AG Programmkommission - Piratenpartei Landesverband Brandenburg
- Vorschlag für eine Geschäftsordnung
Inhaltsverzeichnis
Geschäftsordnung für die AG Programmkommission, beschlossen am
Vorbemerkung: Sämtliche in dieser Geschäftsordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Menschen jeden Geschlechts, ungeachtet der zur Vereinfachung der Lesbarkeit gewählten generischen Femina, Maskulina oder Neutra.
Art. 1 Allgemeines und Status der Arbeitsgemeinschaft
- (1) Die AG Programm wird im Auftrag des Landesparteitages eingerichtet
( https://wiki.piratenbrandenburg.de/Parteitag/2016.3/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_016 ) und ist eine Arbeitsgemeinschaft der Piratenpartei Brandenburg im Sinne des § 23 Abs. 1 der Satzung des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland (LVBB) in der Fassung vom 13.05.2017 (im Folgenden: "Landessatzung").
- (2) Die AG Programm fördert die Absichten und Ziele der Piratenpartei entsprechend § 23 Absatz 2 Satz 5 der Landessatzung.
Art. 2 Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft
Die Aufgaben der AG Programm umfassen:
Beratung und Hilfe bei Antragserstellung und -einreichung, sowie Lektorat von Beschlussvorlagen aller Antragstypen
Redaktionelle Überarbeitung und Vorbereitung der Programme zur Abstimmung auf Parteitagen des Landesverbandes
Laufende Kontrolle der Aktualität und Statusänderungen von Positionspapieren des Landesverbandes
Bereinigung von Fehlern oder Falschinformationen in Programmen und Positionspapieren des Landesverbandes
Ausarbeitung von Vorschlägen zu Tagesordnungen für kommende Parteitage
Mitwirkung in Antragskommissionen bei Parteitagen des Landesverbandes
Sichtungen von Anträgen anderer Parteigliederungen zur eventuellen Übernahme und Weiterverarbeitung
Einladungen zu Diskussionsrunden zur Vorstellung aktueller Arbeitsergebnisse
Art. 3 Erwerb und Erhalt der Mitgliedschaft
- (1) Grundsätzlich kann jedes stimmberechtigte Mitglied des LVBB auch Mitglied der AG werden. Die Entscheidung über die Neuaufnahme in die AG treffen die Mitglieder der AG mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.
- (2) Mitglieder der AG, die zwei Monate in Folge unentschuldigt nicht an ordnungsgemäßen Sitzungen der AG teilgenommen haben, werden aus der Mitgliederliste der AG gestrichen.
- (3) Die Mitglieder der AG gehen fair, sachlich und respektvoll miteinander um. Mitglieder die wegen ungebührlichen Verhaltens mehrfach von der Versammlungsleitung oder den Koordinatoren ermahnt wurden, können auf Beschluss der AG-Mitglieder mit einfacher Mehrheit aus der AG ausgeschlossen werden.
Art. 4 Koordinatoren
- Die Koordination der AG wird durch bis zu drei AG-Mitgliedern verantwortlich übernommen, die mit einfacher Mehrheit durch die AG-Mitglieder gewählt wird. Die Aufgaben der Koordinatoren sind in § 23 Absatz 3 der Landessatzung abschließend geregelt.
Art. 5 Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft
- (1) Die AG führt, wenn möglich, mindestens zweimal im Monat eine formelle Sitzung durch. Diese Sitzungen können als Telefonkonferenz, Onlinekonferenz oder Realsitzung stattfinden. Wegen der wichtigen politisch-strategischen Bedeutung der Arbeit der AG finden die Sitzungen grundsätzlich nicht-öffentlich statt und werden nicht aufgezeichnet. Sitzungstermine werden auf dem Landeskalender veröffentlicht.
- (2) Sitzungen werden grundsätzlich von den Koordinatoren mit einer Frist von sieben Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Wird ein regelmäßiger Sitzungsturnus vereinbart (Jour Fix), ist eine gesonderte Einladung nur bei Terminverschiebungen erforderlich. Jedes AG-Mitglied ist darüber hinaus berechtigt, die Einberufung einer Sitzung zu verlangen, die innerhalb von 14 Tagen einberufen werden muss.
- (3) Die Einladung zu den Sitzungen erfolgt auf elektronischem Weg, sofern die Mitglieder der AG dem nicht widersprechen.
- (3) Zu Beginn der Sitzungen werden ein Versammlungsleiter und ein Protokollführer gewählt. Über die Sitzungen wird ein Ergebnisprotokoll, inklusive Anwesenheitsliste, geführt. Das Protokoll wird zeitnah im Landeswiki der Piratenpartei Brandenburg veröffentlicht*. Hierbei werden Entscheidungen zur Programmatik oder zu Positionspapieren erst nach endgültiger Beschlussfassung durch den Parteitag veröffentlicht.
- Protokollnotiz: Protokolliert wird bei der Behandlung von Aufgaben nach Art. 2 der GO nur, dass der entsprechende Tagesordnungspunkt behandelt wurde.
Art. 6 Rederecht
- (1) Jedes Mitglied der AG hat Rederecht. Eine Wortmeldung ist der Versammlungsleitung durch Handzeichen anzuzeigen. Analog dazu reicht in online bzw. fernmündlichen Sitzungen eine kurze Wortmeldung aus. Das Rederecht ist zulässig, wenn über den zu behandelnden Gegenstand der Tagesordnung die Aussprache eröffnet ist. Die Redner erhalten das Wort in der Reihenfolge der Meldungen. Die Anzahl der Redebeiträge pro Redner und Redezeit liegt im Ermessen der Versammlungsleitung.
- (2) Gäste können nach Anmeldung bei den Koordinatoren und mehrheitlicher Zustimmung der AG-Mitglieder zugelassen werden. Rederecht erhalten sie nach mehrheitlichem Beschluss der AG-Mitglieder. In der AG gehen wir fair, sachlich und respektvoll miteinander um. Gäste, die wegen ungebührlichen Verhaltens mehrfach von der Versammlungsleitung oder den Koordinatoren ermahnt wurden, können auf Beschluss der AG-Mitglieder mit einfacher Mehrheit einmalig oder auf Dauer von der Teilnahme an Sitzungen der AG ausgeschlossen werden.
Anträge und Beschlüsse
- (1) Anträge für Beschlüsse durch die AG können jederzeit gestellt werden. Beschlüsse werden grundsätzlich in einer Sitzung diskutiert und abgestimmt. Alternativ gibt es ein Umlaufverfahren, bei dem jedes Mitglied der AG 3 Tage Zeit hat, seine Stimme abzugeben.
- (2) Entscheidungen zur Programmatik werden grundsätzlich nach Konsens und Dissens gefällt. Sonstige Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit gefällt. Enthaltungen werden in beiden Fällen nicht mitgezählt.
- (3) Klare Übereinstimmungen bei Beschlussvorlagen zur Programmatik werden zu Parteitagen zur endgültigen Abstimmung eingereicht. Bei Uneinigkeit kann die AG dem Parteitag entsprechende Alternativen zur Abstimmung vorgelegen.
Kommunikation innerhalb der AG
- Wegen der wichtigen politisch-strategischen Bedeutung der Arbeit der AG werden alle Informationen nur über eine nichtöffentliche Mailingliste (brb-ag-programm@lists.piratenpartei.de) kommuniziert. Da auch ein Überblick über die Tätigkeiten wichtig ist, ist das regelmäßige Mitlesen dort notwendig, sowie eine rege Beteiligung erwünscht.
- Die Registrierung erfolgt über die Koordinatoren der AG.
Schlussbestimmungen
- Die Geschäftsordnung tritt unmittelbar nach Abstimmung und Veröffentlichung in Kraft.
- Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der aktiven Mitglieder der AG und müssen im Protokoll festgehalten werden.
Damit ein Landtagswahlkampf erfolgreich sein kann, muss der Fokus des Programms auf Lösungen der Probleme liegen, die die Menschen im Land tatsächlich beschäftigen.
- Vorschlag für die Herangehensweise
- Für jeden Programmpunkt werden verschiedene Topics abgearbeitet.
- Für die Topics 1 bis 7 wird eine Wertungsskala genutzt: 1 (sehr niedrig), bis 10 (sehr hoch). Ist keine Einschätzung möglich: ?
- Die Topics 8 bis 11 dienen zur besseren Einordnung des Programmpunktes.
- Die Topics 12 bis 14 zur schnellen Erfassung des Programmzieles.
- Die Topics 15 bis 18 sind die Arbeitsebene.
- Übersicht der Topics
Nr. | Bedeutung des Programmschwerpunktes (Überschrift) | Wertung | |||||||||||||||
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1 | Einschätzung der politischen Bedeutung für die Piratenpartei | 1 bis 10 | |||||||||||||||
2 | Einschätzung der politischen Bedeutung für die Bevölkerung (aktueller Programmstand) | 1 bis 10 | |||||||||||||||
3 | Einschätzung der politischen Bedeutung für die Bevölkerung als möglichst zielgerichtetes Wahlkampfthema | 1 bis 10 | |||||||||||||||
Nr. | Bedeutung des einzelnen Programmpunktes | Wertung | 1 | Einschätzung der politischen Bedeutung für die Piratenpartei | 1 bis 10 | ||||||||||||
2 | Einschätzung der politischen Bedeutung für die Bürger | 1 bis 10 | 3 | Einschränkung bisheriger Rechte („Verbote“) | 1 bis 10 | 4 | Erweiterung bisheriger Rechte | 1 bis 10 | 5 | Erhöhung der Bürokratie | 1 bis 10 | 6 | Reduzierung der Demokratie | 1 bis 10 | 7 | Aussicht auf politische Umsetzbarkeit in der Legislaturperiode | 1 bis 10 |
Einordnung des Programmpunktes | 8 | Grundsätzliche Forderung | Ja/Nein | 9 | Wahlkampfforderung 2019 | Ja/Nein | 10 | Politikebene (EU, Bund, Land, Kommune, Generell) | 11 | Kostenträger (EU, Bund, Land, Kommune, Wirtschaft) | |||||||
Header des Programmpunktes | 12 | Politisches Ziel (Verständlich auf den Punkt gebracht) | 13 | Kernsatz (Kurz und bündig auf den Punkt gebracht) | 14 | Wahlkampfslogan (Aufmerksamkeitsanker) |
- Überarbeitung
15 Bestehender Text 16 Kritikpunkte 17 Neuer Textvorschlag (Kurze Sätze, keine Fremdwörter) 18 Erläuterung (Argumentationshilfe)