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'''Wieviele Unterstützerunterschriften sind erfolderlich?'''<br>Die Anzahl der benötigten Unterstützerunterschriften richtet sich nach der Zahl der Einwohner der jeweiligen Gemeinde/Stadt bzw. des jeweiligen Wahlkreises ([httpsdiv style="float://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#28a § 28a Abs. 1-2 BbgKWahlG]). Die genauen Werte lassen sich der folgenden Tabelle entnehmenright; width:25%">
→Unterstützerunterschriften
== Unterstützerunterschriften ==
{{RedBox1|'''Wichtig:''' Die Unterstützerunterschriften müssen bis zum '''20. März 2019, 16:00 Uhr''' beglaubigt beim Wahlleiter vorliegen!}}
Jeder Liste bzw. jeder Kandidat muss um zugelassen zu werden grundsätzlich Unterstützungsunterschriften vorweisen, um eine Mindestanhängerschaft aufzuweisen.
Da die Piratenpartei weder im Bundes- noch im Landtag vertreten ist, müssen überall dort, wo noch keine Piraten in der zu wählenden Vertretung sitzen, Unterstützerunterschriften (UU) gesammelt werden ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#28a § 28a Abs. 1-2,7 BbgKWahlG]). Keine Unterstützerunterschriften müssen demnach in ganz Oberhavel sowie in Bernau gesammelt werden. Darüber hinaus müssen keine Unterstützerunterschriften gesammelt werden, wenn wir Piraten in einer Listenvereinigung mit einer Partei antreten, die auf dem jeweiligen Gebiet bereits von der Unterschriftenpflicht befreit ist ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#32 § 32 Abs. 2 Nr. 3 BbgKWahlG]).
{|{{prettytable}}
! Einwohner
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|}
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'''Wieviele Unterstützerunterschriften sind erfolderlich?'''<br>
Die Anzahl der benötigten Unterstützerunterschriften richtet sich nach der Zahl der Einwohner der jeweiligen Gemeinde/Stadt bzw. des jeweiligen Wahlkreises ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#28a § 28a Abs. 1-2 BbgKWahlG]). Die genauen Werte lassen sich der Tabelle rechts entnehmen.
Da erfahrungsgemäß nicht immer alle Unterstützerunterschriften korrekt sind bzw. akzeptiert werden, empfielt es sich unbedingt einen Puffer von 20% einzuplanen!