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Vorstand/Protokolle/2022-12-07

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’’’Vorstandssitzung des Landesvorstandes, 07.12.2022

Ort

Mumble BB
Beginn: 20:30 Uhr
Pad: [1]
Aufzeichnung: https://crew.piraten-nbb.de/index.php/s/JAYDaKj9XkHtZqk
Dauer: maximal 90 Minuten, danach Vertagung auf Fortsetzungssitzung

Mitglieder des LaVo (Kopiervorlage)

Riccardo @DerRiccardo
Dirk Harder @HarderDi
Thomas Ney @neythomas
Stefan Günther @schugue
Axel Heidkamp

Teilnehmer

Riccardo @DerRiccardo
Thomas Ney @neythomas
Stefan Günther @schugue
Axel Heidkamp
  • Entschuldigt:
Dirk Harder @HarderDi
  • Gäste: 5


Tagesordnung

TOP 1: Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
TOP 2: Formalien der Sitzung
TOP 3: Tätigkeitsberichte der Vorstandsmitglieder
TOP 4: Aktuelles
TOP 5: Anträge und Anfragen an den Landesvorstand
TOP 6: Beschlussvorlagen im Landesvorstand
TOP 7: Sonstige Beschlussvorlagen
TOP 8: Umlaufbeschlüsse
TOP 9: Infos
TOP 10: Sonstiges
TOP 11: Termine der nächsten Arbeitstreffen und Sitzungen
TOP 12: Nichtöffentlicher Teil
TOP 13: Schließen der Sitzung

Audioaufzeichnung

Aufzeichnung: Link folgt

TOP 1: Begrüßung und Eröffnung der Sitzung

Riccardo eröffnet die Sitzung um 20:30

TOP 2: Formalien der Sitzung

  • Wahl des Versammlungsleiters: Riccardo Popp einstimmig gewählt
  • Wahl des Protokollführers: alle
  • Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung: Turnusmässige Sitzung und somit ordnungsgemäß
  • Feststellung der Beschlussfähigkeit: 4 von 5 anwesend; Beschlussfähigkeit somit gegeben
  • Abstimmung über die Tagesordnung: genehmigt
  • Genehmigung der Protokolle der letzten Sitzung: Das Protokoll wurde genehmigt

TOP 3: Tätigkeitsberichte der Vorstandsmitglieder

Dauer: ca. 10 Min

Riccardo @DerRiccardo (1V)

  • Besuch einer Online Veranstaltung der Grünen/EFA-Fraktion zum Thema Energie mit Frau Baerbock
  • Planung für Chatkontrolle Kampange mit weiteren LVs
  • Besuch BuVo Sitzung
  • Vernetzung mit NGO´s in Berlin und Brandenburg zur Planung möglicher Demonstrationen

Dirk Harder @HarderDi (2V)

Thomas Ney @neythomas (SM)

  • Papierkram für den LaVo (u. A. ReBe 2021, Protokoll LPT 22.1, Postablage)
  • Einladung für die Gründungsversammlung des RV West
  • Vorstands-Foo (v. A. OTRS)
  • Treffen der Bundeskassenprüfer besucht
  • Kommunalpolitik

Stefan Günther @schugue

  • Fraktions- und Ausschusssitzungen
  • aktuell stark beruflich eingebunden (Gutachten Ü7)

Axel Heidkamp (Beisitzer)


Bericht zu den Finanzen / Mitglieder

Konto MBS: 35.148,39 EUR
abzüglich: 459,89 EUR Guthaben RV DOS sowie 4.547,81 EUR Forderungen der Untergliederungen
zuzüglich 818,75 EUR Forderungen an die Untergliederungen
PayPal: 0,00 EUR
Handkasse: 125,68 EUR



Mitglieder

  • Stand
387 Mitglieder, davon mind. 48 Mitglieder stimmberechtigt (möglicherweise auch 50)


Rechtsgrundlagen für die Aufnahme eines neuen Mitgliedes
§2 Abs. 2 Satz 2 Landessatzung bestimmt zur Aufnahme von Neumitgliedern: Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand der niedrigsten Gliederung nach Zustimmung des Landesvorstandes. Diese gilt als erteilt, wenn der Landesvorstand sich nicht innerhalb von 14 Tagen zum Aufnahmeantrag äußert.
Daraus ergibt sich eine maximale Wartefrist von 14 Tagen nach Antragstellung für die Gültigkeit der Aufnahme.


TOP 4: Aktuelles

  • Hinweis auf aktuelle Probleme bei der Bundesbuchhaltung mit Bitte um Nachhaken, damit der Rebe 2021 nicht gefährdet wird

TOP 5: Anträge und Anfragen an den Landesvorstand

TOP 5.1 Anträge

Antrag A2022-003

  • Verteilung der Mitgliedsbeiträge, der Spenden und der staatlichen Teilfinanzierung im Landesverband Brandenburg

Hiermit wird beantragt, dass die Verteilung der Mitgliedsbeiträge und der staatlichen Teilfinanzierung im Landesverband Brandenburg gesetzes- und satzungskonform erfolgt. Im Einzelnen wird deshalb beantrag, dass a.) Mitgliedsbeiträge entsprechend § 6 des Abschnitts B: Finanzordnung, Unterpunkt B. Mitgliedsbeitrag der Bundessatzung zu verteilen sind b.) Spenden entsprechend § 14 des Abschnitts B: Finanzordnung, Unterpunkt C. Spenden jeder Untergliederung, bei der sie eingegangen sind, ungeteilt zustehen, sofern eine Zweckbindung nichts anderes vorschreibt. c.) der Anteil der staatlichen Teilfinanzierung entsprechend § 15 des Abschnitts B. Finanzordnung, Unterpunkt D. Staatliche Teilfinanzierung ausschließlich dem Landesverband Brandenburg zusteht. Darüber hinaus wird beantragt, dass für die Durchführung von Wahlkämpfen auf kommunaler Ebene auf Antrag von Kandidierenden oder Untergliederungsvorständen ein vom Landesvorstand festzulegender Betrag als Wahlkampfkostenzuschuss an den Antragsteller ausgezahlt wird, sobald Kandidierende benannt und von der Wahlleitung zur Wahl zugelassen wurden.

  • Begründung:

I. Verteilung der Mitgliedsbeiträge § 6 des Abschnitts B: Finanzordnung, Unterpunkt B. Mitgliedsbeitrag der Bundessatzung regelt die Aufteilung des Mitgliedsbeitrags. Danach ist der Mitgliedsbeitrag vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrages erhält der Bundesverband. Ist in der Satzung des Landesverbandes keine anderslautende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel des Mitgliedbeitrages: Der Landesverband erhält 20%. Der für das Mitglied zuständige Bezirksverband erhält 10%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 10%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%. Sollte kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband und/oder Kreisverband und/oder Bezirksverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an die nächsthöhere Gliederung. Übertragen auf den Landesverband Brandenburg bedeutet dies, dass dem Landesverband 30% zusteht, da es keine Bezirksverbände gibt. Solange es keine Ortsverbände gibt, stehen den Kreisverbänden ebenfalls 30% des Beitrags zu. In Bezug auf die Aufteilung des Mitgliedsbeitrages erlaubt die Bundessatzung in § 9 „Weiterführende Regelungen“ durch die Untergliederungen. Entsprechend weitergehende Regelungen zur Verteilung der Anteile an den Mitgliedsbeiträgen wurden im Landesverband Brandenburg nicht getroffen. Die Aufteilung der Mitgliedsbeiträge im Verhältnis 40% Bundesverband 30% Landesverband 30% Kreisverband ist daher abschließend geregelt.

II. Verteilung der Spenden § 14 des Abschnitts B: Finanzordnung, Unterpunkt C. Spenden regelt abschließend, dass jeder Gliederung die bei ihr eingegangenen Spenden ungeteilt zustehen, sofern eine Zweckbindung nichts anderes vorschreibt. Die durch Spendeneinnahmen beeinflussten Einnahmen aus der staatlichen Teilfinanzierung sind explizit nicht aufgeführt und somit nicht zu berücksichtigen.

III. Verteilung der staatlichen Teilfinanzierung § 15 des Abschnitts B. Finanzordnung, Unterpunkt D. Staatliche Teilfinanzierung, regelt abschließend die innerparteiliche Verteilung der staatlichen Teilfinanzierung. Gemäß § 15 Absatz 7 werden die nach Abzug aus Absatz 6 verbliebenen Mittel des innerparteilichen Finanzausgleichs nach einem festgelegten Schlüssel an die Landesverbände verteilt. Eine weitergehende Verteilung an Untergliederungen unterhalb der Landesebene ist nach der Bundessatzung nicht vorgesehen.

Gesetzliche Grundlage Rechtliche Grundlage ist § 22 Parteiengesetz „Parteiinterner Finanzausgleich“. Danach haben die Bundesverbände der Parteien für einen angemessenen Finanzausgleich für ihre Landesverbände Sorge zu tragen. Dem Parteiengesetzt wird durch § 15 des Abschnitts B. Finanzordnung, Unterpunkt D. Staatliche Teilfinanzierung Rechnung getragen. Ein gesetzlicher oder satzungsgemäßer Anspruch auf die anteilige Weiterleitung der Mittel aus der stattlichen Teilfinanzierung an Untergliederungen unterhalb der Landesverbandsebene ist nicht gegeben.

Unabhängig davon kann der zuständige Landesvorstand jedoch im Rahmen der Haushaltsplanung Mittel zur Unterstützung von Untergliederungen, z.B. für Wahlkämpfe auf kommunaler Ebene, einplanen.

Diskussion:

Abstimmung:

  • Ja:
  • Nein:
  • Enthaltung:
  • Ergebnis:

Der Antrag wird auf die nächste Arbeits- und Vorstandssitzung vertagt. Der Antragsteller soll hierzu zur näheren Erläuterung eingeladen werden.

Antrag A2022-004

  • Der Landesvorstand möge beschließen, die Anträge auf Beitragsminderung für das Jahr 2023 aus besonderem Grund auch über den 31.12.2022 hinaus zu bearbeiten, sofern diese bis zum 31.03.2023 beim Landesvorstand eingegangen sind, da die Bundesmitgliederverwaltung derzeit technische Schwierigkeiten hat, Beitragsminderungen zu hinterlegen.
  • Begründung:
  • Es ist durchaus möglich, das Mitglieder es vergessen diese Anträge bis 31. Dez. des Vorjahres zu stellen und sollte kein Grund sein deshalb austreten zu müssen.

Diskussion:

Abstimmung:

  • Ja: Stefan, Thomas Ney, Riccardo, Axel
  • Nein:
  • Enthaltung:
  • Ergebnis:


Budget für Kampagne gegen Chatkontrolle

Der Landesvorstand möge beschließen, für eine Großplakat Kampagne zum Thema Chat-Kontrolle wird ein Budget in Höhe von maximal 1.500,00€ bereitgestellt. Spenden und Zuwendungen für diesen Zweck erhöhen das Budget. Begründung: Die Chat-Kontrolle betrifft eines unserer Kernthemen, die geplanten Vorhaben der EU Kommission sind ein massiver Eingriff in die Freiheit jedes einzelnen Bürger. Es ist unsere Aufgabe darauf aufmerksam zu machen und unsere Anliegen zu diesem Thema zu bewerben.

Diskussion:

Abstimmung:

  • Ja: Thomas Ney, Stefan,Axel, Riccardo
  • Nein:
  • Enthaltung:
  • Ergebnis:

Antrag kommissarischer Vorstand RV Süd

  • Der Landesvorstand möge beschließen: Das Mitglied Sebastian Krone wird als kommissarischer Vorstand für den Regionalverband Süd durch den Landesvorstand Brandenburg ernannt.
  • Begründung: Aufgrund fehlender Vorstände im Regionalverband Süd ist es gegeben, einen kommissarischen Vorstand zu ernennen.

Diskussion: förmliche Bestellung

Abstimmung:

  • Ja: Riccardo, Thomas Ney, Stefan, Axel
  • Nein:
  • Enthaltung:
  • Ergebnis:

Antrag kommissarischer Vorstand KV TF

  • Der Landesvorstand möge beschließen: Das Mitglied …. wird als kommissarischer Vorstand für den Regionalverband Teltow- Fläming durch den Landesvorstand Brandenburg ernannt.
  • Begründung: Aufgrund fehlender Vorstände im Regionalverband Teltow-Fläming ist es gegeben einen kommissarischer Vorstand zu ernennen.

Diskussion:


Abstimmung:

  • Ja:
  • Nein:
  • Enthaltung:
  • Ergebnis:

Der Antrag wird bis auf Weiteres zurückgestellt.

Antrag Onlineparteitag

  • Der Landesvorstand möge beschließen: Der Landesvorstand lädt die Mitglieder des Landesverbandes am Samstag den 25.03.2023 mit einer vorläufigen Tagesordnung zum Onlineparteitag ein. Die Einladung sollte in der ersten Januar Woche erfolgen, so dass den Mitgliedern eine ausreichende Planung möglich ist.
  • Begründung: Für eine vernünftige Planung unserer Mitglieder ist es erforderlich, frühzeitig mit planbaren Terminen zu starten. Da unsere Satzung Onlineparteitage zu lässt, sollten wir aus Gründen der Teilhabe das Format nutzen.

Diskussion:

Abstimmung:

  • Ja: Thomas Ney, Axel, Stefan,Riccardo
  • Nein:
  • Enthaltung:
  • Ergebnis:

TOP 5.2: Anfragen

  • keine

TOP 6: Infos

  • keine

TOP 7: Sonstiges

  • Probleme mit der Abwicklung des Mietverhältnisses der alten LGS.
  • Hat der LaVo die Mail vom BuVo, eine „SG Aufzeichnungen“ zu gründen, erhalten? Riccardo teilt dem BuVo mit, das Brandenburg einer SG zustimmt.
  • Axel berichtet über das Thema Website

TOP 8: Termine der nächsten Arbeitstreffen und Sitzungen

  • Nächste Vorstandssitzung: 11.01.2023, 20:30 Uhr
  • Nachstes Arbeitstreffen: 06.01.2023, 17:30 Uhr

TOP 9: Nichtöffentlicher Teil

  • entfällt

TOP 10: Schließen der Sitzung

  • Schluss der Sitzung 22:35 Uhr