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Kommunalwahl 2019/Potsdam

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Version vom 30. September 2018, 12:22 Uhr von Bastian (Diskussion | Beiträge) (Infos zur Kommunalwahl)


Aktuelles

Informationen zur nächsten Sitzung der TF Wahlkampf findet Ihr hier. Sonstige Termine hier:

Treffen und Termine


Ansprechpartner

  • E-Mail: bastian [at] piratde [dot] de
  • 0331-281 298 200
  • E-Mail: knarf_e [at] yahoo [dot] de
  • E-Mail: thomas.gaul [at] piratenpartei [dot] de
  • Telefon: 0152-33922726

Informationen

Amtliche Termine/Fristen:

  • 06.03.2019 - § 29 Abs. 1 und 2 BbgKWahlG
Spätester Zeitpunkt für die schriftliche Wahlanzeige an den Landeswahlleiter durch die Parteien, die sich an der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag oder zum Landtag Brandenburg nicht mit einem zurechenbaren Wahlvorschlag beteiligt haben und die als solche an den Kommunalwahlen teilnehmen wollen.
  • 21.03.2019 – § 32 Abs. 2 BbgKWahlG, § 35 Abs. 1 BbgKWahlV
Spätester Zeitpunkt für die schriftliche Anzeige aller Beteiligten beim Wahlleiter, sich zu einer Listenvereinigung zusammenzuschließen.
  • 21.03.2019 – §§ 27 Abs. 2 und 69 Abs. 2 BbgKWahlG
Spätester Zeitpunkt für die Einreichung von Wahlvorschlägen beim zuständigen Wahlleiter.
  • Wiki: hier!
  • Internet: folgt
Wahlen zu den Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte
Abgrenzung der Wahlkreise im Wahlgebiet Potsdam 2014
Wahlkreisnummer Territorium Einwohner
1 Groß Glienicke 29 026
Fahrland
Neu Fahrland
Bornstedter Feld und Nedlitz
Bornstedt
Sacrow
Nauener Vorstadt
Jägervorstadt
Berliner Vorstadt
Innenstadt
2 Uetz-Paaren 28 403
Marquardt
Satzkorn
Golm
Eiche
Bornim
Brandenburger Vorstadt
Potsdam West
3 Zentrum Ost 24 497
Südliche Innenstadt
Babelsberg Nord
Babelsberg Süd
4 Templiner Vorstadt 29 369
Teltower Vorstadt
Schlaatz
Waldstadt I
Waldstadt II
5 Stern 29 484
Alt Drewitz
Drewitz
Kirchsteigfeld Nord
Kirchsteigfeld Süd
    140779
     
  https://wahlen.brandenburg.de/sixcms/detail.php/lbm1.c.312647.de  


Infotreffen in der Region

Folgt!

Plakatierung

Genehmigung der Plakatierung

Zeitraum Die Genehmigung für die Wahlwerbung beinhaltet folgende Bedingungen:

Bedingungen für Potsdam

  • Aufstellung an Kraftfahrstraßen ist grundsätzlich unzulässig (in Potsdam nur Nuthestraße)
  • Anbringung von Wahlplakaten an historischen Lampenmasten im Innenstadtbereich sowie in Babelsberg ist unzulässig
  • Historische Lampenmasten sind:
  • Tuchmacher- Leuchten,
  • Potsdamer- Eiglocke und
  • Potsdamer- Schinkel- Leuchten
  • Fotos dieser Leuchten, an denen nicht plakatiert werden darf:

Allgemeine Bedingungen

  • Plakatwerbung ist unzulässig im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen sowie am Innenrand von Kurven
  • Plakatwerbung darf nicht zu Verwechselungen mit Verkehrszeichen führen oder oder deren Wirkung beeinträchtigen
  • Annageln von Plakaten an Straßenbäumen verboten
  • Befestigung von Werbeträgern und Plakaten an Verkehrszeichen verboten
  • Plakattafeln, -träger und Stellflächen müssen standsicher aufgestellt werden

Sonstiges

  • Ordnungswidrig angebrachte/aufgestellte bzw. beschädigte Wahlwerbung werden geborgen und auf dem Betriebshof des Bauhofes Am Buchhorst 43 eingelagert
  • Allgemeinverfügung des Ministeriums für Stadtentwicklung für Wahlwerbung

Vorbereitung der Plakatierung

Durchführung der Plakatierung

  • Termine folgen

Abbau der Plakatierung

  • Termine folgen

Straßenwahlkampf

Unterstützerunterschriften

Genehmigung von Infoständen

Durchführung von Infoständen

Verteilung von Flyern