Modul B)
Dafür: Daniel S.; Katrin, Thomas N., Jeannette
Dagegen:
Enthaltung: Dirk
nicht abgestimmt:
Ergebnis: angenommen
Bemerkung: keine


Protokoll

siehe Vorstandssitzung vom 28.05.2021