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Vorstand/Beschluss/B2021-034: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Landesvorstand möge beschließen:
 
Der Landesvorstand möge beschließen:
  
Der Landesverband beantragt auf Grundlage von § 5 Abs. 1 der Bundessatzung i. V. m. § 7 der Finanzordnung bei der Bundesmitgliederverwaltung die Streichung aller Mitglieder, deren letzte Buchung von Mitgliedsbeiträgen vor dem 01.01.2015 liegt. Hiervon sind nach derzeitigem Stand 262 Personen betroffen.
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Der Landesverband beantragt auf Grundlage von § 5 Abs. 1 der Bundessatzung i. V. m. § 7 der Finanzordnung bei der Bundesmitgliederverwaltung die Streichung aller Mitglieder, deren letzte Buchung von Mitgliedsbeiträgen vor dem 01.01.2015 liegt.
  
 
Mindestens 14 Tage vor der Streichung sind alle betroffenen Mitglieder noch einmal vorrangig per E-Mail, alternativ per Post (sofern die Mitgliederverwaltung über die entsprechenden Adressen verfügt und für diese kein Bounce vermerkt ist) letztmalig zu mahnen.
 
Mindestens 14 Tage vor der Streichung sind alle betroffenen Mitglieder noch einmal vorrangig per E-Mail, alternativ per Post (sofern die Mitgliederverwaltung über die entsprechenden Adressen verfügt und für diese kein Bounce vermerkt ist) letztmalig zu mahnen.
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== Begründung ==
 
== Begründung ==
  
Der Landesverband Brandenburg hat seit geraumer Zeit keinerlei Streichungen mehr vorgenommen und ist innerhalb der Piratenpartei Deutschland der Landesverband mit der mit Abstand niedrigsten Zahlerquote. Bei den betroffenen Personen handelt es sich um Mitglieder, die bereits mehrfach erfolglos gemahnt wurden und zu denen seit Jahren keinerlei Kontakt mehr besteht.
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Von der vorgeschlagenen Streichung wären nach derzeitigem Stand bis zu 262 Personen betroffen. Der Landesverband Brandenburg hat seit geraumer Zeit keinerlei Streichungen mehr vorgenommen und ist innerhalb der Piratenpartei Deutschland der Landesverband mit der mit Abstand niedrigsten Zahlerquote. Selbst mit der hier vorgeschlagenen, wenig restriktiven Streichung lägen wir noch unterhalb des Bundesdurchschnitts. Bei den betroffenen Personen handelt es sich um Mitglieder, die bereits mehrfach erfolglos gemahnt wurden und zu denen seit Jahren keinerlei Kontakt mehr besteht. Diese weisen einen Beitragsrückstand in mittlerer dreistelliger Höhe auf, sodass kaum zu erwarten ist, dass diese den vollen ausstehenden Mitgliedsbeitrag begleichen (können) werden. Daher kann mit einer rückwirkenden Beitragsreduzierung ggf. zumindest ein Teil der Außenstände i. H. v. rund 136.000 € eingetrieben werden.
  
 
== Anmerkung ==
 
== Anmerkung ==

Version vom 11. Mai 2021, 15:46 Uhr

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Thema: Streichung von Karteileichen
Name: Vorstandsbeschluss
Datum: 11.05.2021
Status: Entwurf

Thema: Streichung von Karteileichen

Der Landesvorstand möge beschließen:

Der Landesverband beantragt auf Grundlage von § 5 Abs. 1 der Bundessatzung i. V. m. § 7 der Finanzordnung bei der Bundesmitgliederverwaltung die Streichung aller Mitglieder, deren letzte Buchung von Mitgliedsbeiträgen vor dem 01.01.2015 liegt.

Mindestens 14 Tage vor der Streichung sind alle betroffenen Mitglieder noch einmal vorrangig per E-Mail, alternativ per Post (sofern die Mitgliederverwaltung über die entsprechenden Adressen verfügt und für diese kein Bounce vermerkt ist) letztmalig zu mahnen.

Verbunden mit dem Mahnschreiben wird allen Mitgliedern eine rückwirkende Beitragsminderung für alle offenen Beitragsjahre angeboten. Zahlt das betroffene Mitglied innerhalb dieser Frist zumindest den verminderten Beitrag für alle offenen Beitragsjahre nach, so wird die Streichung nicht vollzogen und eine Stimmberechtigung wiederhergestellt. Kommt das betroffene Mitglied der Zahlungsaufforderung nicht nach, ist es nach Fristablauf zu streichen. Mitglieder, zu denen weder eine gültige E-Mail-, noch eine gültige Postadresse bekannt ist, sind unverzüglich zu streichen.


Begründung

Von der vorgeschlagenen Streichung wären nach derzeitigem Stand bis zu 262 Personen betroffen. Der Landesverband Brandenburg hat seit geraumer Zeit keinerlei Streichungen mehr vorgenommen und ist innerhalb der Piratenpartei Deutschland der Landesverband mit der mit Abstand niedrigsten Zahlerquote. Selbst mit der hier vorgeschlagenen, wenig restriktiven Streichung lägen wir noch unterhalb des Bundesdurchschnitts. Bei den betroffenen Personen handelt es sich um Mitglieder, die bereits mehrfach erfolglos gemahnt wurden und zu denen seit Jahren keinerlei Kontakt mehr besteht. Diese weisen einen Beitragsrückstand in mittlerer dreistelliger Höhe auf, sodass kaum zu erwarten ist, dass diese den vollen ausstehenden Mitgliedsbeitrag begleichen (können) werden. Daher kann mit einer rückwirkenden Beitragsreduzierung ggf. zumindest ein Teil der Außenstände i. H. v. rund 136.000 € eingetrieben werden.

Anmerkung

Von der Streichung im Einzelnen betroffen wären:

  • TF: 22 von 29
  • (ehemals) RV WEST: 46 von 72
  • RV SÜD: 36 von 46
  • RV NORD: 59 von 97
  • RV DOS: 54 von 84
  • SV Potsdam: 24 von 44
  • MOL: 19 von 27
  • LV/ohne: 2 von 2


Abstimmung

Abstimmung: B2021-034
Dafür:
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: offen
Bemerkung: keine