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Positionspapier/54

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Die Seite wurde neu angelegt: „{{Positionspapier| |Nummer= 54 |Beschlossen= 26.02.2017 |Status= aktuell |Thema= Gesetzgebung nur durch die Legislative |Inhalt= Die Piratenpartei Branden…“
{{Positionspapier|

|Nummer= 54
|Beschlossen= 26.02.2017
|Status= aktuell

|Thema=

Gesetzgebung nur durch die Legislative

|Inhalt=

Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich für verbindliche Abstimmungen im Landtag über Zustimmungsgesetze des Bundes ein.
Desweiteren dürfen Bundesratsinitiativen erst nach Zustimmung des Landtages durch die Landesregierung vorgenommen werden.
Die Bundesratsmitglieder des Landes Brandenburg sind an das Abstimmungsergebnis des Landtages im Bundesrat zu binden.

== Begründung ==

Das Grundgesetz sieht scheinbar die Gesetzgebungskompetenz teilweise bei der Executive (den Landesregierungen, Art. 51 GG).
Es verbietet jedoch nicht, daß die Länder ihrerseits die Gesetzgebungskompetenz in den Händen der Legislative belassen.
Es bestimmt lediglich, daß die Bundesratsmitglieder Mitglieder der Landesregierungen zu sein haben.
Bisher wurden die Abstimmungen und Bundesratsinitiativen eines Landes nur zwischen den einzelnen Koalitionsparteien der jeweiligen Landesregierung ausgemacht.
Dies entspricht nicht dem Grundsatz der Demokratie und Gewaltentrennung.
Statt einem Parteiwillen ist bei der Gesetzgebung der Volkswillen maßgebend.
Dieser wird in einer parlamentarischen Demokratie nicht durch die Regierung, sondern das Parlament -den Landtag- ausgedrückt.
Wie parteipolitische Kungelei sich auf Abstimmungsverhalten im Bundesrat auswirken kann, hat Brandenburg beim Zuwanderungsgesetz 2002 eindrucksvoll demonstriert (siehe hierzu z.B. [https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2002/12/fs20021218_2bvf000102.html Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.12.2002]).

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