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Mitglieder der Piratenpartei, die eine solche Zusammenarbeit auf parteipolitischer und/oder öffentlicher Ebene pflegen verhalten sich parteischädigend im Sinne des § 6 Absatz 2 der Bundessatzung.
|begruendung=Mit der AfD ist aufgrund ihrer rassistischen und undemokratischen Gesinnung keine eine Zusammenarbeit nicht möglich. Hier muss klare Kante gezeigt werden
|prüficon=1
|urltype=Potsdam/SPT2015.2
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