2.498
Bearbeitungen
Änderungen
keine Bearbeitungszusammenfassung
|autor=Thomas(OHV)
|antragstyp=Satzungsänderungsantrag
|titel=Änderung des '''§ 2 Mitgliedschaft ''' der Landessatzung
|zusammenfassung=Die Entscheidung über Mitgliedschaft liegt, der entsprechenden Bestimmungen der Bundessatzung folgend, grundsätzlich bei der niedrigsten Gliederung.
|text=Die Hauptversammlung möge beschließen, '''§ 2 Abs. 2''' der Landessatzung wie folgt zu ändern: