9.135
Bearbeitungen
Änderungen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Es gibt keine Übermittlung der Daten an Drittstaaten.
<!-- 10. Allgemeine Beschreibung, die es ermöglicht, vorläufig zu beurteilen, ob die Maßnahmen nach § 9 BDSG zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung angemessen sind -->
|10 =
Die Maßnahmen der Speicherung sind nach §9 BDSG angemessen.
<!-- Ende Verfahren -->