Bericht von der Sitzung des WAZV "Der Teltow"
- Ich habe am 07.02.2017 temporär die Verbandsversammlung des WAZV "Der Teltow" besucht. Der Saal war "gerammelt voll", weitere Sitzplätze für Bürger waren nicht mehr vorhanden. Ich habe deshalb einen Stehplatz in Anspruch genommen. In der Einwohnerfragestunde drehte sich zu Beginn der Versammlung alles um das Thema "Erstattung von Anschlussbeiträgen". Zu diesem Thema wurde nach der Einwohnerfragestunde ein Gutachten von Göken/Pollak/Partner vorgestellt. Thema: Folgen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.11.2015. Das Bundesverfassungsgericht hatte seinerzeit Altanschließern ohne bestandskräftigen Bescheid recht gegeben. Das mit der Erstellung des Gutachtens beauftragte Büro stellte verschiedene Varianten für den Verband vor wie er mit der gegebenen Situation umgehen kann und welche finanziellen Auswirkungen und rechtlichen Risiken damit verbunden sind.
- Der Verband könnte eine Erstattung lediglich der nicht bestandskräftigen rechtswidrigen Bescheide vornehmen. Vorteil: Finanziell für den Verband gut zu verkraften, Rechtsfrieden so aber nicht herstellbar.
- Der Verband könnte alternativ Erstattungen an Bürger vornehmen, welche bislang nicht vollständig gezahlt haben und die die Voraussetzungen der vorgenannten Variante erfüllen. Auch dies wäre für den Verband finanziell gut zu verkraften, würde aber den Rechtsfrieden ebenfalls nicht wieder herstellen.
- Weiterhin könnte der Verband eine Erstattung bei allen rechtswidrigen Bescheiden vornehmen. Diese Variante ist in ihren Auswirkungen ähnlich wie die vorhergehende Variante.
- Letztlich kann der Verband eine komplette Rückerstattung der Anschlussbeiträge vornehmen. Dies würde den Rechtsfrieden wieder herstellen. Allerdings sind die Auswirkungen bei dieser Variante auf Kleinmachnow, Stahnsdorf und Teltow erheblich. So müsste Kleinmachnow mit einer (verkraftbaren) Umlage von bis zu 9,2 Millionen € rechnen, bei Stahnsdorf wären es 6,7 Millionen € und auf Teltow kämen bis zu 11,3 Millionen € Umlage zu. Gerade in Teltow wird es spannend wie sich deren Vertreter im Verband verhalten werden. Bei einer zweistelligen Millionensumme an Umlage kann ich mir den Weiterbau des Hafens im Hinblick auf die Finanzlage von Teltow nur schwer vorstellen ... Grund für die hohen Umlagen von Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf ist, dass das Land Brandenburg den Verband bei "freiwilligen" Erstattungen nicht unterstützen würde. Der Vollständigkeit halber noch, auf Nuthetal kämen wohl 183 Tsd. € an Umlagen zu.
- Der Gutachter sprach alsdann noch Überlegungen für eine "Mischvariante" zur Gebührenfinanzierung an. Im Hinblick auf einen weiteren Termin konnte ich leider nicht länger in der spannenden Versammlung verbleiben und mir die Ausführungen des Gutachters vollständig anhören.
- Fazit: Das Thema bietet hier in der Region erhebliche Sprengkraft im anlaufenden Bundestagswahlkampf, eine klare Positionierung ist angezeigt.
Andreas Schramm, Bundestagskandidat (Wahlkreis 61)