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Diskussion:Vorstand/Antrag/2010.37

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Ich bin sprachlos! Wie kann man so einen Antrag stellen? Dann braucht ihr euch überhaupt nicht mehr online treffen, weil nie sichergestellt ist, dass keiner zuhört (z.B. im nichtöffentlichem Teil) bzw. jeder alles immer mitbekommt. Dauerhaft angeschaltetes Raummikrofon? Bei Mumble? Ich bin leicht entsetzt. --Admin uk 16:05, 12. Sep. 2010 (CEST)

  • Meiner Meinung nach wurde die Arbeitsweise zurecht von mehreren Personen kritisiert. Die Arbeitsweise ist meiner Meinung nach während der Sitzung aus dem Ruder gelaufen. Es ist mir nicht gelungen, dafür Sorge zu tragen, dass die Sitzung wie gedacht komplett online stattfindet. Wenn du eine bessere Idee hast, wie man unfaire Teilnahmemöglichkeiten und mögliche Geheimniskrämerei unterbinden kann, bin ich für Vorschläge offen. Ich weiß, dass mindestens ein Vorstandsmitglied sich durch die Form der letzten Sitzung übergangen fühlt. Ich habe an einem Fehler mitgewirkt. Dazu stehe ich und dafür entschuldige ich mich. --Sebastian Pochert 16:14, 12. Sep. 2010 (CEST)
  • Ich bin auch nicht begeistert von diesem Antrag. Du schränkst damit auch gleichzeitig die private Freiheit ein ;-) Ich selber würde es begrüßen, wenn bei Beginn des nicht öffentlichen Teils alle LaVo-Mitglieder im Protokoll bestätigen, dass kein Unberechtigter zuhört.Wenn Gäste Stress machen, so ist es das Problem des Mitgliedes dieses vor Ort zu regeln. Man muss sich halt vorher Gedanken machen ob es problematisch werden könnte.baddaddie 16:19, 12. Sep. 2010 (CEST)

Ich kann diesen Antrag leider auch nicht wirklich ernst nehmen - tut mir leid. Zu den angeblichen Nachteilen solcher Treffen mehrere Personen bei einer Vorstandssitzung:

1. Dadurch, dass mehrere Landesvorstandsmitglieder von einem Ort aus "gemumbelt" haben, war es möglich, dass die Sitzung von einer Person mutwillig gestört wurde. Dies ist leider während der letzten Sitzung passiert. Da die Person aus der Landesgeschäftsstelle entfernt werden musste, waren mehrere Landesvorstandsmitglieder minutenlang nicht in der Lage, der Sitzung zu folgen. Eine mutwillige Störung von Vorstandssitzungen sollte nicht in solch einem Umfang erfolgen können und sollte künftig strenger vermieden werden.
Der Landesvorstand besitzt in der Landesgeschäftsstelle Hausrecht und kann Störer aus dieser entfernen. Dazu kann problemlos eine 5minütige Sitzungsunterbrechung beantragt werden, so dass keine Informationen verloren gehen.
2. Es bestand bei mehreren Personen das Bedürfnis, ohne dass mittels Mikrofon übertragen wird, einer anderen anwesenden Person etwas zum aktuell Gesagten mitzuteilen. Dies ist ungerecht denen gegenüber, die nicht physisch anwesend sind und daher nicht hören können, was ein Landesvorstandsmitglied einem anderen während einer öffentlichen Vorstandssitzung mitteilt. Dies widerspricht dem Gebot der Öffentlichkeit und Transparenz und kann den Verdacht erwecken, dass geheime Absprachen zwischen mehreren Vorstandsmitgliedern getroffen werden.
Auch Mumble bietet die Chat-Möglichkeit mit anderen Personen, ohne dass diese von diesen Zwischengesprächen etwas mitbekommen. Davon unabhängig ist es theoretisch möglich, mit anderen zeitgleich zu telefonieren, so dass auch dies nicht mitbekommen wird.
3. Anwesende Gäste erhalten dadurch einen Vorteil, dass sie mehr hören, als jene Gäste, die nur online an der Sitzung teilnehmen können.
Es liegt einzig an den Vorstandsmitgliedern auch hier eine für alle gerechte Möglichkeit zu schaffen. Es kann jedoch nicht die Folge sein, dass dadurch jeglicher zwischenmenschliche Kontakt während Vorstandssitzungen ausgesetzt wird.
4. Teilweise wollten Anwesende sich auch ohne Übertragung privat unterhalten. Einzelne Worte privater Natur sind durch ein Mikrofon einer gerade sprechenden Person ungewollt mitübertragen worden. Das Gesagte ist sicherlich unbedenklich, hat aber unter Umständen die Sitzung etwas gestört.
Es liegt einzig an den Vorstandsmitgliedern auch hier eine für alle gerechte Möglichkeit zu schaffen. Es kann jedoch nicht die Folge sein, dass dadurch jeglicher zwischenmenschliche Kontakt während Vorstandssitzungen ausgesetzt wird.

Und als Ergänzung zum Schluss: Der Bundesvorstand schafft es, dass in der Bundesgeschäftsstelle mehrere Vorstandsmitglieder und auch viele Gäste an einer Vorstandssitzung teilnehmen. Wieso soll das nicht auch in Brandenburg möglich sein? Sorry - dieser Antrag geht gar nicht. --RicoB CB 16:32, 12. Sep. 2010 (CEST)

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