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Wahlen/Bundestagswahl 2021: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 28. Juni 2021, 21:38 Uhr

AG Taskforce Wahlkampf | Bundestagswahl 2021 | Treffen und Protokolle | Geschäftsordnung | Anträge | Anfragen | Beschlüsse | Budget | Wahltermine | Wahlplakate | Archiv

Bundestagswahl 2021: Übersicht | Wahlkampf | Aufstellungsversammlungen | Protokoll | Kandidaten

Aufstellungsversammlungen

Kandidaten-Bewerbungen

Kandidaten, die sich für die Aufstellung bewerben, werden gebeten, sich hier einzutragen. Wer sich zur Aufstellung als Kandidat für die Bundestagswahlen 2021 bewerben möchte, legt bitte eine Kandidatenseite an.

Der erste Schritt zum Anlegen einer Wiki-Seite: einfach hier auf 'neue Wiki-Seite für Kandidatur erstellen' klicken:

Auf der neuen Seite bitte die Vorlage ausfüllen. Die Seiten erscheinen nach Speicherung automatisch in der unteren Übersicht.

BTW2021 WKBRB.png
Kandidatur Name Landesliste Wunschlistenplatz Direktkandidat Wahlkreis
Kandidatur-006 Guido Körber ja hinten ja 62
Kandidatur-005 Stefan Günther ja egal ja 57
Kandidatur-004 Ulf Makarski ja ab 2., egal nein -
Kandidatur-003 Thomas Ney ja ab 2, egal ja 58
Kandidatur-002 Ulyana Ney ja ab 2, egal ja 63
Kandidatur-001 Thomas Bennühr ja egal ja 61

Zeitplan

Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag wird am 26. September 2021 stattfinden.

Datum Ereignis
21. Juni 2021 bis 18 Uhr
(97. Tag vor der Wahl)
Anzeige der Wahlbeteiligung beim Bundeswahlleiter (durch die Bundespartei)
9. Juli 2021
(79. Tag vor der Wahl)
spätester Termin für die verbindliche Feststellung der Wahlzulassung von Parteien durch den Bundeswahlausschuss (Eine Beschwerde nicht zugelassener Parteien ist bis zum 75. Tag vor der Wahl [13.07.] möglich. Das BVerfG muss dann bis zum 59. Tag vor der Wahl [29.07.] entscheiden
19. Juli 2021 bis 18 Uhr
(69. Tag vor der Wahl)
Letzter Termin, um Kreiswahlvorschläge von Parteien und Einzelbewerbern (inkl. UU!) beim Kreiswahlleiter, Landeslisten beim Landeswahlleiter schriftlich einzureichen
26. Juli 2021
(2 Monate vor der Wahl)
Beginn des Plakatierungszeitraumes (siehe Allgemeinverfügung des Landes, sowie rechtliche Einschätzung zu Sondernutzungsgebühren)
30. Juli 2021
(58. Tag vor der Wahl)
Entscheidung des Landeswahlausschusses über die Zulassung der Landeslisten sowie der Kreiswahlausschüsse über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge (Eine Beschwerde nicht zugelassender Parteien ist bis zum 55. Tag vor der Wahl [02.08.] beim nächsthöheren Wahlausschuss möglich. Dieser hat dann bis zum 52. Tag vor der Wahl [05.08.] abschließend zu entscheiden.)
9. August 2021
(48. Tag vor der Wahl)
Letzter Tag für die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Landeslisten durch den Landeswahlleiter und der zugelassenen Kreiswahlvorschläge durch die Kreiswahlleiter.
15. August 2021
(42. Tag vor der Wahl)
Stichtag für die Eintragung ins Wählerverzeichnis (und damit Ermittlung der Wahlberechtigung)
5. September 2021
(21. Tag vor der Wahl)
Spätester Termin der Wahlbenachrichtigung; Beginn der Briefwahl
26. September 2021 Wahltag

In den AVs aufgestellte Kandidaten

Landesliste

Die AVBB21 hat am 28.3.2021 die Listenreihenfolge festgelegt und diese Liste mittels schriftlicher Wahl bestätigt. Die Auszählung der schriftlichen Wahl fand am 17.04.2021 in der LGS statt.

Folgende Kandidaten wurden von der Aufstellungsversammlung gewählt:

# Name Kontaktdaten
1 Stefan Günther
2 Thomas Bennühr
3 Thomas Ney E-Mail
4 Ulf Makarski
5 Ulyana Ney
6 Axel Heidkamp
7 Guido Körber Email

Direktwahlkreise

Folgende Direktkandidaten wurden von den jeweiligen Aufstellungsversammlungen am 18.04.2021/01.05.2021 benannt und wurden bis zum 15.5.2021 im schriftlichen Verfahren gewählt:

WK Name Kandidat Kontaktdaten
56 Prignitz – Ostprignitz-Ruppin – Havelland I
Landkreis Prignitz, Landkreis Ostprignitz-Ruppin, vom Landkreis Havelland die Stadt Nauen sowie die Ämter Friesack, Nennhausen und Rhinow
Axel Heidkamp
57 Uckermark – Barnim I
Landkreis Uckermark, vom Landkreis Barnim die Gemeinden Eberswalde, Schorfheide und Wandlitz sowie die Ämter Biesenthal-Barnim, Britz-Chorin-Oderberg und Joachimsthal (Schorfheide)
Stefan Günther
58 Oberhavel – Havelland II
Landkreis Oberhavel, vom Landkreis Havelland die Gemeinden Brieselang, Dallgow-Döberitz, Falkensee, Ketzin/Havel, Schönwalde-Glien und Wustermark
Thomas Ney
59 Märkisch-Oderland – Barnim II
Landkreis Märkisch-Oderland, vom Landkreis Barnim die Gemeinden Ahrensfelde, Bernau bei Berlin, Panketal und Werneuchen
(Noch) kein Kandidat
60 Brandenburg a.d. Havel – Potsdam-Mittelmark I – Havelland III – Teltow-Fläming I
Brandenburg an der Havel, vom Landkreis Potsdam-Mittelmark die Gemeinden Beelitz, Bad Belzig, Groß Kreutz (Havel), Kloster Lehnin, Seddiner See, Treuenbrietzen, Werder (Havel) und Wiesenburg/Mark sowie die Ämter Beetzsee, Brück, Niemegk, Wusterwitz und Ziesar, vom Landkreis Havelland die Gemeinden Milower Land, Premnitz und Rathenow, vom Landkreis Teltow-Fläming die Gemeinden Jüterbog und Niedergörsdorf
Mathias Täge
61 Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow-Fläming II
Potsdam, vom Landkreis Potsdam-Mittelmark die Gemeinden Kleinmachnow, Michendorf, Nuthetal, Schwielowsee, Stahnsdorf und Teltow, vom Landkreis Teltow-Fläming die Stadt Ludwigsfelde
(Noch) kein Kandidat
62 Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I
Landkreis Dahme-Spreewald, vom Landkreis Teltow-Fläming die Gemeinden Am Mellensee, Baruth/Mark, Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren, Luckenwalde, Nuthe-Urstromtal, Rangsdorf, Trebbin und Zossen sowie das Amt Dahme/Mark, vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz die Stadt Lübbenau
Guido Körber
63 Frankfurt (Oder) – Oder-Spree
Frankfurt (Oder), Landkreis Oder-Spree
(Noch) kein Kandidat
64 Cottbus – Spree-Neiße
Cottbus, Landkreis Spree-Neiße
(Noch) kein Kandidat
65 Elbe-Elster – Oberspreewald-Lausitz II
Landkreis Elbe-Elster, Landkreis Oberspreewald-Lausitz ohne die Stadt Lübbenau
(Noch) kein Kandidat

Protokolle Der Aufstellungsversammlungen.

Unterstützerunterschriften

Die Unterschriften müssen auf amtlichen Formblättern (Anlage 14 BWO) eingereicht werden. Zudem muss das Wahlrecht der Unterzeichner vom jeweiligen Einwohnermeldeamt bestätigt werden.

Landesliste

Zur Zulassung der Landesliste benötigen wir 500 Unterstützerunterschriften. (§ 27 Absatz 1 Satz 2 BWG, 26. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes)

Zum Formular für Unterstützerunterschriften für die Landesliste

Landesliste (aktualisiert: 28.06.2021, bearbeiten) (Deadline: unbekannt)
0 % 37 %
0 bestätigt 185 (noch) nicht bestätigt / ungültig 185 von 500 gesammelt



davon Landes-UUs die noch nicht in der LGS sind:

Name Stück davon bestätigt
Guido 24 0
Thomas Ney 116 0
Stefan 1 0
Thomas Bennühr 12 0
Ulf Makarski 2 0
Bastian 30 -
Du? - -

Direktkandidaten

Direktkandidaten benötigen zur Wahlzulassung 50 Unterstützerunterschriften. (§ 20 Absatz 2 Satz 2 BWG, 26. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes)

WK Name Kandidat Stand
56 Prignitz – Ostprignitz-Ruppin – Havelland I
Landkreis Prignitz, Landkreis Ostprignitz-Ruppin, vom Landkreis Havelland die Stadt Nauen sowie die Ämter Friesack, Nennhausen und Rhinow
Axel Heidkamp UU-Formular
WK 56 (aktualisiert: 28.06.2021, bearbeiten) (Deadline: unbekannt)
0 % 0 %
0 bestätigt 0 (noch) nicht bestätigt / ungültig 0 von 50 gesammelt


57 Uckermark – Barnim I
Landkreis Uckermark, vom Landkreis Barnim die Gemeinden Eberswalde, Schorfheide und Wandlitz sowie die Ämter Biesenthal-Barnim, Britz-Chorin-Oderberg und Joachimsthal (Schorfheide)
Stefan Günther UU-Formular
WK 57 (aktualisiert: 28.06.2021, bearbeiten) (Deadline: unbekannt)
0 % 0 %
0 bestätigt 0 (noch) nicht bestätigt / ungültig 0 von 50 gesammelt


58 Oberhavel – Havelland II
Landkreis Oberhavel, vom Landkreis Havelland die Gemeinden Brieselang, Dallgow-Döberitz, Falkensee, Ketzin/Havel, Schönwalde-Glien und Wustermark
Thomas Ney UU-Formular
WK 58 (aktualisiert: 28.06.2021, bearbeiten) (Deadline: unbekannt)
0 % 86 %
0 bestätigt 43 (noch) nicht bestätigt / ungültig 43 von 50 gesammelt


59 Märkisch-Oderland – Barnim II
Landkreis Märkisch-Oderland, vom Landkreis Barnim die Gemeinden Ahrensfelde, Bernau bei Berlin, Panketal und Werneuchen
(Noch) kein Kandidat
60 Brandenburg a.d. Havel – Potsdam-Mittelmark I – Havelland III – Teltow-Fläming I
Brandenburg an der Havel, vom Landkreis Potsdam-Mittelmark die Gemeinden Beelitz, Bad Belzig, Groß Kreutz (Havel), Kloster Lehnin, Seddiner See, Treuenbrietzen, Werder (Havel) und Wiesenburg/Mark sowie die Ämter Beetzsee, Brück, Niemegk, Wusterwitz und Ziesar, vom Landkreis Havelland die Gemeinden Milower Land, Premnitz und Rathenow, vom Landkreis Teltow-Fläming die Gemeinden Jüterbog und Niedergörsdorf
Mathias Täge UU-Formular
WK 60 (aktualisiert: 28.06.2021, bearbeiten) (Deadline: unbekannt)
0 % 0 %
0 bestätigt 0 (noch) nicht bestätigt / ungültig 0 von 50 gesammelt


61 Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow-Fläming II
Potsdam, vom Landkreis Potsdam-Mittelmark die Gemeinden Kleinmachnow, Michendorf, Nuthetal, Schwielowsee, Stahnsdorf und Teltow, vom Landkreis Teltow-Fläming die Stadt Ludwigsfelde
(Noch) kein Kandidat
62 Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I
Landkreis Dahme-Spreewald, vom Landkreis Teltow-Fläming die Gemeinden Am Mellensee, Baruth/Mark, Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren, Luckenwalde, Nuthe-Urstromtal, Rangsdorf, Trebbin und Zossen sowie das Amt Dahme/Mark, vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz die Stadt Lübbenau
Guido Körber UU-Formular
WK 62 (aktualisiert: 28.06.2021, bearbeiten) (Deadline: unbekannt)
0 % 44 %
0 bestätigt 22 (noch) nicht bestätigt / ungültig 22 von 50 gesammelt


63 Frankfurt (Oder) – Oder-Spree
Frankfurt (Oder), Landkreis Oder-Spree
(Noch) kein Kandidat
64 Cottbus – Spree-Neiße
Cottbus, Landkreis Spree-Neiße
(Noch) kein Kandidat
65 Elbe-Elster – Oberspreewald-Lausitz II
Landkreis Elbe-Elster, Landkreis Oberspreewald-Lausitz ohne die Stadt Lübbenau
(Noch) kein Kandidat

Wahlkampf

Informationen zum Wahlkampf werden auf einer eigenen Unterseite gesammelt.

Rechtliche Grundlagen

Wählbarkeit

Wählbar sind Deutsche, die am Tag der Wahl 18 Jahre und älter sind und denen nicht die Wählbarkeit aberkannt wurde. Einzelbewerber können in einem beliebigen Wahlkreis in Deutschland kandidieren ohne dort einen Wohnsitz haben zu müssen. Bewerber auf der Landesliste müssen im jeweiligen Bundesland (hier: Brandenburg) ihren Wohnsitz haben.

Aufstellung von Bewerbern (§ 21 BWG)

Für das Aufstellungsverfahren von Parteibewerbern gelten für die Direktkandidaten in den Wahlkreisen sowie für die Landesliste die gleichen Voraussetzungen.

Als Bewerber einer Partei kann nur benannt werden, wer nicht Mitglied einer anderen Partei ist. Bewerber dürfen bei Kreiswahlvorschlägen nur von den in dem jeweiligen Wahlkreis, bei Landeslisten nur von den im jeweiligen Land wahlberechtigten Parteimitgliedern gewählt werden. Die Wahlen der Bewerber müssen in geheimer Abstimmung erfolgen. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist dabei vorschlagsberechtigt. In der Versammlung muss den Bewerbern Gelegenheit gegeben werden, sich und ihr Programm in angemessener Zeit vorzustellen (mindestens 5 - 10 Minuten).

Über die erfolgte Aufstellungsversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen (Anlage 17 Bundeswahlordnung für Kreiswahlvorschläge und Anlage 23 Bundeswahlordnung für Landeslisten).

Einzureichende Unterlagen (§ 19 BWG)

Einem Kreiswahlvorschlag sind beizufügen:

  • Zustimmungserklärung des Bewerbers (Anlage 15 BWO),
  • Wählbarkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde (Anlage 16 BWO),
  • die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften
  • Versicherung an Eides statt des Bewerbers, dass er/sie nicht Mitglied einer anderen Partei ist (Bestandteil der Anlage 15 BWO),
  • eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung, in der der Bewerber aufgestellt worden ist (Anlage 17 BWO), mit der Versicherung an Eides statt des Versammlungsleiters und zwei von der Versammlung bestimmter Teilnehmer (Anlage 18).

Sonstiges

  • Impressumspflicht: "Veröffentlichungen, die von Wahlvorschlagsträgern, Unterstützergruppen und anderen Interessenverbänden im Zusammenhang mit Wahlen herausgegeben werden (Plakate, Flyer, Wurfsendungen etc.) sind Druckerzeugnisse im Sinne des Brandenburgischen Pressegesetzes (BbgPG). Sie unterliegen der Impressumspflicht des § 8 BbgPG. Der Impressumgpflicht wird insbesondere nicht genüge geleistet, wenn lediglich eine E-Mail-Adresse angegeben wird. Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar."

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