Cottbus/Treffen/2010-10-11
- TOP 1 Übergabe des alten Vorstandes an den neuen Vorstand
- TOP 2 Diskussion der Geschäftsordnung
- TOP 3 Weiteres Vorgehen des neuen Vorstandes
- TOP 4 Podiumsdiskussion am 28.10.2010
- TOP 5 Landesparteitag 2011.1 in Cottbus
- TOP 6 Kommende Termine des Landesverbandes
- TOP 7 Projekt zur Aufklärung über Überwachungskameras
Allgemeines
Öffentlicher Stammtisch
Montag, 11.10.2010, 19.00 Uhr
Cottbus; Hotel zur Sonne; Tauben Str. 7
- Anwesende Piraten: 8
- Anwesende Gäste: 2
Themen
TOP 1 Übergabe des alten Vorstandes an den neuen Vorstand
- Zugangsdaten von Blog, Mailingliste, Twitter-Account und Identica-Account wurden übergeben.
- Übergabe des Postfach-Zugangs soll schnellstmöglich geschehen.
TOP 2 Diskussion der Geschäftsordnung
TOP 3 Weiteres Vorgehen des neuen Vorstandes
- der komplett anwesende Vorstand einigt sich darauf, die erste Vorstandssitzung des Kreisverbandes am 18.10.2010 um 19:00 Uhr durchzuführen.
TOP 4 Podiumsdiskussion am 28.10.2010
TOP 5 Landesparteitag 2011.1 in Cottbus
TOP 6 Kommende Termine des Landesverbandes
- Do., 14.10.2010, 21:00 Uhr, Mumble, Koordinierungstreffen der Gliederungen http://wiki.piratenbrandenburg.de/Gliederung/Koordinierungstreffen/KOGL2010.3
- Fr., 29.10.2010, 20:00 Uhr, Mumble, Landesvorstandssitzung
- Sa., 06.11.2010, Senftenberg, Landestreffen http://wiki.piratenbrandenburg.de/Landestreffen/4.Treffen
- Sa./So. 20./21.11.2010, Chemnitz, Bundesparteitag 2010.2
- Sa. 18.12.2010, Potsdam, Arbeitstreffen der Landes-AGs und Weihnachtsfeier http://wiki.piratenbrandenburg.de/Arbeitstreffen_der_AGs/5.Treffen
- Sa. 22.01.2011, Cottbus, Landesparteitag 2011.1
TOP 7 Projekt zur Aufklärung über Überwachungskameras
Leider ist ein Verstoß gegen § 6b BDSG nicht ausdrücklich eine Ordnungswidrigkeit, diesbezüglicher Hinweis kann ggf. nur über die Allgemeinklausel des § 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG erfolgen. Daher folgender Entwurf:
Sehr geehrte Dame oder Herr,
wir haben festgestellt, dass Sie Ihre Geschäftsräume/öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen mit Hilfe von optisch elektronischen Einrichtungen überwachen (Videoüberwachung). Leider erfüllen Sie nicht die gesetzlichen Auflagen, die sich aus § 6b BDSG ergeben, zu beachten. Demnach wären Sie verpflichtet, sowohl auf den Umstand der Videoüberwachung als auch auf die speichernde Stelle in geeigneter Weise hinweisen. Ein Verstoß gegen diese Auflagen kann als Ordnungswidrigkeit nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG mit einem ganz erheblichen Bußgeld geahndet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Piratenpartei Cottbus
nächstes Treffen
- Montag, 18.10.2010, 19:00 Uhr, Hotel Zur Sonne, Vorstandssitzung mit anschließendem öffentlichen Infotreffen