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VV/Verfahren-010

6 Bytes hinzugefügt, 13:02, 27. Mai 2015
keine Bearbeitungszusammenfassung
Es gibt keine Übermittlung der Daten an Drittstaaten.
<!-- 10. Allgemeine Beschreibung, die es ermöglicht, vorläufig zu beurteilen, ob die Maßnahmen nach § 9 BDSG zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung angemessen sind -->
|10 =
Die Maßnahmen der Speicherung sind nach §9 BDSG angemessen.
<!-- Ende Verfahren -->
|status = in Bearbeitungabgenommen
}}
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