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Vorstand/Protokolle/2016-07-26

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Einladung

Einladung zur Landesvorstandssitzung, 26.07.2016

Hallo Brandenburger Piraten,

der Landesvorstand lädt zur nächsten Sitzung am

Dienstag, den 26.07.2016 um 20:00 Uhr

ein.

Es handelt sich um eine Online-Sitzung auf dem Mumble-Server: mumble.piratenbrandenburg.de, siehe hierzu http://wiki.piratenbrandenburg.de/Mumble/Server2. Denkt bitte daran, die richtige Software - http://mumble.sourceforge.net/ - zu installieren.

Die vorläufige Tagesordnung lautet:

TOP 1: Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
TOP 2: Formalien der Sitzung
TOP 2.1: Wahl des Versammlungsleiters
TOP 2.2: Wahl des Protokollführers
TOP 2.3: Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
TOP 2.4: Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 2.5: Abstimmung über die Tagesordnung
TOP 3: Bericht des Vorstandes
TOP 4: Anträge an den Landesvorstand
TOP 5: Veröffentlichung von Umlaufbeschlüssen durch den Landesvorstand
TOP 6: Beschlussvorlagen im Landesvorstand
TOP 7: Anfragen an den Landesvorstand
TOP 8: Neuigkeiten / Termine / Sonstiges
TOP 9: Termin der nächsten Sitzung
TOP 10: Sonstiges
TOP 11: Schließen der Sitzung


Wir freuen uns auf Euer zahlreiches Erscheinen und konstruktive Diskussionen.

Mit freundlichen Grüßen,

i.A. des Landesvorstandes

Thomas Bennühr
Landesvorstand Piratenpartei Brandenburg
Tel:033056 689060
Twitter: @ThomasOHV
WhatsApp:0177 5025975


Protokollpad

Pad

Protokoll

Landesvorstandssitzung, 26.07.2016

Teilnehmer
* Thomas Bennühr
* Guido Körber
* Oliver Mücke
* FrankB
* Thomas Langen
Entschuldigt


Gäste



Die vorläufige Tagesordnung lautet:

TOP 1: Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
TOP 2: Formalien der Sitzung
TOP 2.1: Wahl des Versammlungsleiters
TOP 2.2: Wahl des Protokollführers
TOP 2.3: Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
TOP 2.4: Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 2.5: Abstimmung über die Tagesordnung
TOP 2.6: Bestätigung des Protokolls der letzten Sitzung
TOP 3: Bericht des Vorstandes
TOP 4: Beschlussvorlagen im Landesvorstand
TOP 5: Anträge an den Landesvorstand
TOP 6: Veröffentlichung von Umlaufbeschlüssen durch den Landesvorstand
TOP 7: Anfragen an den Landesvorstand
TOP 8: Neuigkeiten / Termine / Sonstiges
TOP 9: Termin der nächsten Sitzung
TOP 10: Sonstiges
TOP 11: Schließen der Sitzung
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TOP 1: Begrüßung und Eröffnung der Sitzung

ThomasB eröffnet die Sitzung um 20:01

TOP 2: Formalien der Sitzung

TOP 2.1: Wahl des Versammlungsleiters

ThomasB wird einstimmig gewählt.

TOP 2.2: Wahl des Protokollführers

Guido mit Unterstützung durch Oliver.

TOP 2.3: Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung

Der Landesvorstand hat am 18.07.2016 per Mail über die Mailingliste BB und weitere Mailinglisten eingeladen. Ausserdem Wiki und Kalender

TOP 2.4: Feststellung der Beschlussfähigkeit

Beschlussfähig 5 von 5 anwesend

TOP 2.5: Abstimmung über die Tagesordnung

Guido beantragt einen Punkt nicht öffentlich einzufügen. Wird unter 11 eingefügt, 4 ja, eine Enthaltung.

TOP 2.6: Bestätigung des Protokolls der letzten Sitzung

Keine Anmerkungen zum Protokoll, angenommen

Bastian fragt nach dem nichtöffentlichen Teil. Guido erklärt, dass es dabei um den Gerichtsprozess mit dem Vermieter der alten LGS geht und Details erst nach dem Abschluss des Verfahrens öffentlich werden dürfen, da sonst Nachteile im Verfahren drohen.


TOP 3: Bericht des Vorstandes

ThomasB:Ausschreibung AV, Blog nach Handlungsfeldern durchgesehen, Besuch in der LGS, PostIdent für Kontozugriff erledigt, Beschäftigung mit dem BbgDSG

Oliver: Verwaltung, LGS Inventur, Blog, Presse

Frank: Beantragung Zugänge Bund (Sage/CRM), Beantragung Zugriff Kontoen LV, Umsetzung Zugriff Konto RV BARUM

Thomas L: Formalien, Vorbereitung zum Schiedsgerichtsprozess.

Guido: Dürfen vor der LGS Aufsteller und Dropflag aufstellen. War bei PM von KMU gegen TTIP, Gespräch mit der parlamentarischen Linken der SPD, Teilnahme an der PPI-GA zum Kontakte knüpfen

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TOP 3.1: Geplante Anfrage an den Bundesvorstand

Der Landesvorstand möge beschließen, folgende Anfrage an den BuVo zu stellen:

Betrifft: Themenbeauftragung Umwelt

Hallo Vorstand,

die anscheinend erfolgte Beendigung der Beauftragung des Themenbeauftragten Umwelt, Bernd Schreiner, hat in unserem Landesverband Irritationen ausgelöst und Fragen aufgeworfen.

Nach § 3 Nr. 2 GO Beauftragte endet die Beauftragung mit einem entsprechenden Vorstandsbeschluss oder wenn der Beauftragte seine Beauftragung niederlegt.
Nach § 6 Nr. 5 GO Beauftragte endet die Beauftragung, wenn der Themenbeauftragte das Vertrauen der auf dem betreffenden Themengebiet arbeitenden Arbeitsgemeinschaften oder des Vorstands verliert. Dies stellt der Vorstand per Beschluss fest.

Wir bitten euch deshalb, uns folgene Fragen zu beantworten:

· Legte Bernd Schreiner sein Amt nieder?
· Endete die Beauftragung gem. § 3 GO Beauftragte durch Vorstandsbeschluss?
· Endete die Beauftragung, weil der Beauftragte das Vertrauen der auf dem betreffenden Themengebiet arbeitenden Arbeitsgemeinschaften oder des Vorstands verloren hat?
· Endete die Beauftragung gem. § 6 Nr. 5 GO Beauftragte durch Vorstandsbeschluss?

· Wenn Bernd Schreiner sein Amt nicht niederlegte, welche fachlichen oder persönlichen Gründe waren für die Entscheidung ausschlaggebend?
· Sollte kein Vorstandsbeschluss getroffen worden sein, bitten wir um Erläuterung, weshalb dieser nicht erfolgte.

Für eine umgehende Beantwortung wären wir dankbar.
MfG

LaVo BB


Abstimmung
Thomas B: dafür
Oliver: dafür
Frank: dafür
Guido: dafür
ThomasL: dafür


TOP 4: Beschlussvorlagen im Landesvorstand

TOP 4.1: Der Landesvorstand möge beschließen:

Der Datenschutzbeauftragte des Landesverbandes wir beauftragt, innerhalb von längstens 6 Monaten ab Beschlussfassung eine Datenschutzrichtlinie für den Landesverband Brandenburg zu erstellen. Über den Arbeitsstand wird in jeder zweiten Sitzung des Landesvorstandes durch den Datenschutzbeauftragten berichtet.

Begründung:
Als Partei, die sich den Datenschutz auf ihre Fahnen geschrieben hat, brauchen wir eine parteiinterne Datenschutzrichtlinie.


Abstimmung
Thomas B:
Oliver:
Frank:
Guido:
ThomasL:

FrankB. stellt Antrag auf Verschiebung auf nächste Sitzung von Top 4.1, 4.2, 4.3, 4.4
Abstimmung:
FrankB dafür
Oliver dafür
Guido dafür
ThomasL dafür
ThomasB dafür

TOP 4.2: Der Landesvorstand möge beschließen:
Der Datenschutzbeauftragte des Landesverbandes wir beauftragt, spätestens nach Ablauf von 6 Monaten ab Beschlussfassung ein Datenschutzaudit über die technische und organisatorische Struktur des Landesverbandes entsprechend der Aufgabenbeschreibung in der Stellenausbeschreibung "Datenschutzbeauftragter" vom 10.12.2010 durchzuführen. Über den Arbeitsstand wird in jeder zweiten Sitzung des Landesvorstandes durch den Datenschutzbeauftragten berichtet.

Begründung:
Als Partei, die sich den Datenschutz auf ihre Fahnen geschrieben hat, brauchen wir nicht nur eine parteiinterne Datenschutzrichtlinie, sondern auch -idealerweise einmal jährlich- ein Datenschutzaudit, bei dem die Einhaltung der Datenschutzrichtlinie und der gesetzlichen Anforderungen durch den Datenschutzbeauftragen des Landesverbandes überprüft wird. Die Durchführung von Datenschutzkontrollen ist ebenso wie die Mitwirkung bei der Entwicklung und Umsetzung des IT-Sicherheitsprozesses bezüglich der Einhaltung datenschutzrechtlicher Rahmenbedingungen eine der wesentlichen Aufgaben des DSB.


Abstimmung
Thomas B:
Oliver:
Frank:
Guido:
ThomasL:

TOP 4.3: Der Landesvorstand möge beschließen:

Der Datenschutzbeauftragte des Landesverbandes wir beauftragt, spätestens nach Ablauf von 6 Monaten ab Beschlussfassung Entwürfe von generalisierenden Verfahrensbeschreibungen im Sinne von § 8 BbgDSG entsprechend der Aufgabenbeschreibung in der Stellenausbeschreibung "Datenschutzbeauftragter" zu erstellen und vorzulegen.
Über den Arbeitsstand wird in jeder zweiten Sitzung des Landesvorstandes durch den Datenschutzbeauftragten berichtet.

Begründung:
Nach § 8 BbgDSG hat die Daten verarbeitende Stelle für die automatisierte Verarbeitungen personenbezogener Daten ein Verfahrensverzeichnis schriftlich oder elektronisch zu erstellen. Das Führen des Verfahrensverzeichnisses ist dem Datenschutzbeauftragten zu übertragen.


Abstimmung
Thomas B:
Oliver:
Frank:
Guido:
ThomasL:

Quellen:
Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg (Brandenburgisches Datenschutzgesetz - BbgDSG)
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgdsg_2015

Verordnung zum Verfahrensverzeichnis (VerfVerzV)
https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212427#

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern zur Durchführung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (VV-BbgDSG)
https://bravors.brandenburg.de/de/verwaltungsvorschriften-220633


TOP 4.4 Der Landesvorstand möge beschließen:

Nachgewiesene Reisekosten, die dem Datenschutzbeauftragten in Zusammenhang mit der Erstellung der Datenschutzrichtlinie und der Durchführung des Datenschutzaudits entstehen, werden im Rahmen der parteiinternen Regularien erstattet. Sonstige Aufwendungen, die dem Datenschutzbeauftragten in Zusammenhang mit der Erstellung der Datenschutzrichtlinie und der Durchführung des Datenschutzaudits entstehen, können auf Antrag und Beschluss des Landesvorstandes erstattet werden.

Begründung: Kosten, die dem DSB im Rahmen der Ausführung seiner Aufgaben entstehen, sind grundsätzlich zu erstatten.


Abstimmung
Thomas B:
Oliver:
Frank:
Guido:
ThomasL:

TOP 4.5: Der Landesvorstand möge beschließen:

Als direkte Vertretung des 1. Vorsitzenden erhält auch der 2. Vorsitzende des Landesvorstandes die geschützte Passwortdatei mit den Zugangsdaten zu den vom Landesverband verwalteten Social Media Accounts, den Shops, der IT, LGS und der Polizei.

Begründung:
Es ist erforderlich, dass bei Ausfall des 1. Vorsitzenden eine Vertretung Zugang zu den genannten Bereichen hat.

Alternativ:
Als Vertretung des 1. Vorsitzenden erhält jedes Mitglied des Landesvorstandes die geschützte Passwortdatei mit den Zugangsdaten zu den vom Landesverband verwalteten Social Media Accounts, den Shops, der IT, LGS und der Polizei.

Begründung:
Es ist erforderlich, dass bei Ausfall des 1. Vorsitzenden eine Vertretung Zugang zu den genannten Bereichen hat.

Alternativ (hierüber wurde abgestimmt):
Als Vertretung des 1. Vorsitzenden erhält jedes Mitglied des Landesvorstandes und vom Landesvorstand beauftragte Personen erhalten die für ihre Aufgabenerfüllung notwendigen Zugangsdaten aus der geschützten Passwortdatei mit den Zugangsdaten zu den vom Landesverband verwalteten Social Media Accounts, den Shops, der IT, LGS und der Polizei. Das beinhaltet auch den Zugang zu CleverReach.

Abstimmung
Thomas B: dafür
Oliver: dafür
Frank: dafür
Guido: dafür
ThomasL: dafür

TOP 4.6: Der Landesvorstand möge beschließen:

Der Schatzmeister ist einzelverfügungsberechtigt auf den Konten des Landesverbandes, als Vertretung ist Guido Körber einzelverfügungsberechtigt. Der Schatzmeister kümmert sich unverzüglich um die Umsetzung.

Begründung:
Es ist ggf. erforderlich, da nirgends klar definiert - die Zugriffsrechte der Konten klar zu definieren.

Anmerkung von Thomas B.
ThomasB weist darauf hin, dass ein Vieraugen-Prinzip zur Vermeidung doloser Handlungen erforderlich ist. Er spricht aller Vorstandmitgliedern sein Vertrauen aus.besser wäre. Wird allgemein nicht so gesehen.

Abstimmung
Thomas B: enthaltung
Oliver: dafür
Frank:dafür
Guido: dafür
ThomasL:dafür

Ergebnis: Angenommen

TOP 5: Anträge an den Landesvorstand

TOP 5.1: Nummer: 2016-014

Datum: 09.07.2016
Gliederung: RV DOS
Antragsteller: Ronny Friedrich
Termin für Sitzung: nächste LaVoSi
Status: neu
Antrag: Anschaffung eines Prospektständers sowie einer Piraten-Dropflag
Antragsbegehren: Der Landesvorstand möge beschließen, für den Landesverband werden ein Prospektständer sowie eine Piraten-Dropflag angeschafft. Für die Anschaffung wird ein Budget von 400,00 € bewilligt.
Antragsbegründung
Die Landesgeschäftsstelle ist ein Aushängeschild der Piraten. Sie ist in Potsdam Babelsberg in einer Einkaufsstraße gegenüber dem Klinikum Ernst-von-Bergmann gelegen.
Wir –das Geschäftsstellen-Team- halten die Geschäftsstelle jede Woche mindestens 2 mal geöffnet, oft auch zusätzlich noch spontan. Uns ist aufgefallen, dass vorbei gehende Leute oft rein schauen aber nicht reinkommen. Wenn wir da sind, stellen wir jetzt immer einen kleinen Flyerständer draußen auf der aber nicht gut wahrgenommen wird. Deswegen wollen wir lieber was Großes dort hinstellen (Prospektständer mit 7 Fächern), so dass wir auch Themenflyer ausstellen können.
Zudem sind wir der Meinung, dass eine Dropflag –z.B. die aus dem P-Shop- auch eine gute zusätzliche Werbung für die PIRATEN ist. Die Dropflag lässt sich sehr einfach transportieren und damit gut für Wahlkampfstände und Veranstaltungen nutzen.
Wir wollen die LGS in der Außenwahrnehmung weiter ausbauen und für Besucher attraktiver machen.

Hier ein paar Vorschläge.
Piraten Dropflag http://shop.piratenpartei.de/accessoires/fahnen/dropflag.html
Prospektständer: https://www.aufsteller24.de/prospektstaender-varia-7-faecher

Bemerkung
Dieser Antrag wurde per Mail an den Vorstand gesendet.

Abstimmung
Thomas B: dafür
Oliver: dafür
Frank: dafür
Guido: dafür
ThomasL: dafür

Anmerkung von Bastian: Gibt es günstiger. Guido hat auch Quellen für Prospektständer.

TOP 5.2: Nummer: 2016-015

Datum: 17.07.2016
Gliederung: KV Potsdam-Mittelmark
Antragsteller: RaoulPM
Termin für Sitzung: nächste Vorstandssitzung
Status: neu
Antrag: Antrag auf finanzielle Wahlkampfunterstützung PM
Antragsbegehren: Der Landesvorstand möge beschliessen, den Kreisverband Potsdam-Mittelmark im Falle der Zulassung der Wahlvorschlages der Piratenpartei zur Landratswahl und Bürgermeisterwahl Bad Belzig mit 1500€ im Wahlkampf zu unterstützen.
Antragsbegründung
Wahlkämpfe kosten Geld. Die Wahlkampfkosten werden bei mindestens 3000€ liegen. Hierfür erbitten wir uns Unterstützung durch den Landesverband. Dieser Antrag wurde per Mail an den Vorstand gesendet.

Bastian: Formales Problem, der Haushalt 2016 gibt das nicht her, es müsste dazu ein Nachtragshaushalt beschlossen werden.

Alternativvorschlag:
Der Vorstand sagt zu kurzfristig einen Nachtragshaushalt zu schaffen um die Unterstützung an KV PM in Höhe von €1500 zu realisieren. Bis zum 31.07.2016.

Abstimmung
Thomas B.: dafür
Oliver: dafür
Frank: dafür
Guido: dafür
ThomasL: dafür

Andreas: Problem ist, dass diverse Dinge nicht bestellt werden können bevor eine definitive Zusage da ist.

Ergebnis: Angenommen

Bastian sagt zu ggf. bei der Überbrückung der Finanzierung zu helfen und zu bürgen.

Kostenkalkulation des KV PM:

A. Landratswahl
I. Großplakate

· 1. (Folien a. ca. 80,00 €), ca. 20 Stück + Material (Befestigung) 2.000,00 €
· 2. Reisekostenerstattung / Anmietung Transporter 300,00 €
II. Sichtplakate
· 1. ca. 500,00 Stück + Material (Kabelbinder) 1.300,00 €
· 2. Reisekostenerstattung 200,00 €
III. Flyer,
· Giveaways 250,00 €
IV. Werbung
· 1. Zeitungen 300,00 €
· 2. TV Kosten frei ;-)
· 4.350,00 €

B. Bürgermeisterwahl

I. Großplakate 

· 1. (Folien a. ca. 80,00 €), ca. 5 Stück + Material (Befestigung) 500,00 €
II. Sichtplakate
· . ca. 50,00 Stück + Material (Kabelbinder) 300,00 €
III. Flyer,
· Giveaways 100,00 €
IV. Werbung
· 1. Zeitungen 150,00 €
· 1.050,00 €

derzeit geplante Kosten Wahlkampf insgesamt: 5.400,00 €

Anmerkungen:
An Spenden sind bislang 3.000,00 € (Kandidaten) an den Kreisverband Potsdam-Mittelmark zu erwarten. Der Kreisvorstand hat bislang noch keine Beschlüsse gefasst, beabsichtigt aber ein Budget von 3.000,00 € zur Verfügung zu stellen. Dies unterteilt sich in Landratswahl (Betrag: 2.250,00 €) und Bürgermeisterwahl (750,00 €).

Für den PMer Wahlkampf möchten wir die im Landesverband vorhandenen Bauzäune einsetzen. Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es 38 Bauzäune, davon weisen zwei Bauzäune Beschädigungen auf. Bedarf es hierfür eines Beschlusses des Landesvorstandes? Ggf. bitten wir um Beschlussfassung.


TOP 6: Veröffentlichung von Umlaufbeschlüssen durch den Landesvorstand

TOP 6.1: Nummer: 2016-034

Thema: Erstattung von Reisekosten an Mitglieder des Landesvorstandes
Name: Umlaufbeschluss; Antragsteller Thomas L.
Datum: 12.07.2016, Dauer 48h, Beginn 10.00 Uhr
Status: Einstimmig angenommen

Der Landesvorstand möge beschließen:
Mitglieder des Landesvorstandes können Reisekosten, die durch die Ausführung des Vorstandsamtes bzw. durch die Vertretung des Landesverbandes bei Parteiveranstaltungen entstehen, bis zu einer Höhe von 300 Euro pro Person und Kalenderjahr gegenüber dem Landesverband geltend machen.
Es gelten die Reisekostenrichtlinien der Piratenpartei.
Wird der maximale Erstattungsbetrag im Kalenderjahr für den gesamten Vorstand nicht erreicht, so können, wenn einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern erstattungsfähige Reisekosten entstanden sind, die den individuellen Höchstbetrag übersteigen, diese bis zur Erreichung der maximalen Gesamterstattungssumme, ggf. anteilig, geltend gemacht werden.
Reisekosten, die in Zusammenhang mit der Teilnahme an Landestreffen, Marinas und Parteitagen entstehen, sind nur dann erstattungsfähig, wenn Einzelbeschlüsse des Vorstandes zur Kostenübernahme vorliegen. Aufwendungen, die durch diese Regelung nicht abgedeckt sind, können auf Antrag durch Einzelbeschlüsse erstattet werden.

Begründung
Vorstandsmitglieder haben sehr hohe Aufwendungen, um ihren Aufgaben nachkommen zu können. Das kann im Einzelfall zu unzumutbaren Härten führen.
Erstattungsfähig sollen ohne Genehmigung per Einzelbeschluss alle in Zusammenhang mit der Ausübung des Vorstandsamtes entstehenden Reisekosten sein.
Beispielsweise seien genannt:
Teilnahme an politischen Veranstaltungen, Seminaren und Schulungen; Vorstandssitzungen; Betreuung der Landesgeschäftsstelle, Treffen mit anderen politischen Parteien auf Vorstandsebene.

Anmerkung
Voraussichtlich erforderliches Budget je Haushaltsjahr: Durch den Beschluss entstehen bei fünf Vorstandmitgliedern jährliche Kosten in Höhe bis zu 1.500 Euro.


TOP 6.2: Nummer: 2016-035

Thema: Erstattung von Reisekosten an Beauftragte des Landesvorstandes
Name: Umlaufbeschluss; Antragsteller Thomas L.
Datum: 12.07.2016, Dauer 48h, Beginn 10.00 Uhr
Status: Einstimmig angenommen

Der Landesvorstand möge beschließen:
Beauftragte des Landesvorstandes können Reisekosten, die durch die Wahrnehmung ihre Aufgaben entstehen, bis zu einer Höhe von maximal 100 Euro pro Person und Kalenderjahr gegenüber dem Landesverband geltend machen.
Es gelten die Reisekostenrichtlinien der Piratenpartei.
Wird der maximale für alle beauftragen Personen zur Verfügung stehende Erstattungsbetrag im Kalenderjahr nicht erreicht, so können, wenn einem oder mehreren beauftragen Personen erstattungsfähige Reisekosten entstanden sind, die den individuellen Höchstbetrag übersteigen, diese bis zur Erreichung der maximalen Gesamterstattungssumme, ggf. anteilig, geltend gemacht werden.
Aufwendungen, die durch diese Regelung nicht abgedeckt sind, können auf Antrag durch Einzelbeschlüsse erstattet werden.

Begründung
Beauftrage Personen haben hohe Aufwendungen, um ihren Aufgaben nachkommen zu können. Das kann im Einzelfall zu unzumutbaren Härten führen.
Erstattungsfähig sollen ohne Genehmigung per Einzelbeschluss alle in Zusammenhang mit der Ausübung der Beauftragung entstehenden Reisekosten sein. Beispielsweise seien genannt: Bereitstellung und Betreuung technischer Systeme bei Parteiveranstaltungen, Prüfung der Barrierefreiheit von Veranstaltungsorten, Vorbesichtigung von Veranstaltungsräumen, Teilnahme an Seminare und Schulungen sowie politischen Veranstaltungen, die das Themengebiet der Beauftragung betreffen, Betreuung der Landesgeschäftsstelle,
Voraussichtlich erforderliches Budget je Haushaltsjahr: Durch den Beschluss entstehen jährliche Kosten in Höhe bis zu 1.500 Euro.

Erläuterung des Kostenansatzes: Aktuell sind 15 Beauftragungen bis zum 31.03.2017 aktiv. Daraus ergeben sich die Maximalkosten von 1.500 € je Kalenderjahr.


TOP 6.3: Nummer: 2016-036

Thema: Bestellung Stellvertretung für Berufungsverfahren zu LSG-HE 2015-11-26
Name: Umlaufbeschluss
Datum: 13.07.2016, Dauer 48h, Beginn 10.30 Uhr
Status: Einstimmig angenommen

Der Landesvorstand möge beschließen:
Thomas Langen wird im laufenden Berufungsverfahren zu LSG-HE 2015-11-26 mit der stellvertretenden Vertretung des Landesparteitages des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland beauftragt.

Begründung
Diese Bestellung dient der Sicherstellung der Fortführung und dem Abschluss des Verfahrens vor dem Bundesschiedsgericht. Sie berührt nicht die bereits bestehende Vertretung.

Anmerkung
Konkrete Aufgaben wird der Stellvertreter aller Voraussicht nach nicht haben.


TOP 6.4: Nummer: 2016-037

Thema: Rootserver anmieten
Name: Umlaufbeschluss - FrankB
Datum: 15.07.2016, Dauer 48h, Beginn 8:30 Uhr
Status: angenommen;
Vier Ja-Stimmen, ein Vorstandsmitglied hat nicht innerhalb des Zeitrahmens abgestimmt.

Der Landesvorstand möge beschließen,
dass zeitnah ein weiterer Rootserver angemietet wird. der Mietpreis pro Monat soll sich an den vorhandenen Servern orientieren. Die Durchführung wird durch den Schatzmeister zusammen mit dem Technikbeauftragten erfolgen.

Begründung
Bytecamp hat den uns bisher unentgeltlich bereitgestellten Rootserver aus betrieblichen Gründen gekündigt. Aus diesem Grund ist ein Ersatz notwendig um die Aufgaben des wegfallenden Server zu übernehmen.

Frage dazu von Bastian warum nicht kostenloser Server der AG Technik in Anspruch genommen wurde. Guido: War nicht bekannt, dass die Option besteht. Wird noch geklärt, erst mal Umzug um Serverstruktur sicher zu stellen.

TOP 7: Anfragen an den Landesvorstand

Anfragen/Nr-00188
Thema: Lage der IT
Name: uk
Status: neu

Frage
In der letzten Sitzung des LaVo wurde die Lage der IT von "prekär" bis "alles in Ordnung" eingestuft. Ausgehend von der Tatsache, dass dem LaVo nach meiner Kenntnis die genaue Lage bekannt sein sollte, frage ich: "Wie kann es zu solchen grundverschiedenen Einschätzungen kommen?"

Guido wird darauf antworten in dem Sinne, dass wir dringend mehr Leute für die IT brauchen.


TOP 8: Neuigkeiten / Termine / Sonstiges

Antrag von Andreas vom 26.06.2016 an Vorstand auf Änderung der Zweckbestimmung des Beschlusses zur Unterstützung des Berliner Wahlkampfes(Hüpfburgprojekt). Wird auf nächster Sitzung behandelt.

ThomasB: Inaktive Gliederungen: Es gab dazu Anfragen. Es wird darum gebeten Vorschläge zu machen.

Guido: Die Berliner fangen an zu plakatieren, der Großteil beginnt am Freitag. Da wird Hilfe benötigt.

ThomasB: Morgen Mumble zu BTW-Kandidaten. Möglichst alle Direktkandidaten besetzen, da Sichtbarkeit und Verfügbarkeit auf dem Wahlzettel wichtig sind.

Samstag den 30.07.2016 ist die LGS ab 12.00 Uhr offen bis vorrausichtlich 20.00 Uhr. Wer helfen mag oder auch nicht kann vorbeikommen.

28.7. Schiedsgerichtsverhandlung zu Klage gegen die Akkreditierung LPT15.

TOP 9: Termin der nächsten Sitzung

Wird geklärt

TOP 10: Sonstiges

-

TOP11: Geschlossener Teil

TOP 12: Schließen der Sitzung

Sitzung endet um 22:05