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Wahlen/Bundestagswahl 2021

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Bundestagswahl 2021: Übersicht | Wahlkampf | Aufstellungsversammlungen | Protokoll | Kandidaten


Zeitplan

Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag wird gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes spätestens am 24. Oktober 2021 stattfinden. Der Wahltermin ist noch nicht festgelegt. Daher liegt auch noch kein Zeitplan vor.

Anmerkung zum Zeitplan: 100 Tage vor der Wahl ist etwa der 15.7.2021. Seid vorbereitet ;-)

  • 97. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr: Anzeige der Wahlbeteiligung beim Bundeswahlleiter durch die Bundespartei
  • 79. Tag vor der Wahl: spätester Termin für die verbindliche Feststellung der Wahlzulassung von Parteien durch den Bundeswahlausschuss (Eine Beschwerde nicht zugelassener Parteien ist bis zum 75. Tag vor der Wahl möglich)
  • 69. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr: Kreiswahlvorschläge von Parteien und Einzelbewerbern beim Kreiswahlleiter, Landeslisten beim Landeswahlleiter schriftlich einzureichen
  • 58. Tag vor der Wahl: Entscheidung des Landeswahlausschusses über die Zulassung der Landeslisten sowie der Kreiswahlausschüsse über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge (Eine Beschwerde nicht zugelassender Parteien ist bis zum 55. Tag vor der Wahl möglich)
  • 48. Tag vor der Wahl: Letzter Tag für die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Landeslisten durch den Landeswahlleiter und der zugelassenen Kreiswahlvorschläge durch die Kreiswahlleiter.

Aufstellungsversammlung

Die Aufstellungsversammlungen 2020 zur BTW 2021 sind für den 29.11.2020 geplant.

Kandidaten

BTW2021 WKBRB.png

Kandidaten werden gebeten, sich auf der Kandidatenseite einzutragen.

Landesliste

Folgende Kandidaten wurden von der Aufstellungsversammlung gewählt:

# Name
1 (noch) kein Kandidat
2 (noch) kein Kandidat
3 (noch) kein Kandidat
4 (noch) kein Kandidat
5 (noch) kein Kandidat
6 (noch) kein Kandidat
7 (noch) kein Kandidat
8 (noch) kein Kandidat
9 (noch) kein Kandidat
10 (noch) kein Kandidat

Direktwahlkreise

Folgende Direktkandidaten wurden von den jeweiligen Aufstellungsversammlungen gewählt:

WK Name Kandidat
56 Prignitz – Ostprignitz-Ruppin – Havelland I
Landkreis Prignitz, Landkreis Ostprignitz-Ruppin, vom Landkreis Havelland die Stadt Nauen sowie die Ämter Friesack, Nennhausen und Rhinow
(Noch) kein Kandidat
57 Uckermark – Barnim I
Landkreis Uckermark, vom Landkreis Barnim die Gemeinden Eberswalde, Schorfheide und Wandlitz sowie die Ämter Biesenthal-Barnim, Britz-Chorin-Oderberg und Joachimsthal (Schorfheide)
(Noch) kein Kandidat
58 Oberhavel – Havelland II
Landkreis Oberhavel, vom Landkreis Havelland die Gemeinden Brieselang, Dallgow-Döberitz, Falkensee, Ketzin/Havel, Schönwalde-Glien und Wustermark
(Noch) kein Kandidat
59 Märkisch-Oderland – Barnim II
Landkreis Märkisch-Oderland, vom Landkreis Barnim die Gemeinden Ahrensfelde, Bernau bei Berlin, Panketal und Werneuchen
(Noch) kein Kandidat
60 Brandenburg a.d. Havel – Potsdam-Mittelmark I – Havelland III – Teltow-Fläming I
Brandenburg an der Havel, vom Landkreis Potsdam-Mittelmark die Gemeinden Beelitz, Bad Belzig, Groß Kreutz (Havel), Kloster Lehnin, Seddiner See, Treuenbrietzen, Werder (Havel) und Wiesenburg/Mark sowie die Ämter Beetzsee, Brück, Niemegk, Wusterwitz und Ziesar, vom Landkreis Havelland die Gemeinden Milower Land, Premnitz und Rathenow, vom Landkreis Teltow-Fläming die Gemeinden Jüterbog und Niedergörsdorf
(Noch) kein Kandidat
61 Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow-Fläming II
Potsdam, vom Landkreis Potsdam-Mittelmark die Gemeinden Kleinmachnow, Michendorf, Nuthetal, Schwielowsee, Stahnsdorf und Teltow, vom Landkreis Teltow-Fläming die Stadt Ludwigsfelde
(Noch) kein Kandidat
62 Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I
Landkreis Dahme-Spreewald, vom Landkreis Teltow-Fläming die Gemeinden Am Mellensee, Baruth/Mark, Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren, Luckenwalde, Nuthe-Urstromtal, Rangsdorf, Trebbin und Zossen sowie das Amt Dahme/Mark, vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz die Stadt Lübbenau
(Noch) kein Kandidat
63 Frankfurt (Oder) – Oder-Spree
Frankfurt (Oder), Landkreis Oder-Spree
(Noch) kein Kandidat
64 Cottbus – Spree-Neiße
Cottbus, Landkreis Spree-Neiße
(Noch) kein Kandidat
65 Elbe-Elster – Oberspreewald-Lausitz II
Landkreis Elbe-Elster, Landkreis Oberspreewald-Lausitz ohne die Stadt Lübbenau
(Noch) kein Kandidat

Unterstützerunterschriften

Die Unterschriften müssen auf amtlichen Formblättern (Anlage 14 BWO) eingereicht werden. Zudem muss das Wahlrecht der Unterzeichner vom jeweiligen Einwohnermeldeamt bestätigt werden.

Landesliste

Zur Zulassung der Landesliste benötigen wir 2.000 Unterstützerunterschriften. (§ 27 Absatz 1 Satz 2 BWG)

Landesliste (aktualisiert: 17.11.2020, bearbeiten) (Deadline: unbekannt)
0 % 0 %
0 bestätigt 0 (noch) nicht bestätigt / ungültig 0 von 2000 gesammelt



Direktkandidaten

Direktkandidaten benötigen zur Wahlzulassung 200 Unterstützerunterschriften. (§ 20 Absatz 2 Satz 2 BWG)

WK Name Kandidat Stand
56 Prignitz – Ostprignitz-Ruppin – Havelland I
Landkreis Prignitz, Landkreis Ostprignitz-Ruppin, vom Landkreis Havelland die Stadt Nauen sowie die Ämter Friesack, Nennhausen und Rhinow
(Noch) kein Kandidat
WK 56 (aktualisiert: 17.11.2020, bearbeiten) (Deadline: unbekannt)
0 % 0 %
0 bestätigt 0 (noch) nicht bestätigt / ungültig 0 von 200 gesammelt


57 Uckermark – Barnim I
Landkreis Uckermark, vom Landkreis Barnim die Gemeinden Eberswalde, Schorfheide und Wandlitz sowie die Ämter Biesenthal-Barnim, Britz-Chorin-Oderberg und Joachimsthal (Schorfheide)
(Noch) kein Kandidat
WK 57 (aktualisiert: 17.11.2020, bearbeiten) (Deadline: unbekannt)
0 % 0 %
0 bestätigt 0 (noch) nicht bestätigt / ungültig 0 von 200 gesammelt


58 Oberhavel – Havelland II
Landkreis Oberhavel, vom Landkreis Havelland die Gemeinden Brieselang, Dallgow-Döberitz, Falkensee, Ketzin/Havel, Schönwalde-Glien und Wustermark
(Noch) kein Kandidat
WK 58 (aktualisiert: 17.11.2020, bearbeiten) (Deadline: unbekannt)
0 % 0 %
0 bestätigt 0 (noch) nicht bestätigt / ungültig 0 von 200 gesammelt


59 Märkisch-Oderland – Barnim II
Landkreis Märkisch-Oderland, vom Landkreis Barnim die Gemeinden Ahrensfelde, Bernau bei Berlin, Panketal und Werneuchen
(Noch) kein Kandidat
WK 59 (aktualisiert: 17.11.2020, bearbeiten) (Deadline: unbekannt)
0 % 0 %
0 bestätigt 0 (noch) nicht bestätigt / ungültig 0 von 200 gesammelt


60 Brandenburg a.d. Havel – Potsdam-Mittelmark I – Havelland III – Teltow-Fläming I
Brandenburg an der Havel, vom Landkreis Potsdam-Mittelmark die Gemeinden Beelitz, Bad Belzig, Groß Kreutz (Havel), Kloster Lehnin, Seddiner See, Treuenbrietzen, Werder (Havel) und Wiesenburg/Mark sowie die Ämter Beetzsee, Brück, Niemegk, Wusterwitz und Ziesar, vom Landkreis Havelland die Gemeinden Milower Land, Premnitz und Rathenow, vom Landkreis Teltow-Fläming die Gemeinden Jüterbog und Niedergörsdorf
(Noch) kein Kandidat
WK 60 (aktualisiert: 17.11.2020, bearbeiten) (Deadline: unbekannt)
0 % 0 %
0 bestätigt 0 (noch) nicht bestätigt / ungültig 0 von 200 gesammelt


61 Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow-Fläming II
Potsdam, vom Landkreis Potsdam-Mittelmark die Gemeinden Kleinmachnow, Michendorf, Nuthetal, Schwielowsee, Stahnsdorf und Teltow, vom Landkreis Teltow-Fläming die Stadt Ludwigsfelde
(Noch) kein Kandidat
WK 61 (aktualisiert: 17.11.2020, bearbeiten) (Deadline: unbekannt)
0 % 0 %
0 bestätigt 0 (noch) nicht bestätigt / ungültig 0 von 200 gesammelt


62 Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I
Landkreis Dahme-Spreewald, vom Landkreis Teltow-Fläming die Gemeinden Am Mellensee, Baruth/Mark, Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren, Luckenwalde, Nuthe-Urstromtal, Rangsdorf, Trebbin und Zossen sowie das Amt Dahme/Mark, vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz die Stadt Lübbenau
(Noch) kein Kandidat
WK 62 (aktualisiert: 17.11.2020, bearbeiten) (Deadline: unbekannt)
0 % 0 %
0 bestätigt 0 (noch) nicht bestätigt / ungültig 0 von 200 gesammelt


63 Frankfurt (Oder) – Oder-Spree
Frankfurt (Oder), Landkreis Oder-Spree
(Noch) kein Kandidat
WK 63 (aktualisiert: 17.11.2020, bearbeiten) (Deadline: unbekannt)
0 % 0 %
0 bestätigt 0 (noch) nicht bestätigt / ungültig 0 von 200 gesammelt


64 Cottbus – Spree-Neiße
Cottbus, Landkreis Spree-Neiße
(Noch) kein Kandidat
WK 64 (aktualisiert: 17.11.2020, bearbeiten) (Deadline: unbekannt)
0 % 0 %
0 bestätigt 0 (noch) nicht bestätigt / ungültig 0 von 200 gesammelt


65 Elbe-Elster – Oberspreewald-Lausitz II
Landkreis Elbe-Elster, Landkreis Oberspreewald-Lausitz ohne die Stadt Lübbenau
(Noch) kein Kandidat
WK 65 (aktualisiert: 17.11.2020, bearbeiten) (Deadline: unbekannt)
0 % 0 %
0 bestätigt 0 (noch) nicht bestätigt / ungültig 0 von 200 gesammelt


Wahlkampf

folgt

Rechtliche Grundlagen

Wählbarkeit

Wählbar sind Deutsche, die am Tag der Wahl 18 Jahre und älter sind und denen nicht die Wählbarkeit aberkannt wurde. Einzelbewerber können in einem beliebigen Wahlkreis in Deutschland kandidieren ohne dort einen Wohnsitz haben zu müssen. Bewerber auf der Landesliste müssen im jeweiligen Bundesland (hier: Brandenburg) ihren Wohnsitz haben.

Aufstellung von Bewerbern (§ 21 BWG)

Für das Aufstellungsverfahren von Parteibewerbern gelten für die Direktkandidaten in den Wahlkreisen sowie für die Landesliste die gleichen Voraussetzungen.

Als Bewerber einer Partei kann nur benannt werden, wer nicht Mitglied einer anderen Partei ist. Bewerber dürfen bei Kreiswahlvorschlägen nur von den in dem jeweiligen Wahlkreis, bei Landeslisten nur von den im jeweiligen Land wahlberechtigten Parteimitgliedern gewählt werden. Die Wahlen der Bewerber müssen in geheimer Abstimmung erfolgen. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist dabei vorschlagsberechtigt. In der Versammlung muss den Bewerbern Gelegenheit gegeben werden, sich und ihr Programm in angemessener Zeit vorzustellen (mindestens 5 - 10 Minuten).

Über die erfolgte Aufstellungsversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen (Anlage 17 Bundeswahlordnung für Kreiswahlvorschläge und Anlage 23 Bundeswahlordnung für Landeslisten).

Einzureichende Unterlagen (§ 19 BWG)

Einem Kreiswahlvorschlag sind beizufügen:

  • Zustimmungserklärung des Bewerbers (Anlage 15 BWO),
  • Wählbarkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde (Anlage 16 BWO),
  • die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften
  • Versicherung an Eides statt des Bewerbers, dass er/sie nicht Mitglied einer anderen Partei ist (Bestandteil der Anlage 15 BWO),
  • eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung, in der der Bewerber aufgestellt worden ist (Anlage 17 BWO), mit der Versicherung an Eides statt des Versammlungsleiters und zwei von der Versammlung bestimmter Teilnehmer (Anlage 18).

Weitere Informationen