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Vorstand/Beschluss/B2022-003: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 20. April 2022, 22:04 Uhr

Übersicht und Kontakt | Zuständigkeiten | Termine, Sitzungen, Protokolle | Dokumente | Beschlüsse | Anträge | Anfragen | Beauftragungen | Ausschreibungen


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Thema: Auflösung LGS
Name: Umlaufbeschluss
Datum: 15.04.2022
Status: angenommen

Thema: Auflösung LGS

Der Landesvorstand möge beschließen:

  • Die Landesgeschäftsstelle in der Garnstraße in Potsdam wird zum 30.04.2022 aufgelöst. Mit dem Vermieter ist festzuhalen, dass die LGS im gegenwärtigen Zustand (d. h. unrenouviert) übergeben wird. Im Gegenzug dazu verzichtet der Landesverband auf eine Mietminderung in Folge des entstandenen Wasserschadens. Gleichzeitig werden alle Schäden ausführlich dokumentiert, für den Fall, dass eine solche schriftliche Vereinbarung nicht zustande kommt. In diesem Fall behält sich der Landesverband vor, die bereits vorbehaltlich der vorgenannten Übereinkunft angedrohte Mietminderung rückwirkend zum Datum der Schadensfeststellung umzusetzen.
  • Bestehende Verträge mit Bezug zur Landesgeschäftsstelle (v. a. Telefon und Internet) sind - sofern noch nicht geschehen - umgehend und zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.
  • Wichtige Unterlagen und Technik (v. a. PCs) des Landesverbandes werden interimsweise im Keller der RGS des RV Nord aufbewahrt. Die Unterlagen werden dort in einem verschließbaren Stahlschrank gelagert, zu dem nur Mitglieder des Landesvorstandes Zugang haben.
  • Über das in der LGS befindliche Inventar im Eigentum des Landesverbandes und dessen Verbleib wird eine Liste angelegt. Dauerleihgaben Dritter werden diesen zurückgegeben.
  • Das sich gegenwärtig in der LGS befindliche Inventar wird über die Mailingliste des Landesverbandes den Untergliederungen des Landesverbandes zur kostenlosen Übernahme angeboten. Interessensbekundungenhaben per E-Mail an den Landesvorstand zu erfolgen.
  • Parallel hierzu wird das Inventar Mitgliedern der Piratenpartei mit der Bitte um Spende überlassen. Gleichzeitig wird das Inventar bei eBay-Kleinanzeigen zur kostenlosen Abholung eingestellt - auch hier verbunden mit der Bitte um eine Spende. Untergliederungen genießen bei der Vergabe von Inventarstücken ein Erstzugriffsrecht.
  • Inventar, welches bis zum 24.04. nicht abgeholt wurde, wird zur Entsorgung gegeben.
  • Über weitere Konsequenzen (Sitz des Landesverbandes, postalische Anschrift) wird zeitnah ein weiterer Beschluss gefasst.

Begründung

Der Vermieter hat den bestehenden Mietvertrag zum 30.04. gekündigt und gleichzeitig eine Neuvermietung zu erheblich schlechteren Konditionen angeboten. Der nunmehr seitens des Vermieters aufgerufene Mietzins steht in keinem Verhältnis zum Nutzwert der Geschäftsstelle. Zudem ist die Landesgeschäftsstelle durch eine vom Landesverband nicht verschuldete Havarie in den Räumlichenkeit oberhalb der LGS stark in Mitleidenschaft gezogen worden.

Anmerkung

In der LGS befinden sich gegenwärtig vor allem folgende Gegenstände:

  • Büromöbel (Schreibtisch, Stühle, Ledersessel, Stahlschrank [ohne Schloss], Regale, Flipchart)
  • Informations- und Telekommunikationstechnik (Monitore, Telefon, Drucker, alte Netzwerktechnik, Kabeltrommeln, Steckleisten)
  • Büromaterial (Papier, Briefumschläge)
  • Restbestände an Werbematerial (Flyer inkl. Ständer, Streuartikel, Sonnenschirme, Rollups, Flaggen)
  • Geschirr, Gläser und Besteck
  • Plakate verschiedener Wahlkämpfe
  • Putz- und Reinigungsmittel

Abstimmung

Abstimmung: B2022-003
Dafür: Neythomas (Diskussion), Katrin, Dirk,
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt: Jeannette, Daniel
Ergebnis: angenommen
Bemerkung: keine

Protokoll

siehe Arbeitssitzung des Vorstandes vom 13.04.2022