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SAPO/PP/0013

Keine Änderung der Größe, 19:38, 11. Okt. 2022
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keine Bearbeitungszusammenfassung
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Brandenburg in Kraft."
|begruendung=Gerade kleinere Parteien sind durch unser Wahlrecht massiv benachteiligt. Sie müssen nicht nur die Parteieigenschaft nachweisen und einen hohen Aufwand betreiben, um Unterstützungsunterschriften zu sammeln, damit sie überhaupt an Wahlen teilnehmen können. Der letztendliche Genickbruch ist dann die sehr hohe 5%-Hürde. Häufig hört man im Wahlkampf den Satz: "Ich finde euch und eurer Programm ja gut, aber ich möchte meine Stimme nicht verschwenden." Eine selbsterfüllende Prophezeihung. Um dieser Problematik entgegenzutreten ohne die 5%-Hürde senken zu müssen, was aufgrund ihrer Verankerung in der Verfassung ohne eine breite Mehrheit der davon profitierenden Parteien kaum möglich ist, wäre eine Ersatzstimme in der oben genannten Form ein fairer Kompromiss. Sie würde kleinen Parteien auch ermöglichen zumindest die wichtige 1%-Hürde für die Parteienfinanzierung zu erreichen, um politische Arbeit wenigstens ein bisschen zu refinanzieren. Eine Ersatzstimme steigert den Anteil der Wählerstimmen, die im Parlament berücksichtigt werden und damit auch die Legitimität des Parlaments. Gerade die aktuelle Wahl im Saarland (27.3.2022) mit über 22% unberücksichtigter Stimmen sollte zu denken geben. Durch die Annahme dieses Positionspapier wäre eine Unterstützung eines eventuellen Volksbegehrens zu diesem Thema jederzeit möglich.
|prüficon=52|abstimmung=12
|wikiBenutzer=Stefan Gue
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