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Positionspapier/03

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Nummer: 03
Beschlossen am: 06.02.2011
Status: aktuell

Ablehnung der Anwendung der CCS-Technologie

Der Transport von industriell verunreinigtem CO2 sowie dessen Endlagerung im Untergrund oder in Gewässern bergen eine große Anzahl an potenziellen Gefahren, ökologischen und finanziellen Nachteilen, die bisher noch nicht vollständig zu überblicken sind, und sind mit Grund- und Menschenrechten nicht vereinbar. Einige dieser Gefahren sind Erdbeben und Erdrutsche, welche für anliegende Städte und Ortschaften Landschafts-, Gebäude-, Straßen- und Personenschäden bedeuten würden. Die Abscheidung, der Transport und die CO2-Endlagerung mindern die Effizienz der fossilen Kraftwerke, wodurch die Stromerzeugung teurer werden würde und sehr viele Steuergelder aufgewendet werden müssten. Aus diesen und weiteren Gründen lehnen wir den Transport von industriell verunreinigtem CO2, sowie dessen Endlagerung im Untergrund oder in Gewässern ab. Eine Abscheidung von CO2 für andere Nutzungsarten wird nicht abgelehnt.

Begründung

Begriffsklärung

CCS (engl. Carbon (Dioxide) Capture and Storage, deut. Kohlenstoff(dioxid)-Abscheidung und Speicherung) bezeichnet die Abscheidung von Kohlenstoffdioxid (CO2) insbesondere aus industriellen Prozessen (z.B. Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen) mit dem Ziel der anschließenden Endlagerung, vorrangig in unterirdischen und unterseeischen Speicherstätten. Durch die Endlagerung soll verhindert werden, dass das CO2 in die Atmosphäre gelangt, wo es als Treibhausgas wirken könnte. Eine Abscheidung von CO2 zur weiteren Nutzung, z.B. für chemische Synthesen, darf nicht als Teil des CCS-Verfahrens verstanden werden. Mit dieser Initiative wird nicht das gesamte Technologiefeld abgelehnt werden. Eine Speicherung von CO2 in Form von Biomasse wird nicht abgelehnt.

Begründung

Es gibt zahlreiche Gefahren, Probleme und Alternativen bezüglich dieser Technologie:

Gefahren

Labor- sowie Feldexperimente zeigen, dass unterirdisch gelagertes CO2, beispielsweise durch von Reaktionen spröde gewordenes Gestein, ins Grundwasser und an die Oberfläche gelangen kann. Dieses könnte das Grundwasser ungenießbar machen und Menschen und Tiere ersticken.
Die unterirdische Druckzunahme bei der Verpressung könnte Erdbeben, Erdrutsche und Oberflächenverformungen induzieren, was Landschafts-, Gebäude-, Straßen- und Personenschäden auch außerhalb des Endlagergebiets zur Folge hätte.
Auch die Endlagerung von CO2 im Meer könnte dortiges Leben durch eine Übersäuerung des Wassers auslöschen.
Aus unterirdischen Lagerstätten austretendes CO2 würde sich auf Bodenniveau ablagern, die Luft verdrängen und kann so Menschen und Tiere ersticken. (Eyer 2004, BMWi 2007, Baxter et. al. 1989)
Auch CO2, dass beim Transport durch oberirdische Pipelines austreten könnte, könnte solche Katastrophen herbeiführen. Das Explosionsrisiko beim Transport von CO2 ist zwar erheblich geringer als beim Transport von Erdgas, jedoch ergebe sich aus der erheblichen Toxizität des CO2-Gemischs, bedingt durch sehr giftige Begleitgase wie Schwefelwasserstoff, Schwefeldioxid und Stickstoffoxide, ein stark erhöhtes Gefahrenpotenzial. (UBA 2006)
Zur unterirdischen Speicherung wird eine unterirdische Lagerung in tiefen Sedimentgesteinen, deren Poren mit Salzwasser gefüllt sind, favorisiert. Für eine effiziente Lagerung sind Drücke und Temperaturen notwendig, wie sie in 800 Meter Tiefe und darunter herrschen. Bei diesen Drücken besitzt das CO2 eine etwas geringere Dichte als das Wasser aber eine erheblich niedrigere Viskosität (fluidaler Zustand) und kann Salzwasser verdrängen. Das verdrängte Salzwasser kann wiederum Grundwasser verdrängen und verschmutzen. Auch kann verunreinigtes CO2 sich im Grundwasser lösen und es so vergiften. Das von der UN eingestandene Recht auf sauberes Grundwasser und das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit wären gefährdet. Das fixierte CO2 könnte als Gas wieder freigesetzt werden, falls die Tiefenwässer irgendwo aufsteigen und der Druck damit fällt. (Enick & Klara 1990, Carroll & Mather 1992, Portier & Rochelle 2005)


Nachteile

Die Anwendung von CCS würde jährlich mehrere Milliarden Euro kosten. Am teuersten wären zunächst das Nachrüsten der Kraftwerke und besonders der Bau von Pipelines und CO2-Verpressungsanlagen. Ein Kraftwerk, welches das Abscheidungsverfahren einsetzt, benötigt je nach Kraftwerkstyp bis zu 40% der erzeugten Energie für die Abscheidung. Die Effizienz der Kraftwerke würde sich stark vermindern und mehr Brennstoff benötigt werden. Die Mehrkosten würden die Strompreise erhöhen.
Durch den erhöhten Brennstoffbedarf würden Ressourcen stärker ausgebeutet werden. Es würden mehr Tagebaue benötigt, Landschaften schneller zerstört und ein höherer Schaden an Mensch und Natur angerichtet werden.
Beim Transport zu Endlagerstätten könnte giftig verunreinigtes CO2 austreten und Vergiftungen hervorrufen. Würde dieses vorher gereinigt werden, würden sich die Kosten und der Energiebedarf noch stärker erhöhen.
Gemäß dem aktuellen Gesetzesentwurf soll 30 Jahre nach Endlagerungsbeginn der Steuerzahler die weiteren Kosten für die Überwachung der Endlager zahlen. Es soll sichergestellt werden, dass das CO2 jahrtausendelang sicher gelagert wird. Dies wäre finanziell, technisch, materiell und personell nicht durchführbar. Frühestens ab 2020 wäre das Verfahren industriell einsetzbar, bis dahin wären jedoch erneuerbare Energien viel weiter ausgebaut, in der Anschaffung billiger und daher vorzuziehen. Die Anwendung der CCS-Technologie würde die klimafreundlicheren und kostengünstigeren erneuerbaren Energien verdrängen. Die Speicherkapazität aller möglichen Endlager ist begrenzt und wäre in Deutschland nach 50 bis 90 Jahren erschöpft.

Bürgerrechtsprobleme

Die Akzeptanz durch die Bevölkerung in den potenziell betroffenen Gebieten ist nicht gegeben. Bürger dieser Gebiete protestieren bereits und weitere Proteste sind angekündigt. Jeder Bürger sollte das Recht haben, selbst entscheiden zu können, ob unter seinem Grund und Boden Industrieabfall entsorgt werden dürfe. Da die meisten Bürger dies ablehnen, darf eine Endlagerung nicht stattfinden. Durch die Endlagerung würde der Wert der betroffenen Grundstücke sinken und die gesamte Region für die Bevölkerung und den Tourismus unattraktiv werden.


Alternativen

Durch den Verzicht auf CCS würden viele staatliche Gelder eingespart werden, welche unter Anderem zum Ausbau der erneuerbaren Energien, zur Erforschung der Energiespeicherung, zur Aufforstung zerstörter Wälder, sowie zur Effizienzsteigerung bestehender Energiequellen eingesetzt werden sollten.
Außerdem kann CO2 als Energiespeicher verwendet werden. Man kann es in Methan umwandeln und dieses dann dem Gasnetz zuführen oder in Gaskraftwerken verbrennen, das CO2 wieder abscheiden und erneut in Methan umwandeln. Dies wäre sinnvoll, wenn regenerative Energieproduktion mehr Strom erzeugt als zu dem Zeitpunkt genutzt wird. Strom würde dann in chemische Bindungsenergie umgewandelt, als solche gespeichert und bei erhöhtem Energiebedarf wieder freigesetzt. Da abgeschiedenes CO2 in einem Kreislaufsystem als Energiespeicher sinnvoll verwendet werden kann, ist es auch im Hinblick auf die genannten Risiken unnötig, es endzulagern.

Weitere Argumente sowie Quellen befinden sich hier.

Dieser Antrag wurde auch im Liquid Feedback des Landesverbands eingereicht: https://lqpp.de/bb/issue/show/4.html