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{{Anfrage
|Thema = Haushaltsplan 2016
|Name = [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]])
|Status = neu
}}
== Frage ==
Am 07.11.2015 habe ich die Anfrage Nr. 177 gestellt:<br />
„Nach § 16 Finanzordnung der Piratenpartei Deutschland stellt der „Schatzmeister… jedes Kalenderjahr vorab einen Haushaltsplan auf, der vom Vorstand beschlossen wird. Im Antrags- und Beschlussbuch kann ich einen solchen Beschluss nicht finden. Kann der Landesvorstand dies aufklären?"<br />
Die Anfrage wurde lapidar mit „Der Haushaltsplan 2016 wird bis Ende des Jahres aufgestellt“ beantwortet.<br />
Ich habe weder einen Haushaltsplan für 2016 noch einen Beschluss darüber gefunden.<br />
Nach § 16 Absatz 2 Finanzordnung ist der „Schatzmeister … bis zu dessen Verabschiedung an die Grundsätze einer vorläufigen Haushaltsführung gebunden.“ Dennoch wurden Beschlüsse über erhebliche Ausgaben gefasst, die nicht unter den Begriff „vorläufige Haushaltsführung“ fallen:<br />
Beschluss 2016-007 Wert 500,00 EUR<br />
Beschluss 2016-015 Wert 1.600,00 EUR<br />
Antrag 2016-002 Wert 1.000,00 EUR<br />
Antrag 2016-004 Wert 200,00 EUR<br />
Insgesamt 3.300,00 EUR.<br />
Wie erklärt der Landesvorstand den Satzungsverstoß?<br />
''Anmerkung: Die Gesamteinnahmen betrugen für 2015 12.879,86 EUR (davon staatliche Mittel allein 7.297,50 EUR).<br />
http://finanzen.piratenpartei.de/guv.php?bk=4&jahr=2015''
== Antwort ==
Antwort bitte hier rein!
<!-- Kategorie -->
[[Kategorie:Landesvorstand/Anfrage|Anfrage]]
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|Thema = Haushaltsplan 2016
|Name = [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]])
|Status = neu
}}
== Frage ==
Am 07.11.2015 habe ich die Anfrage Nr. 177 gestellt:<br />
„Nach § 16 Finanzordnung der Piratenpartei Deutschland stellt der „Schatzmeister… jedes Kalenderjahr vorab einen Haushaltsplan auf, der vom Vorstand beschlossen wird. Im Antrags- und Beschlussbuch kann ich einen solchen Beschluss nicht finden. Kann der Landesvorstand dies aufklären?"<br />
Die Anfrage wurde lapidar mit „Der Haushaltsplan 2016 wird bis Ende des Jahres aufgestellt“ beantwortet.<br />
Ich habe weder einen Haushaltsplan für 2016 noch einen Beschluss darüber gefunden.<br />
Nach § 16 Absatz 2 Finanzordnung ist der „Schatzmeister … bis zu dessen Verabschiedung an die Grundsätze einer vorläufigen Haushaltsführung gebunden.“ Dennoch wurden Beschlüsse über erhebliche Ausgaben gefasst, die nicht unter den Begriff „vorläufige Haushaltsführung“ fallen:<br />
Beschluss 2016-007 Wert 500,00 EUR<br />
Beschluss 2016-015 Wert 1.600,00 EUR<br />
Antrag 2016-002 Wert 1.000,00 EUR<br />
Antrag 2016-004 Wert 200,00 EUR<br />
Insgesamt 3.300,00 EUR.<br />
Wie erklärt der Landesvorstand den Satzungsverstoß?<br />
''Anmerkung: Die Gesamteinnahmen betrugen für 2015 12.879,86 EUR (davon staatliche Mittel allein 7.297,50 EUR).<br />
http://finanzen.piratenpartei.de/guv.php?bk=4&jahr=2015''
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