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Thema: Umgang mit Beitragsminderungsanträgen
Name: Vorstandsbeschluss
Datum: 03.04.2014
Status: Angenommen
Thema: bitte hier rein!
Bis auf weiteres sind alle Anträge auf Beitragsminderung im Zuständigkeitsbereich des Stadtverbandes Potsdam als genehmigt anzusehen. Nur auf Initiative des Kassenwartes oder eines anderen Vorstandsmitgliedes hin faßt der Vorstand einen expliziten Beschluß über die Genehmigung eines einzelnen Beitragsminderungsantrages.
Begründung
Beitragsminderungen sind nicht zu begründen. Dieser Beschluß soll das Verfahren zum Erlangen der Beitragsminderung möglichst unbürokratisch regeln. Falls ein Vorstandsmitglied (in der Regel wird dies der Kassenwart sein, da er mit der Angelegenheit befaßt ist) Zweifel an der Berechtigung hat, sollte darüber gemeinschaftlich befunden werden. So hat der Kassenwart erst einmal Handlungssicherheit, und der Forderung der Bundessatzung, daß "die für das Mitglied zuständige Gliederung" entscheidet, ist Genüge getan. Bewußt nicht im Antragstext angesprochen sind irgendwelche Fristen - es ist im Falle des Falles für den Vorstand auch möglich, der Beitragsminderung nur für die Zukunft zu widersprechen.
Anmerkung
keine
Abstimmung
Abstimmung: | Antrag 2014-003 |
Dafür: | Uwe Kaminski, Torben Reichert, Justus Pilgrim |
Dagegen: | % |
Enthaltung: | % |
nicht abgestimmt: | Jan Weisbrod, Tino Uhlig |
Ergebnis: | angenommen |
Bemerkung: | & |